SSW Cocked & Locked tragen

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 6.953 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2005 um 18:21) ist von HWJunkie.

  • hm ich seh schon das ihr meinen humor alle nicht teilt (keine angst, woanders gibt es genug leute die das als humor und nicht als ernstgemeinten kommentar sehen (auch weibliche personen!))...schade, aber nicht zu ändern. da ich auch keinen lust auf lange diskussionen oder irgendwelchen streit habe werd ich jetzt auch nicht weiter erläutern..

    nur noch soviel, seid ma bissel lockerer drauf alle :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von bitts (3. Januar 2005 um 17:51)

  • Also das das Durchladen einer Waffe einen deeskalierenden Effekt hat, glaube ich nicht. In dem Moment wo die SSW gezogen wird, bekommt der Angreifer Panik und greift evtl. in dem Moment an, in dem du noch beim durchladen bist.

    Daher würde ich sagen: Immer durchgeladen und gesichert tragen (nur bei double-action) denn während du deine Waffe ziehst, kannst du sie entsichern, da nur eine Hand für beide Tätigkeiten benutzt werden muss. Beim Durchladen hingegen sind beide Hände notwendig....wer nur eine Hand braucht, verrate mir bitte den Trick ;)

  • hm also ich denk mal wenn der angreifer nicht grade 20cm vor dir steht oder selber eine pistole hat kann das durchladen schon einen gewissen effekt haben. zumindest kann er mal davon ausgehen das du kein spielzeug in der hand hast, und wenn die SSW dann dem Original entsprechend ähnlich aussieht und er, sagen wir mal 5 meter von dir weg steht, dich also nicht sofort direkt angreifen kann und vllt garkeine waffe (abgesehen mal von den fäusten) oder nur ein messer hat denk ich ma schon das er sich (wenn er davon ausgeht das du eine echte waffe in der hand hast) sich 2 mal ueberlegen wird ob er nun auf dich losrennt oder nicht.

    wenn du allerdings nur den sicherungshebel umlegst wirkt das glaub ich nicht so beeindruckend...

  • Zitat

    Original von DaHaiza
    ... Beim Durchladen hingegen sind beide Hände notwendig....wer nur eine Hand braucht, verrate mir bitte den Trick ;)

    ob das nun hier in einen SSW-thread paßt wage ich nicht zu beurteilen. Sehr gut erinnerlich ist mir aber noch das Training, was zu NVA-Zeiten unser Ko-Chef den interessierten UAZ angedeihen ließ. Die lediglich unterladene PM mit der rechten Hand aus der "Tragetasche" gerissen, in einer Drehung den Schlitten gegen den linken Unterarm gepreßt - gleitend durchgeladen - die Makarow 90° gen Boden gerichtet und mit zumindest dem kleinen Finger das Bündchen vom Ärmel des Kampfanzuges gegriffen - und in einer eleganten Gegenbewegung mit der auf den Rücken gelegten linken Hand den Ärmelstoff straff gezogen - peng, Treffer, unter 25 von 30 ging die Vorführung nie ab. :crazy2:

    point

  • Okay... wir sind hier nicht im wilden Westen! ;)
    Da ich Wing Tsung betrieben habe, und auch schon die eine oder andere Notwehrsituation in der Realität erlebt habe, weiß ich das Schilderungen wie die obige von bitts, stark an den Haaren herbeigezogen sind! (soll garnicht böse gemeint sein!) Denn ein hantfester Konflikt entsteht in den aller seltensten Fällen auf Distanz, sondern in unmittelbarer Nähe. Daher sind irgendwelche Mindestabstände beim abfeuern einer SSW kaum oder garnicht realisierbar. So hart es auch klingen mag: Man sollte in einer Notwehrsituation niemals mit einer Waffe (was immer es sei) drohen, wenn der Gegner nicht weit genug entfernt steht, sondern die Waffe SOFORT zur Verteidigung benutzen. Damit ist man Gesundheitlich, wie auch rechtlich auf der sicheren Seite, da ein Angriff bereits mit Gewaltandrohung beginnt (dazu gehört auch die Aufforderung Wertsachen abzugeben).

    Gut... das war jetzt etwas offtopic-Gelaber... :new11:

  • Zitat

    Original von DaHaiza
    Okay... wir sind hier nicht im wilden Westen! ;)
    Da ich Wing Tsung betrieben habe, und auch schon die eine oder andere Notwehrsituation in der Realität erlebt habe, weiß ich das Schilderungen wie die obige von bitts, stark an den Haaren herbeigezogen sind! (soll garnicht böse gemeint sein!) Denn ein hantfester Konflikt entsteht in den aller seltensten Fällen auf Distanz, sondern in unmittelbarer Nähe

    hm nagut ich hab da jetz vllt ein blödes beispiel genommen, mir ist es vor gut 2 monaten passiert das wir nach dem örtlichen oktoberfest von einer gruppe russland deutschen angegriffen wurden die mich allerdings anfangs ziehmlich ausser acht gelassen haben und eher auf meine kumpels losgegangen sind. daher bestand zwischen mir und denen ein gewisser abstand den ich auch ganz gut nutzen konnte um die polizei zu anzurufen ohne dabei von den typen gestört zu werden, haette ich eine SSW dabei gehabt haette ich das oben beschriebene zb in der zeit tun koennen. bei einer 1:1 situation wird sowas allerdings eher selten vorkommen, da stimme ich dir schon zu ;)

    zur direkten verteidigung wuerde ich dann auch durchgeladen, entsichert und entspannt als gute möglichkeit ansehn, weil so kann relativ wenig passieren und man kann die waffe mit einer leichten fingerbewegung schnell 'einsatzbereit' machen.

