Beiträge von DaHaiza

    Das rote Munition nur als Notruf verschossen werden darf, weiß ich. Da ich auch in Bremen wohne, hab ich die roten schon mal gleich aussortiert. Ich denke aber, dass ansonsten ausnahmslos alle Farben verschossen werden dürfen. Da wird es auch keine regionalen Unterschiede geben, denke ich.

    Also ich würde sagen, das man sich mit einer solchen SSW in einer gesetzlichen Grauzone befindet. Denn der Waffe fehlt die PTB Stempelung und sicher auch die Vorraussetzungen zur nachträglichen Stempelung (wenn das möglich ist) aber wenn man die Waffe SELBST vor 1970 gekauft hat, kann man sich auf das Besitzstandsrecht beziehen: Bestes Beispiel ist die StvO. Früher (wann auch immer) durfte man mit dem normalen Autoführerschein ein offenes 125ger Motorrad fahren. Alle Fahrer, die nach dem Jahr "x" den Autoführerschein gemacht haben, dürfen das auf Grund einer Gesetzesänderung nicht. Allerdings verfällt diese Erlaubnis nicht, wenn man den Führerschein vor dem Jahr "x" gemacht hat. Ich denke ähnlich verhält es sich auch mit dem o.g Fall.

    Hi,

    ich suche grad günstige 9mm P.A Knallmunition. Ist nicht zur Verteidigung gedacht, muss also nicht so super zuverlässig sein.

    Kennt da jemand ne gute Quelle?

    Danke!

    PS: Boardsuche hat unter diversen Suchwörtern nichts hervorgebracht. :)

    Nö nö ;)

    Meine Besorgnis wegen den Kratzern hat nix mit der Optik zu tun, sondern mit der Funktionalität. Hatte nur Bedenken, dass sich eine Patrone in den Kratzern verkeilen könnte, was dann ja zu Ladehemmungen führen könnte. Aber wenn mehrere Leute diese Kratzer an ihren Pistolen haben, scheint das wirklich normal zu sein.

    Danke für die schnellen Antworten!

    Hi,

    nachdem ich heute eine P22 gekauft und gleich mit 3 Schüssen ausprobiert habe, sind mir runde Kratzspuren vor dem Patronen lager aufgefallen.

    Wird eine Patrone aus dem Magazin geladen, gleitet sie zu erst über eine kleine halbrunde Schräge, die dann in das gerade Patronenlager mündet. Links und rechts an dieser Schräge, vor dem Patronenlage, befinden sich diese Kratzer.

    Ist das normal?

    Ich hab mir heute auch ne P22 gekauft und mir ist nach dem Reinigen (nach dem ersten Beschuss) auch sofort diese Asymmetrie (Kugel auf linker Seite) im Patronenlager aufgefallen. Scheint normal zu sein!

    @ Erklärbär

    Wer sich von Äußerungen wie "Ay Alder, Du hast meine Freundin geguckt" provoziert fühlt, sollte sowieso keine Waffen bei sich tragen, sondern sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Ich habe mit "Notwehr" die Gegenwehr in einer körperlichen Auseinandersetzung gemeint. Zudem sollte Gewaltanwendung grundsätzlich die letzte Instanz zur Konfliktbewältigung sein....wenn dies die Situation zulässt!! Es gibt natürlich auch Situationen in denen es sofort erforderlich ist, dem Gegner die Nase platt zu hauen, oder in unserem o.g Fall, zu schießen.

    Immer diese Ansprüche an die Abschreckungswirkung! ???
    Ich habe lange genug Kampfsport gemacht und genug Notwehrsituationen in der Realität erlebt, um sagen zu können, dass man mit einer Waffe niemals drohen darf, da diese schnell gegen einen selbst angewandt werden kann.

