Also, da muß ich jetzt als Steuerresidenter der Russischen Föderation etwas zu sagen:
Was bulawog gesagt hat, ist nur bedingt richtig.
Tatsache ist, daß man mit Hilfe einer Jagdlizenz in Rußland berechtigt ist
a.) Gaspistolen oder GUM Pistolen
b.) glattläufige Langwaffen
zu kaufen und zu besitzen.
Nach 5 Jahren ohne Verurteilung sind noch Langwaffen mit gezogenen Läufen erlaubt. Art, Anzahl und Kaliber beliebig, auch Halbautomaten.
Die Jagdlizenz bekommt man gegen Vorlage eines medizinischen Gutachtens, daß körperliche und geistige Eignung bescheinigt, auf dem zuständigen Miliz (also Polizei-)revier.
Das medizinische Gutachten ist jedoch nur eine Formalie. Man kann sagen, jeder Erwachsene, so er denn einen festen Wohnsitz hat, bekommt mit ein bißchen Ämterlauferei den Jagdschein mit Waffenbesitzkarte.
Besitz von Kurzwaffen bedarf einer dem deutschen Waffenschein vergleichbaren Erlaubnis, die schwierig, aber nicht unmöglich, zu bekommen ist.
Meistens nur eine Frage der wandernden grünen Scheine.