Neue Gaswaffen - angefragt bei Melcher

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 42.244 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2005 um 22:40) ist von edbru.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Was haben Blowbakcs noch mit "neue Waffen bei ME angefragt" zu tun?
    Thema verfehlt?

    Nichts... nur ist eine Diskussion in der Regel dynamisch und nicht statisch!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Eben.

    Allerdings bleibt die Diskussion letztlich zwar interessant aber fruchtlos. Letztlich entscheiden die Gerichte, oder in bestimmten Fällen das BKA.

    Zwei Anmerkungen zu dem Posting von Michalive2:

    1)

    Zitat

    Das Beschussrecht ist das einzige Gesetz im Themenkomplex "Waffe" das die "Ladung" im Sinne des Waffenrechts definiert.
    ...
    Von daher ist der Wert 15mg die derzeit gültige Grenze zur Definition "Ladung"


    Meiner Meinung nach Quatsch. Der Satz im Beschußrecht ist ja überhaupt keine Definition des Begriffs "Ladung", und da steht erst recht nirgendwo, dass eine Ladung unter 15mg keine wäre.

    2)

    Zitat


    Das BKA hat zwei Feststellungsbescheide erlassen
    ...
    2.Feststellung des Begriffs "getreue Nachahmung"
    ...

    In der von Dir zitierten Anlage 1 Abschnitt 1 Punkt 1.5 ist überhaupt nicht von "getreuen Nachahmungen" die Rede, sondern nur von "Nachbildungen". Der Feststellungsbescheid redet nur von "getreuen Nachahmungen" und bezieht sich deshalb auch nur auf die Spielzeugwaffenregelung, und die bezieht sich nur auch "Schußwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1", also welche, die Geschosse verschießen. Auf die gesetzliche Lage zum Thema Firecaps hat der Feststellungsbescheid deshalb m.E. eben keine Auswirkungen.

    Darüber hinaus ist m.E. sehr zweifelhaft, ob Firecap-Waffen unter die Definition von Nachbildungen fallen, oder eher unter die von Schußwaffen (zum Verschießen von Kartuschenmunition, also Schreckschußwaffen). Das Waffengesetz ist bei der Verwendung des Wortes "Schußwaffen" ja leider nicht gerade eindeutig. So sind zum Beispiel Schreckschußwaffen ja als "Schußwaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind" definiert, was letztlich Blödsinn ist, weil bei Schußwaffen ja zuerst mal eigentlich als Waffen definiert sind, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Das Ganze ist in sich also z.T. sehr widersprüchlich -- und auch den Leuten, die beim BKA Emails oder Anrufe beantworten, würde ich nicht automatisch zutrauen, dass sie da immer Recht haben. Dass das nicht der Fall ist, hat sich ja auch schon mehrfach gezeigt.

    Marcus

  • Markus!

    Lese bitte den Feststellungsbescheid nochmal durch!!!

    Zitat

    Original von Old_Surehand
    In der von Dir zitierten Anlage 1 Abschnitt 1 Punkt 1.5 ist überhaupt nicht von "getreuen Nachahmungen" die Rede, sondern nur von "Nachbildungen". Der Feststellungsbescheid redet nur von "getreuen Nachahmungen" und bezieht sich deshalb auch nur auf die Spielzeugwaffenregelung, und die bezieht sich nur auch "Schußwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1", also welche, die Geschosse verschießen. Auf die gesetzliche Lage zum Thema Firecaps hat der Feststellungsbescheid deshalb m.E. eben keine Auswirkungen.


    Ich zitiere aus dem Feststellungsbescheid:

    Als getreue Nachbildung einer Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes gelten diese nur, wenn sie in ihrem äußeren und inneren Erscheinungsbild [Vorhandensein baulicher Komponenten einer solchen Schußwaffe bis in ihre inneren Komponenten hinein, z.B. durch einen Lademechanismus für Patronen oder patronenähnliche Gegenstände) sowie ihren Maßen nach einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe täuschend ähnlich sehen.


    Wie Du siehst definiert der Feststellungsbescheid den Begriff "Nachbildung" entsprechend der Begriffsbestimmung des Waffenrechts.


    Im übrigen setzt die Begriffsbestimmung des Waffenrechts zum Thema Nachbildungen eben nicht vorraus das eine Nachbildung auch Geschosse verschiessen muss, auch ist davon im Feststellungsbescheid keine Rede!


    Von daher nochmal:

    Nur auf Basis des Waffenrechts und der dortigen Begriffsbestimmung wären die Modelguns keine Waffen im Sinne des Waffenrechts


    Da aber aufgrund §2 Abs. 5 Waffenrecht das BKA das Recht zur rechtlichen Einstufung und Beurteilung hat.... ist der Begriff Nachbildung wie im Feststellungsbescheid geändert.