    Einmal editiert, zuletzt von bitts (4. Januar 2005 um 02:23)

  • Zitat

    Original von DaHaiza
    Okay... wir sind hier nicht im wilden Westen! ;)

    Ne, die hatten ja auch noch einen ganz anderen Trick um schnell zu schiessen. Seltsam das der hier noch nicht kam. Einfach beim Revolver den Abzug wegfeilen und nur noch das Schlagstück direkt mit der Handkante betätigen.


    Nein liebe Kinder, das war KEIN ernst gemeinter Vorschlag. Legt Mamas Nagelfeile wieder zurück ins Bad.

    Zitat


    Denn ein hantfester Konflikt entsteht in den aller seltensten Fällen auf Distanz, sondern in unmittelbarer Nähe.

    DANN hast Du mit einer Schusswaffe eh verlohren. Nicht umsonst stehen Polizisten beim Absichern immer mindestens 2-3 Schritt entfernt. Man sagt ein Angreifer überwindet noch mindetstens 6 Meter ehe der Polizist die Waffe im Anschlag hat, und das obwohl er sie ja schon in der Hand hält.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wenn du Deine SSW durchlädst , darf er dich ganz legal abstechen!!!!!!!! Notwehrparagraph !! Er kann dann vor Gericht aussagen, er hätte gedacht es sei eine scharfe Waffe, und kommt wohl mit einer geringen Strafe davon, wohingegen du unter der Erde liegst.
    So, das musste mal gesagt werden. Lasst Euere Schreckschusswaffen zu Hause, und gegen ein Rudel wilder Russen hilft nur: "Die Beine in die Hand nehmen!"
    Was glaubst du eigentlich wieviel SSW - Rumfuchtler schon irrtümlich erschossen wurden ( auch von Polizeibeamten ) ?
    SSW sind was für die Vitrine , oder für Sylvester, alles andere ( vor allem Selbstverteidigung damit,) ist eher kontraproduktiv.
    Pfefferspray ist das Beste!! Da kapituliert jeder Hercules!
    Ausserdem ist das Mitführen einer SSW meines Erachtens etwas lächerlich, kommt so halbstark rüber........

    @Point , hattest du als Waffe in der NVA ne Makarov oder ne Tokarev?

  • Zitat

    Original von AnschützSepp
    schläfst du nie? Oder hast du Nachtschicht oder sowas?

    Ne, Urlaub. Schlafen kann ich wieder wenn ich meine Zeit im Büro absitzen muß. *lol*

    Zitat


    Ich schlaf nicht wegen Ischias

    Ahrg... so was kenn ich. Länger als 6 Stunden am Stück kann ich mit meinem Rücken auch nie schlafen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • War die Ausbildung in der NVA wirklich so hart? Full metal jacket mässig? Liegestützen abbolzen usw? Wie war das bei dir?
    Erzähl mal ein bisschen würd mich interessieren

    Gruß, Sepp

  • Ohhh...bei mir bist genau richtig, wenn du dich über die judikativen Bedingungen von SV streiten willst! ;) Nein mal im Ernst.... Angreifer bleibt Angreifer. Auch wenn du eine scharfe Waffe aus Notwehr ziehst, wird kein Richter dieser Welt dem Angreifer (in deiner o.g Situation) Recht geben. Daher ist es immer ganz wichtig für Zeugen zu sorgen, die später die Rollenverteilung (Angreifer/Opfer) wiedergeben können. Einfach laut rumbrüllen "Lass mich in Ruhe!" "Hau ab!" reicht schon, dass Passanten gucken.... ob du die später als Zeugen sicher hast, ist ne andere Sache. Aber wenn du keine Zeugen hast, wirst du eh freigesprochen! "Im Zweifelsfall für den Angeklagten"!!!
    Dann wird der Angreiger natürlich auch nicht verknackt....und das gemetzel geht von vorne los :evil:

  • Zitat

    Original von DaHaiza

    Ohhh...bei mir bist genau richtig, wenn du dich über die judikativen Bedingungen von SV streiten willst! ;) Nein mal im Ernst.... Angreifer bleibt Angreifer. Auch wenn du eine scharfe Waffe aus Notwehr ziehst, wird kein Richter dieser Welt dem Angreifer (in deiner o.g Situation) Recht geben.
    [...]


