Eine SSW ist im Sinne des WaffenG keine Schusswaffe. Die SSW zur Disko zu schleppen ist auch nicht illegal, schließlich handelt es sich dabei um eine öffentliche Veranstaltung, nicht um eine Versammlung im Sinne des VersammlungsG. Nur das Mitnehmen auf die Veranstaltung ist untersagt, also kann man die Waffe etwa außerhalb im Auto verwahrt lassen. Am Türsteher würde man damit sicher ohnehin nicht vorbeikommen.
Dass Verbalattacken keine Gewaltanwendung rechtfertigen, ist wohl allen Anwesenden hier bewusst, von daher braucht es keine weitere Ausführung des Themas.
Die psychischen Aspekte eines Einbruchdiebstahls scheinen dir nicht bewusst zu sein, für die Betroffenen führt meist nicht der finanzielle Verlust zum "Zusammenbruch", sondern die Tatsache, dass ihre Privatsphäre aufs gröbste verletzt wurde. Das nur am Rande.