    Siehe Änderung der Spielzeuggrenze durch das BKA


    Du hast zwar Recht das der Feststellungsbescheid "Nachbildung" ursächlich auf die 0,5J Grenze abzielt, in der rechtlichen Beurteilung zum Thema Modelguns spielt es aber keine Rolle da der Feststellungsbescheid selbst nicht mehr die Einschränkung "Munition, Geschosse und Ladung" vornimmt sondern nur noch das äussere und innere Erscheinungsbild als Maßstab nimmt!

    Warum?

    Nur durch den Feststellungsbescheid "Spielzeug" wären die 0,5J Airsofts nicht legalisierbar gewesen da aufgrund des äusseren Erscheinungsbilds immer noch unter das Waffenrecht fallend.

    Daher auch die unförmigen Mini-Airsofts.

    Erst durch die Änderung auf inneres und äusseres Erscheinungsbild war der Weg für die 0,5J Airsofts frei... da nur im äusseren Erscheinungsbild zu treffend aber nicht im inneren Erscheinungbild!!!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Michalive2 (25. Januar 2005 um 22:17)

  • Nachtrag:

    Glaube mir, wir auf Blowback.de, habe da schon einiges versucht (BKA etc.)

    Aber solange die auf einer offizielle Prüfung bestehen... bleiben diese verboten!

    Da die ganzen Händler und Importeure nur Airsoft wollen wird es damit auch nichts!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Wir reden komplett aneinander vorbei, weil Du nicht richtig liest, was ich schreibe.

    Der Begriff "getreue Nachbildung" im Feststellungsbescheid ist offensichtlich ein Fehler im Feststellungsbescheid, wie man auch ein paar Sätze später sehen kann, wo dann -- wie im WaffG -- auch wieder von "getreuen Nachahmungen" die Rede ist.

    Klar ist aber, dass der Feststellungsbescheid sich nicht auf die "Nachbildungen" (ohne das Wort "getreu", also im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Punkt 1.5) beziehen kann. Nachbildungen sind nicht notwendigerweise auch "getreue" Nachbildungen/Nachahmungen. Der Begriff "Nachbildungen" umfasst mehr Gegenstände, unter anderem sicher auch Firecaps -- wenn diese nicht sogar (wie die Schreckschußwaffen) als Schußwaffen angesehen werden müssen.

    Aber wir kommen wirklich vom Thema ab.

    Um den Kern nochmal zusammenzufassen:

    Die Ansicht des BKA, dass diese Waffen Kartuschernmunition verschießen und unters Waffengesetz fallen, teile ich.

    Zitat

    Ohne den Feststellungsbescheid wäre nur das Waffenrecht ausschlaggebend gewesen und damit die Modelguns frei aber so haben wir schlechte 0,5J Airsofts und keine Modelguns.

    Diese Ansicht teile ich dagegen nicht: der Feststellungsbescheid hat mit Firecaps nichts zu tun. Dass sie unters Waffenrecht fallen, war meiner Ansicht nach auch schon vor dem Feststellungsbescheid klar.

    Nur WELCHE Regelungen, insbesondere des Beschußgesetzes anzuwenden sind, darüber kann man sich wohl streiten.
    Die Waffen sind ja vom Beschußgesetz ausgenommen, wie wir gesehen haben. Deshalb müßte ja dann, wenn ich es richtig verstehe, weder eine PTB-Prüfung noch ein Beschuß nötig sein. Warum das BKA da anderer Meinung ist, ist mir nicht klar.

    Marcus

  • Eine PTB-Prüfung hat nichts mit der Ladungsmenge und damit dem Beschuss zu tun.
    Auch 6mmFlobert brauchen einen PTB-Stempel, ein Beschuss hingegen ist nicht erforderlich.

    Mit der Definition von Kartuschenmunition bei Firecaps bin ich hingegen noch nicht so sicher, denn letzendlich handelt es sich ja um Zündhütchen, die vom Endverbraucher in entsprechende Halter eingesetzt werden, welche nur wie Munition aussehen.

    Stefan

  • Na ja, ich weiß nicht, die Erforderlichkeit der PTB-Zulassung/Prüfung steht im Beschußgesetz, und von dem (als Ganzen, nicht nur von der Beschusspflicht) sind die Firecaps ja gerade ausgenommen. Ich verstehe das so, dass auch keine Zulassung/Prüfung durch die PTB nötig wäre. ???

  • Sehen wir es doch ganz nüchtern,durch Wortspielerei und Gummiparagraphen wird uns weiteres "Spielzeug" vom Gesetzgeber(?) verweigert.
    Aber das betrift nicht nur diese Branche.
    Es lebe die fehlende Inlandskonjunktur :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Wir reden komplett aneinander vorbei, weil Du nicht richtig liest, was ich schreibe.

    Old Surehand!

    Ich wäre der erste der Dir absolut zustimmen würde!