    Ich schätze mal, da hast du höchstwahrscheinlich sogar recht.
    Nur nutzt dir das als Abgestochener dann im nachhinein leider nicht mehr viel :crazy2:
    Ich habe auch schon Situationen erlebt, in denen der Angreifer, der den Streit provozierte dem verdutzten Opfer kurz vor dem Schlag in der Öffentlichkeit noch zurief: "Hey, warum schlägst du mich, lass mich in Ruhe !"
    Soviel nur zu Theorie und Praxis :n17:
    Aber eigentlich waren wir uns doch einig: Selbstverteidigung mit SSW ist nicht zu empfehlen :new16:
    Dabei sollten wir es auch belassen.
    Gruß
    Ralph

    3 Mal editiert, zuletzt von ivtu (5. Januar 2005 um 00:10)

  • AnschützSepp - sorry, hab ich wohl etwas spät gesehen. Mach dir mal keine zu extremen Vorstellungen von der NVA-Ausbildung. Außerdem hatte ich das Glück 3 Jahre bei der bewaffneten Post zu dienen. Liegestütze ja, Härtetest ja, aber ansonsten viel fachlich fundierte Ausbildung im Bereich Richtfunk - und eben eine solide Waffenausbildung, das war aber schon eher das Steckenpferd von unserem Kompaniechef.

    point

  • Zitat

    Original von DaHaiza
    Aber wenn du keine Zeugen hast, wirst du eh freigesprochen! "Im Zweifelsfall für den Angeklagten"!!!

    Na dann nehmen Wir doch mal den "Typischen Disko-Abend-Waffenübergriff" der sich in den letzten Jahren fast jedes Wochenende irgendwo in Deutschland abgespielt hat. Der Schreckschusswaffenbesitzer hat schon mal illegal seine Waffe mit zur Disco geschleppt. Wird nach seinem Empfinden angemacht "Ay Alder, Du hast meine Freundin geguckt". Auch wenn die meisten es anders sehen, DAS ist kein rechtswidriger Angriff. Erwiderung "Lass mich in Ruhe, oder!!!!". "Da haben wir im rechtlichen Sinne schon eine Bedrohung.

    "Oder? Oder was? Hä? [Ausländische Worte die einfach mal als Beleidigung interpretiert werden, was vor Gericht aber nie zu Beweisen sein dürfte da es auch viel Wahrscheinlicher ist das nur "Hau bloß ab" gesagt wurde]"

    Unser vermeintlicher Verteidiger zieht nun seine Schusswaffe und begeht damit den rechtswidrigen Angriff der natürlich zur Selbstverteidigung führt. War es nicht so, wird es vor Gericht sicher so ausgelegt, denn wer eine Schusswaffe zieht hat vor Gericht grundsätzlich erst mal 100 Minuspunkte, solange er kein Polizist oder ähnliches ist. Wenn Du eine Waffe schon mal provisorisch ziehst, und nichts anderes würde Sinn machen da Du sonst nicht mehr dazu kommen würdest die Waffe zu ziehen bist Du in Deutschland zumindest dran. Die Schusswaffe, und da unterscheiden die allermeisten Richter überhaupt nicht zwischen Scharf oder Schreckschuss gilt als das absolut letzte Mittel.

    Das ist zumindest das was man so aus den Urteilen der letzten Jahre herauslesen kann.

    Zudem macht in den meisten Fällen nur die Angst Menschen zu Mördern, und wer so viel Angst hat das er der Meinung ist mitten in Deutschland mit einer Schusswaffe zur Verteidigung herumlaufen zu müssen sollte zumindest nach meiner Auffassung nicht mit einer Schusswaffe herumlaufen dürfen. Eine Auffassung die ja zumindest bei den Scharfen Waffen staatlicherseits so ähnlich auch aufgefasst wird.

    Wenn man es endlich schafft das die Deutschen nicht bei jedem kurzhaarigen Hund in Panik verfalle, allen erstes Angst haben das 8-Jährige mit echten Sturmgewehren herumlaufen, und nicht bei jedem Einbruch einen völligen Zusammenbruch erleiden obwohl die Versicherung eh alles zahlt, dann, ja dann sind wir so weit das jeder eine Waffe führen könnte, und es wurde nichts passieren, denn keiner sähe die Notwendigkeit das auch tatsächlich zu tun.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (5. Januar 2005 um 05:40)

  • @ Erklärbär

    Wer sich von Äußerungen wie "Ay Alder, Du hast meine Freundin geguckt" provoziert fühlt, sollte sowieso keine Waffen bei sich tragen, sondern sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Ich habe mit "Notwehr" die Gegenwehr in einer körperlichen Auseinandersetzung gemeint. Zudem sollte Gewaltanwendung grundsätzlich die letzte Instanz zur Konfliktbewältigung sein....wenn dies die Situation zulässt!! Es gibt natürlich auch Situationen in denen es sofort erforderlich ist, dem Gegner die Nase platt zu hauen, oder in unserem o.g Fall, zu schießen.