Aufbewahrung von Freien Waffen

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 10.550 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2004 um 15:06) ist von Old_Surehand.

  • Ich weiß, das Thema hatten wir in der einen oder anderen Form schon mal hier im Forum (z.B.: PTB-Waffen jetzt in den Waffenschrank?). Doch aus aktuellem Anlass starte ich das Thema ernaut:

    Als ich heute morgen meinen KWS abholte, habe ich nebenbei folgende Erklärung
    unterschrieben:

    Zitat


    Hiermit erkläre ich gegenüber der o. a. Behörde, dass ich das Merkblatt über die sichere Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition im Privatbereich erhalten habe.

    Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht des § 36 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffNeuRegG) meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffNeuRegG in Frage stellt, was zum Widerruf der mir erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisssen führen kann.

    Des weiteren ist mir bekannt, dass die Erlaubnisbehörde meine Angaben durch eine in Augenscheinnahme vor Ort überprüfen kann.

    Damit habe ich eigentlich eine Falschaussage gemacht und das auch noch unterschrieben,
    denn dieses Merkblatt habe ich gar nicht erhalten.

    Was erwarten die Behörden tatsächlich?

    Wie soll man deren Meinung nach Erlaubnisfreie Waffen und Munition gegen Zugriff sichern?

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo 5-atü,

    schade, dass du das "Merkblatt" nicht hast. So kann man eigentlich wieder nur spekulieren, was unter "sicherer Aufbewahrung" zu verstehen ist.

    Gruß

    Musashi

  • Zitat

    WaffG, § 36

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; ...

    zum Erwerb von Schreckschußwaffen bedarf es nach wie vor keiner waffenrechtlichen Erlaubnis, ergo sollte es ausreichend sein diese vor dem Zugriff Unbefugter (-> U18) zu sichern.

    point

  • Kommt mir so vor als ob bei obigem Text etwas vom Text für erlaubnispflichtige Waffen einfach ohne Überlegung übernommen wurde.
    Für freie Waffen braucht man keine "waffenrechtliche Zuverlässigkeit", lediglich das Führungszeugnis muß sauber sein. Oder ist das das selbe?
    Und Hausbesuche sind bei freien Waffen vom Gesetz auch nicht vorgesehen.

    Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen: Zugriffsgeschützt vor Nichtberechtigten - also Personen unter 18 Jahren.
    Das wird nirgends genauer beschrieben.

    Also egal wie sicher die Aufbewahrung ist, wenn jemand mit Deinen Waffen Mist macht bist DU daran.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • So. Ich habe jetzt mal gegooglet und dabei folgende Seite entdeckt:
    Innenministerium RLP

    und der Inhalt macht mir ein wenig Angst:


    Zwar ist der letzte Abschnitt "nur" ein Hinweis auf bestehende Schutzklassen, denn speziell zu den Freien Waffen heißt es oben ja
    "muss grundsätzlich in einem stabilen, abschließbaren Behältnis erfolgen"

    Was ist aber nun STABIL?
    Reicht da der Umarex-Pistolenkoffer, bei dem man an den Tragegriff ein Vorhängeschloss montiert?
    Die abschließbare Schublade im Schreibtisch (oder der abschließbare Medizinschrank)?
    Oder muss es unbedingt ein Stahlbehältnis sein?

    Zwar bieten die (Discounter, Baumärkte, etc.) alle Nase lang kleine Möbeltresore an, aber ich wollte mir eigentlich was anderes zu Weihnachten kaufen. Und eigentlich müsste ich das Behältnis ja schon heute besitzen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Das heißt ich muss mir jetzt Sorgen machen weil ich die CS-Dose im Schuhregal rumfliegen hab? (evtl. Verwarnung :ngrins:)
    Ich denke folgendes was die aufgeführten Gegenstände angeht:
    Wer allein wohnt (wie ich), der wird wohl nie Probleme haben, wenn er sich keinen Tresor anschafft.
    Und wer Kinder hat oder ähnliches (hä?) der sollte sowieso genug Verantwortungsbewusstsein haben, die Sachen nicht auf dem Esstisch rumliegen zu lassen.

