hallo jungs!
also erstmal habe ich die hilfe funktion schon verwendet und nicht gerade gefunden wonach ich suche.
also wie soll man sich verhalten wenn man MIT KWS einen CS oder CN schuss zum schutz von sich selbst oder einer anderen person (natürlich wie es im waffG steht) abgeben muss?
sollte man danach die polizei rufen oder der geschädigten person etwa noch helfen obwohl er an dem momentanen leiden selbst verschuldet ist?
und was macht die polizei wenn ich den KWS vorweisen kann?
natürlich bleibt sinn und unsinn von ssw als selbstschutz undiskutiert!
wer sich jetzt wieder aufregt von wegen "ist doch eh alles nur theoretisch, hört auf mit dem scheiß" soll garnicht erst anfangen darüber nachzudenken.
vielen dank