    Hey... ich war der erste, nach Aussage des BKA, der bei denen eine Anfrage bzgl. der Firecap Modelle stellte!

    Aber es bleibt dabei! Nachbildung egal ob getreue Nachbildung oder Nachahmung oder in welcher Schreibweise auch immer ist dann dem Waffenrecht unterliegend wenn das innerer und äussere Erscheinungsbild einer scharfen Waffe ähnlich ist.

    Das ist die derzeitige Rechtslage!

    Und glaube mir da habe ich schon mit genug mit BKA und BMI telefoniert und gemailt!

    Vor einiger Zeit hat ein Sachbearbeiter des BMI geschrieben das schon das äussere Erscheinungsbild ausreichend wäre. Nach meiner Intervention wurde das revidiert. Naja... das BMI fand das nicht besonderst lustig *lol*

    Es bleibt jedoch ein Hoffnungsschimmer.... das BKA möchte sich im Bezug auf die Firecap Modell noch nicht(!) endgültig festlegen! Sobald also ein Händler das offizielle Prüfverfahren anlaufen lässt... wissen wir mehr!

    Nur solange das nicht passiert kann ich jedem nur dringend von einem Erwerb abraten!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Was kostet eine M16A1 in Blowback, und wo kann man sie kaufen ??
    Edit: Keine Kleinanzeigen!
    Vieleicht weiss jemand eine Antwort !! Vielen Dank, fanteniva

    fanteniva, der stille See bei Vicenca / Italien

    Einmal editiert, zuletzt von HWJunkie (9. Februar 2005 um 09:31)

  • Zitat

    Original von fanteniva
    Was kostet eine M16A1 in Blowback, und wo kann man sie kaufen ?? Gerne auch gebraucht wenn der zustand OK ist !! Vieleicht weiss jemand eine Antwort !! Vielen Dank, fanteniva

    Noch Fritten dazu? Zum mitnehmen?

    Schau mal bei http://www.teutenberg-werl.de den Rest gibts bei Google...

  • Hallo, ich möchte nicht meinen guten Vorsatz für 2005 brechen und schreibe einfach mal so: die Qualitätsfrage von ME stand ja schon mal bei der ME 08. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich daran was geändert haben soll. Aber wie auch immer, ME ist für mich sowieso nicht existent.
    Schöne Feiertage und frohes Ostereiersuchen !

  • Hallo,

    als ich den Händler von Modellguns angeschrieben habe, um zu fragen ob die Waffen in Deutschalnd erlaubt sind, meinte er das diese natürlich erlaubt seien und er regelmäßig nach Deutschland verschicken würde. Weil Ich wollte mir die Ak-47 von Hudson kaufen. Klasse gerät, ich glaub die einzige mit Metallbody und echtem Holz. Aber leider kräftig im Preis: 549€ oder so.

    Noch so ne frage, hatten wir das Thema nicht schon mal vor einiger Zeit. Mit der kaputten Form und so...

    gruß

    tim

  • Hallo,

    ich versteh nicht, wieso Ihr immer auf ME rummhacken müsst. Vieleicht ist die Qualität nicht die beste, aber von der Optik sind es meiner Meinung nach sehr sehr schöne Waffen.


    Optik:
    Ihr würdet euch doch auch lieber eine Kimar mod 92 in Glanznickel in die Vitrine stellen, also dieses hässliche Stück von Reck maimi 92 mit dieser ekelhaften gold schimmernden Vernickelung, die einer beretta zum überhaupt nicht verwechseln ähnlich ist.

    Zur Verarbeitung:
    Bei meiner Reck ist nach 25 Schuss der Hahn so was von im A**** gewessen, das man keinen einzigen schuss mehr abgeben kann. Meine Kimar 92 hat auch schon gute 70 Schuss hinter sich, und es ist im Vergleich zur Miami der Hahn noch kein bischien eingedellt.

    tim

  • Hi!
    Also ich sehe das anders,
    meine Miami hat schon so manches Sylvester überstanden (Beschuss 2001) ohne Probleme zu machen, und es sind wesentlich mehr als 25 Schuss durch. Eine kleine Delle? Eher ein kleiner Abdruck, sie schafft es trotzdem noch die Patronen zuverlässig zu zünden!

    Ich hab die Kimar M75, da glaube ich noch nicht mal dass sie brüniert ist eher lackiert. Bei jedem kleinen Kratzer schimmert metallisches durch, und bei den verchromten ist das finish total verkratzt.

    Aber alles in allem ist ME der einzigste SSW-Hersteller der noch wirklich neue Modelle bringt! Manche Modelle würde ich mir nicht wirklich kaufen, aber es gibt Modelle, wie die M75, an denen kommt man nicht vorbei!


    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (27. März 2005 um 16:42)

  • Kimar ist eine italienische Firma und Melcher erledigt lediglich den Vertrieb in .de.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)