    *Bei Bestellung Lieferung in ca. 2 Wochen*
    FWR Nr. 0000029371

  • also ich hab mir extra ein zimmerchen eingerichtet wo nur ich den schlüssel für habe...da sind alle meine schätzchen aufbewahrt...

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

  • Zitat

    Original von OnkelFelix
    also ich hab mir extra ein zimmerchen eingerichtet wo nur ich den schlüssel für habe...da sind alle meine schätzchen aufbewahrt...

    Ich hab mir dafür ne Wohnung..... :))

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Die folgenden Hinweise ergehen im Vorgriff auf die AWaffV ...

    Das Netz ist geduldig aund alles was nicht gelöscht wird bleibt für ewig drin. Egal ob noch gültig oder nicht.
    Bei dem Text war wohl eher der Wunsch die Mutter dieser Gedanken.

    Behörden scheinen da wohl gerne und schnell dem Gesetz etwas vorzugreifen.
    Schliesslich würden sie ja auch am liebsten alle Gaser in Stahlschränke schliessen und diese zuschweissen.

    Das kann man eben als Hinweis sehen aber keinesfalls als Vorschrift.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Ich habe mir da ja nichts ausgedacht. Letztendlich habe ich den Wünschen und Forderungen der Behörde zugestimmt.

    Man mag sich zwar fragen, ob die nichts besseres zu tun hätten, mir einen Besuch abzustatten und zu prüfen, ob die Aufbwahrung deren Vorstellungen entspricht;
    aber so kurz vor Weihnachten werden ja liebend gerne mal ein paar Fotos mehr auf der Landstraße gemacht oder den parkenden Fahnrzeugen kleine Knöllchen angehfetet, um die Kassen der Gemeinde aufzufüllen (z.B. für den Weihnachtsball der Polizei).


    Anbei ein Foto (Ausschnitt) der von mir unterzeichneten Erklärung:

    Fördermitglied des VDB.

  • Hier wird Recht gebeugt, diese Erklaerung haettest Du nicht unterschreiben brauchen und fertig. Nun wuerde ichs an deiner Stelle mal nem Anwalt geben, der sich damit auskennt.

    Langsam kommt man sich hier vor wie im Russland unter dem roten Stern, was sich manche Aemter herausnehmen.

    Tja, wie war das mit freien Waffen und kein Bock auf FWR?
    (Jetzt nicht auf 5Atue bezogen, sondern allgemein)

    Wir sind ALLE dran und muessen ALLE dagegenhalten!

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Kleiner Nachtrag: selbst wenn dieser Schwachsinn in der irgendwann kommenden Verordnung stehen sollte (Das ist lange noch nicht raus), wird er vom WaffG nicht gedeckt und muss dann halt individuell rausgeklagt werden.

    Der Steuerzahler bezahlts ja.
    :evil:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • @ PROMILLO:

    Ich denke auch, dass die hiesige Behörde - trotz ihres freundlichen Umgangs - einen Schritt zu weit gegangen ist. Allerdings kenne ich auch die aktuellen Verwaltungs- und sonstigen Vorschriften, die sich die Länder (in meinem Falle Rheinland-Pfalz) so zum neuen Waffengesetz ausgedacht haben.

    Aller Aufbewahrungsvorschriften zum Trotz:
    Nach wie vor sind Freie Waffen FREI zu kaufen (erwerben und in Besitz zu bringen).

    Warum sollte ich also eine SSW besonders sichern?

    Ein Auto* darf man ja auch mit 18 kaufen, und bei vorhandenem "Waffenschein Klasse 3 / B/C" führen äh... fahren.
    Und man geht ja davon aus, dass die Zentralverriegleung ausreicht und man keine Garage (mit Sicherheitsstufe XY und höher) benötigt, um das Objekt vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.


    :* ich weiß, der Vergleich hinkt, aber mir fiel nichts plastischeres ein

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Allerdings kenne ich auch die aktuellen Verwaltungs- und sonstigen Vorschriften NICHT, die sich die Länder (in meinem Falle Rheinland-Pfalz) so zum neuen Waffengesetz ausgedacht haben.

