Aufbewahrung von Freien Waffen

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 10.465 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2004 um 15:06) ist von Old_Surehand.

  • Aus der geposteten Einverständniserklärung:

    Zitat

    Des weiteren ist mir bekannt, dass die Erlaubnisbehörde meine Angaben durch eine in Augenscheinnahme vor Ort überprüfen kann.

    Das klingt nach den Vorgaben der WBK.
    Der KWS regelt doch das Führen, nicht den Besitz ... :confused2:

    Oder werf ich grad alles durcheinander?

    Zugegeben, "Freie Waffen" sind gegen den Zugriff Dritter zu schützen, mit verschlossenem Behältnis.
    Aber muß man beim KWS auch Angaben über das behältnis machen, in welchem man sie daheim aufbewahrt?
    Das kenn ich auch nur aus dem Antrag auf WBK

    Im Antragsformular wird der Punkt jedenfalls nicht abgeklopft!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von full.house
    Das klingt nach den Vorgaben der WBK.

    absolut richtig, letztendlich verknüpft dieses Formular in seiner Präambel, nämlich das "er" ein gewisses, in seinem Inhalt nicht näher definiertes "Merkblatt" erhalten hat mit den Aufbewahrungsvorschriften für erlaubnispflichtige Waffen. Was aber der Behörde die Möglichkeit verschafft, ein "in die Hand nehmen" von Schreckschußwaffen des "Betroffenen" seitens Minderjähriger (so es denn der Behörde gemeldet würde), als Zweifel an der Zuverlässigkeit bei späteren WBK-Anträgen zu definieren.

    point

  • TATSACHE 1:
    Freie Waffen sind, wie der Name vermuten lässt uneingeschränkt zu erwerben und/ oder in Beitz zu bringen.
    Das war unter dem alten Gesetz so und da hat sich auch mit dem neuen WaffG nichts geändert.
    Kurzum: (spätestens) wer das 18. Lebensjahr vollendet, darf solche Gegenstände in die Hand nehmen, auch alle Personen im Haushalt, auf die das zutrifft (Eltern, Geschwister, Lebensgefährten, etc.).

    Darum muss man sich eigentlich nur Gedanken über eine sichere Verwahrung machen, wenn Minderjährige im gleichen Haushalt leben (oder aber zu Besuch sind); das gilt natürlich ebenso für Alkohol, Tabakwaren, die Pornosammlung, etc.
    Es bestehen zwar keine ausdrücklichen Vorschriften, dass solche Sachen weggeschlossen werden müssen, aber vom gesunden Menschenverstand her dürfte man es wohl erwarten.


    TATSACHE2:
    Ich habe dieses Dokument unterzeichnet. Ganz gleich, ob da nun Rechtsbeugung besteht oder nicht:
    ich habe mit meiner Unterschrift zunächst die "Vorschriften" (besser: Wünsche) der Behörde akzeptiert.
    Bevor also ich die Keule raushole und zum Anwalt marschiere, wird mein Interesse darin bestehen, die von mir schriftlich zugesagten Auflagen zunächst zu erfüllen.
    Nehmen wir an, ich strebe einen Rechtsstreit an, wäre denkbar, dass - als Gegenangriff - die Behörde genau diese von mir erwarteten Auflagen kontrolliert (ob ich die Jungs nun in die Wohnung lassen muss oder nicht, sei mal dahin gestellt).
    Wäre ganz schön peinlich, wenn die feststellen, dass ich die Waffen "einfach so" (=entgegen der schriftlichen Zusage) in unverschlossenen Behältnissen aufbewahre, an der Wand hängen habe, etc.
    Dann würde man mir zunächst den KWS entziehen, meine Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage stellen, etc.
    Und solange der Prozess läuft, würden die sich womöglich sperren, mir einen neuen KWS oder gar eine WBK auszustellen.
    Kurzum: DEN Ärger kann ich mir ersparen.


    LÖSUNG:
    Ich werde mindestens für eine SSW einen Aufbewahrungsbehälter auswählen, den ich vorzeigen könnte.
    Und dann kann ich das Amt auch juristisch angreifen.

    Denn: wer frei ist von jeder Schuld, der werfe den ersten Stein!

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo,

    Wenn ich es richtig verstehe Bedeuted das ich brauche eine Tresor nach Ausführung A für meine :F: Plempen oder ???

    Ein normaler abgeschlossener Schrank reicht nicht aus ?

    Gruß Acerbus

  • Zitat

    Original von Acerbus
    Hallo,

    Wenn ich es richtig verstehe Bedeuted das ich brauche eine Tresor nach Ausführung A für meine :F: Plempen oder ???

    Ein normaler abgeschlossener Schrank reicht nicht aus ?

    Gruß Acerbus

    Für dich gilt:
    § 36 Abs. 1

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Mehr nicht!

