Aus der geposteten Einverständniserklärung:
ZitatDes weiteren ist mir bekannt, dass die Erlaubnisbehörde meine Angaben durch eine in Augenscheinnahme vor Ort überprüfen kann.
Das klingt nach den Vorgaben der WBK.
Der KWS regelt doch das Führen, nicht den Besitz ...
Oder werf ich grad alles durcheinander?
Zugegeben, "Freie Waffen" sind gegen den Zugriff Dritter zu schützen, mit verschlossenem Behältnis.
Aber muß man beim KWS auch Angaben über das behältnis machen, in welchem man sie daheim aufbewahrt?
Das kenn ich auch nur aus dem Antrag auf WBK
Im Antragsformular wird der Punkt jedenfalls nicht abgeklopft!