    Sorry, da hatte ich ein Wort vergessen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Wir sind uns in Sachen Aufbewahrung ja einig. Nun braucht es nur noch ein paar Betroffene, die diese Behoerdenschikane schlicht und einfach wegklagen.
    Das geht, sehr einfach sogar, man muss es nur mal anfangen.

    Was RLP will, steh nun mal nicht im WaffG. Es stehrt auch nicht in der Verordnung.
    Es steht nicht mal in der VV, weil die nicht existiert und selbst wenn es das wuerde, ist es nur fuer Behoerden bindend und kann vom buerger bei Problemen mit dem wirklichen Gesetz leicht weggeklagt werden.

    Das geht aber nicht von selber, da muss der Betroffene Aktiv werden, was im guenstigsten Fall bei einem Anruf bei der RSV und einem Anruf beim RA liegt.

    Das faengt aber schon damit an, dass man keijne Erklaerung unterschreibt, nachder man etwas erhalten habe, was man nicht erhalten hat und die auch schon ausserhalb des WaffG liegt.

    Schon da, egal, wie "nett" die Leute im Amt sind, ist Schicht im Schacht, denn auch und gerade das Amt hat sich an das verdammte Gesetz zu halten. Tuts das nicht, dann gibts Rechtsmittel und als kleine Garnierung die Dienstaufsichtsbeschwerde.
    Aber das muss man als Betroffener auch nutzen, sonst hilfts einem nichts.
    Spaetestens die Noetigung, den Empfang von etwas zu unterschreiben, das man nicht erhalten hat, kann einen bosenboesen Karriereknick des Noetigers bewirken.
    Das macht der dann nur zweimal, das erste und das letzte Mal!

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Gleich vor den Kadi ziehen? Ach was.

    Ich werde die Herren der Abteilung mal anschreiben und bitten, mir ein "neues" Merkblatt zukommen zu lassen.
    Bin mal gespannt, was dann kommt. Vielleicht haben die ja gar kein Merkblatt.

    Und Zutritt zu meiner Wohnung muss ich niemandem gewähren - weder der GEZ, noch dem Ordnungsamt oder gar der Polizei. Ohne Durchsunungsbeschluss läuft da nichts.

    Also werde ich erst einmal abwarten (müssen).

    Fördermitglied des VDB.

  • Ja, gleich vor den Kadi in so einem Fall.

    Oder wenigstens nen Anwalt einschalten, soll der mit dem Amt "reden".

    Sorry, aber Du hast nun schon genung Schaden fuer Dich angerichtet, reite Dich nicht noch tiefer rein, sondern hol jemanden, der was davon versteht.

    und dann reiss den Amtsschimmeln mit Hilfe der Gerichte den A... auf.

    Wenn Du es nicht machst, kann es Dein A... sein, der dran ist, das Risiko waere mir persoenlich zu hoch.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Ja, ne, is klar! Jetzt muss ich für Pfefferspray, Gaser/SSW etc. einen Tresor beschaffen oder was? Das sieht mal wieder aus wie die Einfälle eines übereifrigen Beamten. Allein die Machart= primitiv ist doch wohl eine Frechheit. Wenn den Herren langweilig ist- meinetwegen- eigentlich wollte ich pro forma auch mal den KWS beantragen, sollte dabei so etwas herauskommen, dann kann meine Rechtschutzversicherung zum ersten Mal zeigen ob sie nicht nur kassieren sondern auch leisten kann.
    Seit Jahrzehnten sammelte sich in D eine riesige Menge von SSW- in allen möglichen Behältnissen, jetzt kommen diejenigen die sich Gesetzestreu verhalten, und dann sowas? Ne, danke!

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Zitat

    Original von Arkangel
    ... Das sieht mal wieder aus wie die Einfälle eines übereifrigen Beamten. ...Ne, danke!

    Eben. Und da gehoert ganz schnell mit einem Richterhammer draufgehauen, damit das gar nicht erst zur Gewohnheit wird.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)