  • Also Single-Wohnung abschließen reicht? :))

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • ja, wenn Du keine Mädels unter 18 reinlässt. *lol*

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • So! Ich habe mir heute für 20 Euros einen kleinen Möbeltresor im Baumarkt gekauft.
    Hat keine Schutzklasse (A, B oder 0), wie für WBK-pflichtige Waffen vorgeschrieben, aber erstens brauche ich das für Freie Waffen nicht und den Nachwuchs wird dieser Schrank vorm unberechtigten Zugriff die nächste Zeit ausreichend abhalten können.

    Mein Gewissen ist also beruhigt und das Plansoll (dessen, was das WaffG vorschreibt) mehr als übererfüllt.

    Nun kann ich mit offenem Visier dem Ordnungsamt gegenüber treten!

    Fördermitglied des VDB.

  • ...ich überlege gerade wie ich meine LG´s in solch einen Schrank bekomme. Oder für wieviele SSW´s reicht das?

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • erlaubnisfreie waffen unterliegen keiner bestimmten, klassifizierten aufbewahrungspflicht. lediglich gegen den zugriff fremder gesichert reicht aus:
    abgeschlossener schrank, keller der nicht von minderjährigen betreten werden kann, etc. pp.

    Ein kleinen, wenn auch nicht als A eingestuften tresor, ist aber mit sicherheit besser.

    ein tag ohne lächeln ist ein verlorener tag :n1:

    Einmal editiert, zuletzt von woodstock (18. Dezember 2004 um 12:28)

  • Zitat

    Original von Arkangel
    ...ich überlege gerade wie ich meine LG´s in solch einen Schrank bekomme. Oder für wieviele SSW´s reicht das?

    Naja, zwei drei Kurzwaffen passen da gut hinein. Und für 20 Euros ganz okay. Ich wollte erst ein Schloss in eine Schublade einbauen, aber das hätte fast genauso viel gekostet und mehr Mühe gemacht.

    Der nächst größere Möbeltresor hätte das Doppelte gekostet.
    Die hatten in dem Baumarkt auch noch "Aktenschränke", wo vier-fünf Aktenordner stehend reinpassen (ca. 70 EUR).

    Der kleinste Gewehrschrank, Klasse A (für 5 Langwaffen, kleines Fach für Munition oder Zubehör) kostet ab ca. 200,- EUR.


    Sicherlich wären auch Luftgewehre darin gut verstaut - aber ein abschließbarer Koffer tut es für :F: -Waffen allemal.

    Fördermitglied des VDB.

  • jetzt lasst mich das alles rekapitulieren.

    1. Ein Amt verlangt in Bezug auf den KWS ohne gesetzliche Grundlage eine Unterschrift zur Bestaetigung, etwas erhalten zu haben, was man nicht erhalten hat.


    2. Dann googelt sich der Betroffene die Info selber zusammen, dessen Erhalt das Amt rechts- und wahrheitswidrig bestaetigt bekam.

    3. In dieser Info stehen Dinge, die vom WaffG nicht gedeckt sind.

    4. Und die Reaktion des betroffenen ist nun nicht etwa dieses Amt rechtlich anzugehen, sondern sich erst mal einen Tresor fuer seine SSW zu kaufen???

    5. Andere ueberlegen sich daraufhin einen A-Schrank fuer ihre Luftpumpen?

    Sagt mal Leute, gehts euch noch gut? :evil::evil::evil::evil::evil:

    Wozu haben wir eigentlich ein WaffG, wenns eh keinen interessiert und jeder Buettel auf dem Amt in Hinterwaldstadt macht, was er will?

    Leute, geht ins FWR, geht in die Oerag und dann klagt solche Id... aus der Karriere.


    Wenn natuerlich jeder Rechtsbruch geschluckt und sogar noch per Unterschrift bestaetigt wird, sowie Bloedsinn, der im WaffG nicht gefordert wird, mitgemacht wird...
    :bash:


    Schon bei 1. haettte eine ganz klare Ansage hergehoert, dass es SO nicht sein kann und die sich gefaelligst ans Gesetz zu halten haben, wie wir auch.

    Und wenn der KWS dann nicht rausgerueckt wird, dann darf der nette Onkel Anwalt dran und DER kriegt ihn dann, OHNe unterschriften, mit denen man sich in Teufels Kueche schreibt.
    Aber so...neee, ich geh erst mal ne Runde kotzen...

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • na das nenne ich vorauseilenden Gehorsam.
    Vergiss nicht auch noch das Vorhängeschloss an der Schublade für die Küchenmesser. :o:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von promillo
    5. Andere ueberlegen sich daraufhin einen A-Schrank fuer ihre Luftpumpen?

    Na ja das Provisorium das ich momentan benutze gefällt mir eh nicht.

