Was darf man in D?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.943 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2002 um 15:41) ist von TheNameless.

  • Hi, Leute!

    Also, Deutschland ist von den Gesetzen her eigentl. das letzte! Bevor man schießen darf, muss man sich erschießen lassen (traurig aber wahr)
    aber: Schießen darf man sowieso nie, ob schreckschuss oder echt, und schon garnicht geladen. Und Pfefferspray darf man eh nicht gegen menschliche Angreifer verwenden,

    ----> angenommen, du stehst als Frau allein in einem Parkhaus, aber mit Pfefferspray in der Tasche. Plötzlich steht ein böser Spitzbube :crazy2: vor dir und fuchtelt mit einem
    Messer rum ( sagen wir 3m entfernung) und du hast das Spray in der Hand, darfst du es dann wirklich nicht benutzen? Des is doch abartig, oder?
    Was denkt ihr darüber?

    Cya, Gunsepp

  • Das könnte man dann schon als echte Gefahr für leib und Leben ansehen, in solchen fällen wird wohl kein Richter sagen, das man das nicht Durfte. Wie es rein Rechtlich in so einer Situation ist weiss ich nicht.

  • ... gilt es das eigene Leben zu schützen. Notwehr ist aber eine heikle Sache.
    Beispiel: Mann kommt nach Hause. Der beste Freund hat seine Frau unter sich, sie ist blutüberströmt und man sieht, dass er sie vergewaltigt. Der Ehemann nimmt die Feuerwehraxt aus dem Flur und macht Muß aus dem Kerl. Richter sagt: Lebenslänglich wegen Mordes. Nichtmal totschlag hat er bekommen. Totschlag im Affekt wäre ohne Strafe geblieben, hätte er statt mit der Axt einfach mit blossen Händen das Genick gebrochen. Heikle Lage, sowas.

    aber hinsichtlich Selbstschutz von Frauen ist das sowieso heikel: Kaum eine trägt Defensivmittel bei sich, aber bei den Nachrichten, die man täglich hört.... In DIESER Hinsicht sollte man eine eigene Rechtsprechung finden.

    Aber bevor ich jetzt noch vor Wut platze...

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!

  • @TheNameless7739 : Hast du für diesen Fall ein Beispiel von einem wirklich verhängten Urteil ?

    Tut mir leid aber ich glaube nicht, dass du abschätzen kannst wie ein Richter dabei handeln wird. In so einer Situation würde der Ehemann alle Mittel einsetzen dürfen um Leib und Leben seiner Frau zu retten. Es gillt hier das Gesetz der Verhältnissmässigkeit. Wenn er sieht wie seine Frau vergewaltigt wird dann wird der Richter vermutlich den Angriff mit einer Axt als verhältnissmässigen Versuch werten das Leben und die Gesundheit seiner Frau zu retten und nicht als Mord.

    Übringens sind Affekthandlungen imho nicht straffrei sondern wirken nur strafmildernd.

    Greetz
    Zerwas

  • Das hier die Notwehr problematisch sein könnte, finde ich auch, aber Mord gibt das sicher nicht. Welches Mordmerkmal soll das denn sein?
    Contra Notwehr könnte man sagen, daß die Feuerwehraxt nicht angemessen ist, aber ich denke, das läßt sich mit der besonderen Situation wegwischen (nach dem Motto: "Nicht zumutbar für den Mann, daß er versucht, den Angreifer zu schonen und das Leiden der Frau auch nur eine Sekunde verlängert dadurch" )

    Also, meiner Meinung nach, kommt der hier mit Notwehr durch. Alles andere (zumindest Mord) wäre schon fast pervers zu nennen. Die Urteilsbegründung möchte ich dann hören.
    Außer natürlich: der Mann wollte mit dem Vergewaltiger ohnehin abrechnen, und es geht ihm gar nicht darum, die Frau zu retten, er will nur die Situation ausnutzen. Aber das kann man aus dem kurzen Beispiel so nicht rauslesen.

    Wenn das ein echter Fall ist, wüßte ich dazu auch gerne mehr.

  • Der Bruder meines Schwagers sitzt jetzt deswegen im Gefängnis. Ist über drei Jahre her. Anklage war wegen Mord. Den genauen Hintergrund kenne ich nicht.

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!