    Ohhh...bei mir bist genau richtig, wenn du dich über die judikativen Bedingungen von SV streiten willst! ;) Nein mal im Ernst.... Angreifer bleibt Angreifer. Auch wenn du eine scharfe Waffe aus Notwehr ziehst, wird kein Richter dieser Welt dem Angreifer (in deiner o.g Situation) Recht geben. Daher ist es immer ganz wichtig für Zeugen zu sorgen, die später die Rollenverteilung (Angreifer/Opfer) wiedergeben können. Einfach laut rumbrüllen "Lass mich in Ruhe!" "Hau ab!" reicht schon, dass Passanten gucken.... ob du die später als Zeugen sicher hast, ist ne andere Sache. Aber wenn du keine Zeugen hast, wirst du eh freigesprochen! "Im Zweifelsfall für den Angeklagten"!!!
    Dann wird der Angreiger natürlich auch nicht verknackt....und das gemetzel geht von vorne los :evil:

    Alter...was haben die mit den Pistolen gemacht?
    Den Pyros hinterher geworfen??? ;D Schlittenbruch...tztztz ... da muss man schon richtig dran rumrocken damit der Schlitten kaputt geht.

    Also ich würde sagen du gehst am besten in den nächsten Waffenladen und lässt dich von einem Büchsenmacher beraten. Aber günstig wird das ganz bestimmt nicht und ich würde mir das von meinen Freunden bezahlen lassen.

    :F:uck! *lol*

    Okay... wir sind hier nicht im wilden Westen! ;)
    Da ich Wing Tsung betrieben habe, und auch schon die eine oder andere Notwehrsituation in der Realität erlebt habe, weiß ich das Schilderungen wie die obige von bitts, stark an den Haaren herbeigezogen sind! (soll garnicht böse gemeint sein!) Denn ein hantfester Konflikt entsteht in den aller seltensten Fällen auf Distanz, sondern in unmittelbarer Nähe. Daher sind irgendwelche Mindestabstände beim abfeuern einer SSW kaum oder garnicht realisierbar. So hart es auch klingen mag: Man sollte in einer Notwehrsituation niemals mit einer Waffe (was immer es sei) drohen, wenn der Gegner nicht weit genug entfernt steht, sondern die Waffe SOFORT zur Verteidigung benutzen. Damit ist man Gesundheitlich, wie auch rechtlich auf der sicheren Seite, da ein Angriff bereits mit Gewaltandrohung beginnt (dazu gehört auch die Aufforderung Wertsachen abzugeben).

    Gut... das war jetzt etwas offtopic-Gelaber... :new11:

    Hi,

    ich wüsste gerne ob man beim Kauf von Gas-/Knall Munition was beachten muss. Gibt es da ganz krasse Qualitätsunterschiede oder ist da alles die gleiche Suppe?

    ....also nicht das mir ein großer, böser, Mann das Fell über die Ohren ziehen will, dann in die Mündung meiner Knarre grinst und es nur klickt wenn ich abdrücke :n17:

    Also das das Durchladen einer Waffe einen deeskalierenden Effekt hat, glaube ich nicht. In dem Moment wo die SSW gezogen wird, bekommt der Angreifer Panik und greift evtl. in dem Moment an, in dem du noch beim durchladen bist.

    Daher würde ich sagen: Immer durchgeladen und gesichert tragen (nur bei double-action) denn während du deine Waffe ziehst, kannst du sie entsichern, da nur eine Hand für beide Tätigkeiten benutzt werden muss. Beim Durchladen hingegen sind beide Hände notwendig....wer nur eine Hand braucht, verrate mir bitte den Trick ;)

    Hi,

    ich hab schon länger google interviewed und auch die FAQ gelesen aber leider fand ich keine Antwort auf meine Frage: "Darf Reizstoffmunition auch zur Verteidigung gegen Menschen eingesetzt werden, ohne dass ich rechtlich dafür belangt werden kann?"

    Ich habe mal irgendwo gehört das man "das nicht machen darf" und auch auf der Verpackung von Reizstoffmunition habe ich selbiges mal gelesen, aber ich weiß jetzt nicht ob das nur ein Hinweis für blöde war, die das "im Spaß" auf jemanden richten, oder ob es einen entsprechenend Passus in einem Gesetz gibt, der sowas sogar in der Notwehr verbietet.

    Vielen Dank!