    Da ich aber fest vorhabe eine WBK zu bekommen und dann wohl sowieso für die 16Joule Waffen einen Tresor brauche ??? möchte ich nicht 2 mal investieren.

    Obwohl ich die Dinger häßlich und unnütz finde. (das steigert doch höchstens die Herausvorderung )

    Etwas in Holz würde mir da schon mehr zusagen.

    Gruß Acerbus

  • Zitat

    Original von Acerbus
    ...
    Obwohl ich die Dinger häßlich und unnütz finde. (das steigert doch höchstens die Herausvorderung )

    Etwas in Holz würde mir da schon mehr zusagen.

    Gruß Acerbus

    Bei Frankonia gibts im Katalog Waffenschraenke (Ich glaube der beste kostet so um die 15000 euro), die sind richtig fesch. Schoen mit Eichenholz drumherum, mit Glas.
    Aber Stufe 0!

    Wenn schon denn schon, nur auf die Statik achten, die wiegen ein paar kg.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Ich weiß garnicht warum ihr euch wegen diesem unterschriebenen Wisch so einen Kopf macht, der ist eh entweder ex tunc nichtig oder zumindest anfechtbar, was in diesem Fall auf das selbe rausläuft.

    Die Anfechtung könnte nach §123 BGB laufen, da er von der Behörde arglistig getäuscht wurde (es wurde ihm verkauft er müsse unterschreiben um den KWS zu erhalten, was nicht der Fall ist) oder es könnte sogar als wiederrechtliche Drohnung interpretiert werden, da er gegenüber der Behörde ja in einer gewissen Zwangslage war (unterschreib sonst bekommst du ihn nicht). Kurzum: Den Wisch können die Beamten als Klopapier verwenden, Papierflieger daraus bauen oder wackelnde Tischpfosten damit abstützen, aber mehr auch nicht.

  • Zitat

    Original von Acerbus
    ....
    Da ich aber fest vorhabe eine WBK zu bekommen und dann wohl sowieso für die 16Joule Waffen einen Tresor brauche ??? möchte ich nicht 2 mal investieren.
    ......


    A ist dann korrekt.

  • Es hat ja auch was Gutes:
    Mein Sohnemann kommt da nicht so leicht dran. Schnell und einfach geht es auch (so wie ich den Rest der Waffen lagere, dauert es schon ein wenig aufwändig, da heran zu kommen;-) ).
    Es dient also ausschließlich meinem Privatvergnügen oder persönlichem Sicherheitsbedürfnis (wozu man die SSW ja auch zählen kann)..

    ---

    Am Montag werde ich die Behörde schriftlich kontaktieren, nach diesem ominösen "Merkblatt" fragen und auf ihr Fehlverhalten hinweisen -
    kommen die dann pampig, kann ich immer noch meine Rechtsschutz* nutzen.


    :* oder alternativ so verfahren:
    Mit dem Kampfpanzer rein, hoch in den zweiten Stock, Zimmer 209 - Tür auf, das Rohr langsam absenken und mal nachfragen ob die noch klar kommen...
    (so würden das hier scheinbar einige gerne machen) :crazy2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Erstmal: Ich finde diesen Zettel für eine Behörde absolut lächerlich. "Augenscheinnahme", was soll das denn sein? Wenn es schon unbedingt sein muß, dann heißt das "Inaugenscheinnahme" Und das "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts" hat weder einen §36 noch einen §5, sondern die beziehen sich auf das (durch das WaffNeuRegG geänderte) Waffengesetz. Und von jemandem zu verlangen, den Erhalt eines Merkblattes zu bestätigen, das es womöglich gar nicht gibt, ist natürlich ein starkes Stück.

    Ansonsten sehe ich aber keinen Grund, deswegen zum Anwalt zu rennen.

    In dem Zettel steht eigentlich nicht mehr als im Waffengesetz selbst. Natürlich muß man sich an die Aufbewahrungsbestimmungen des WaffG halten, aber das ist für freie Waffen eben nur der Satz, den Astanase zitiert hat.("... hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen")

    Dass die Behörde die Einhaltung dieser (im Gesetz und in der WaffV nicht konkreter vorhandenen) Aufbewahrungsvorschriften unter bestimmten Bedingungen bei Dir zuhause überprüfen darf, ist auch richtig. Und theoretisch kann es auch die Zuverlässigkeit und damit den Kleinen Waffenschein gefährden, wenn man gegen diese Vorschriften verstößt.

    Der Zettel ist nichts anderes als eine Art Drohgebärde und vom Inhalt her ungefähr so korrekt wie die beliebten "Raubkopierer sind Verbrecher"-Spots: irgendwo gibt es einen wahren Kern, aber das ist doch alles ziemlich übertrieben.

    Marcus