Gerade lese ich, dass ein Feststellungsbescheid erlassen wurde, der die bisher im WaffG genannte Grenze von 0,08 Joule (ab der Spielzeuge dann als "Waffen" gelten) insofern revidiert, als der Wert wieder auf den früher gültigen Wert von 0,5 Joule festgesetzt wird. Hintergrund ist die EU-Richtlinie Spielzeuge, die diesen Wert festgeschrieben hat.
Gruß
Max
Hab mir erlaubt, ein Fragezeichen hinter Deine Thread-Überschrift zu setzen, Erklärung siehe mein Posting weiter unten.
Hausmeister-Uli