Ich weiß, das Thema hatten wir in der einen oder anderen Form schon mal hier im Forum (z.B.: PTB-Waffen jetzt in den Waffenschrank?). Doch aus aktuellem Anlass starte ich das Thema ernaut:
Als ich heute morgen meinen KWS abholte, habe ich nebenbei folgende Erklärung
unterschrieben:
Zitat
Hiermit erkläre ich gegenüber der o. a. Behörde, dass ich das Merkblatt über die sichere Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition im Privatbereich erhalten habe.Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht des § 36 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffNeuRegG) meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffNeuRegG in Frage stellt, was zum Widerruf der mir erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisssen führen kann.
Des weiteren ist mir bekannt, dass die Erlaubnisbehörde meine Angaben durch eine in Augenscheinnahme vor Ort überprüfen kann.
Damit habe ich eigentlich eine Falschaussage gemacht und das auch noch unterschrieben,
denn dieses Merkblatt habe ich gar nicht erhalten.
Was erwarten die Behörden tatsächlich?
Wie soll man deren Meinung nach Erlaubnisfreie Waffen und Munition gegen Zugriff sichern?