Besonderer Antrag auf "führen" von Waffen...

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juli 2004 um 20:39) ist von snoop.

  • Zitat

    Original von DanySahneMUC
    ....Mir geht es um Abschnitt (2) 2. Punkt. Ich wurde und werde bei Besuchen in meinem Heimatbundesland Sachsen von rechtsradikalen Gruppierungen bedroht, weil ich gegen einen von ihnen 1995 Anzeige wegen Körperverletzung gestellt habe. Der Angreifer wurde verurteilt und seine "Freunde" haben Rache geschworen, sobald sie mich mal allein erwischen....


    Sorry, aber das hört sich alles etwas komisch an. :confused2:
    1995 ist jetzt 9 Jahre her. Wenn sie dir bisher noch nichts getan haben, dann werden sie es wohl kaum noch machen. Die sind doch mittlerweile auch schon älter geworden und haben eventuell schon Familie und Kinder.
    Und wenn du nach den ganzen Jahren immer noch Angst hast, dann würde ich über andere Formen der Selbstverteidigung nachdenken.
    SSW's sind da denkbar ungeeignet. Ein gutes Abwehrspray wäre da sicher effektiver...
    Gruß
    Ralph

  • In den USA wuerde ich jetzt sagen: "Better judged by twelve than burried by six"
    ;)

    Aber da wir in tOItschland sind, wo der Staat keine muendigen Buerger, sondern Untertanen will, sag ich lieber nichts, sonst kommt mir nur wieder die Galle hoch angesichts dieses kranken Landes.

    Aber, um noch was konstruktives zu bringen:
    Sprays zur Tierabwehr (Pepperspray) unterliegen NICHT dem WaffG und Du darfst sie daher auch ueberall mit hinnnehmen, incl Volksfesten.
    Im Notwehrfall hattest Du eben nichts anderes, weil der Staat dir das ja verbietet, ergo darfst Du das Spray dann "missbrauchen".
    Und so effektiv wie die Spielzeugpistolen ists allemal, wenn nicht noch mehr.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • also ich muss dann auch mal meinen senf dazu geben:

    - der antrag wid mit sicherheit nicht durchkommen

    - ssw gegen mehrere angreifer, die dir, so entnehme ich es deinen schilderungen, am ehesten irgendwo auflauern, wo du nicht mit rechnest, das halte ich für sehr gewagt. es wurde schon gesagt, aber selbst wenn du einen oder zwei "ausschaltest", spätestens der dritte bis neunte angreifer wird so dermaßen ausflippen und dir dann richtig eine verprellen. wenn du echt noch von denen bedroht wirst, isses ne scheiß situation, aber ob dir dieser antrag (s. o.) dabei hilft, naja .....

    andererseits kann ich verstehen, wenn man sagt, besser eine gaswumme als nix (wer sagt, dass DIE keine waffen haben???).

    jens

  • Vielen Dank für eure ernsthaften und konstruktiven Beiträge. Das mit dem Spray ist schon richtig. Ich werde es mir zusätzlich zulegen.

    Aber auch hier das Problem wie bei SRS-Waffen: Falsche Windrichtung = Arschkarte! :)

    Trotzdem Danke nochmal an alle. Ihr habt mir zum Großteil wirklich weitergeholfen!

    Daniel

    PS. Ich habe 1996 für einige Monate bei einem Selbstverteidigungskurs der sächsischen Polizei teilgenommen. Vielleicht sollte ich mit so etwas wieder beginnen. Macht sicher auch selbstbewusster.

    Einmal editiert, zuletzt von DanySahneMUC (29. Juni 2004 um 15:27)

  • Zitat

    Aber auch hier das Problem wie bei SRS-Waffen: Falsche Windrichtung = Arschkarte! :)

    Nein, du mußt nur eins nehmen bei dem ein "flüssiger Strahl" herraus kommt und keins was einen Sprühnebel macht!
    Dann ist die gefahr das du dich selber einnebelst gering es sei den es ist sehr viel Wind!

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Du meinst sicher die, die auch von der Polizei benutzt werden. Ja ich habe so ein Ding leider 1x in Aktion gesehen (nicht gegen mich).

    Am Alex in Berlin kurz vor dem 1. Mai hatten Polizisten mit solchen Dingern ein paar Linke außer Gefecht gesetzt und der Angegriffene hat ganz schön gelitten.

    Danke für den Hinweis!

  • Ja, am alex ist immer was los :))
    Das letzte mal als ich dort war, haben zwei Sicherheitsleute einen total ausgetickten Junkie "beruhigt", der mit Pflastersteinen um sich warf. allerdings per Knueppel...den Rest konnten dann die Pflasterer und der Notarzt erledigen.
    Beriln ist echt die einzige Grosstadt, die mir gefallen koennte.
    :laugh:

    wichtig dabei: Nichts nehmen, was unters Wafftg faellt, sondern Pfefferspray gegen Viecher!!!
    Sonst hast Du sie selben probleme wie mit der gaswumme.

    P.S. schreibfehler heute bedingt durch einen kleinen Bastelunfall und den daraus resultierenden hinderlichen Verband

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (29. Juni 2004 um 17:55)

  • Zitat

    Original von promillo
    wichtig dabei: Nichts nehmen, was unters Wafftg faellt, sondern Pfefferspray gegen Viecher!!!
    Sonst hast Du sie selben probleme wie mit der gaswumme.

    Nichts was unter das WaffG fällt? Was ist denn dann das, was die Polizei benutzt? Pfefferspray gegen Viecher? Noch nie gesehen das Zeug.

  • Zitat

    Was ist denn dann das, was die Polizei benutzt?

    Pfefferspray gegen Viecher! *lol*

    Die Polizei nimt Pefferspray, für uns "Normalbürger" ist Pfefferspray aber nur zur Tierabwehr zugelassen. (aber in einer Notwehrsituation nimmt man das halt auch gegen andere angreifer! ;) )

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Wo bekommt man dieses "Spray gegen Viecher" (der Verkäufer wird mich auslachen)?

    Berlin bietet alles - aber ich weis gar nicht wo ich anfangen soll zu suchen.

  • Du gehst in ein Waffengeschäft und fragst nach Pfefferspray!

    Alternativ git es sowas sicher auch bei http://www.kotte-zeller.de
    z.B. Artikelnummer: IN18038 und wenn ein paar mehr "Tiere" kommen diesen hier IN18040

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (29. Juni 2004 um 20:20)

  • zu diesen Pfeffersprays wollte ich sowieso mal was fragen. die dürfen also NUR gegen tiere eingesetzt werden, right?

    nur mal angenommen du kommst in eine notsituation und benützt dieses gegen einen humanoiden (f*** zuviel startrek) aggressor. was passiert dann rein rechtlich? eigentlich nichts, da notlage? oder wird dann aus selbsthilfe eine körperverletzung mit vorsatz (oder was weiß ich...)?

    hmmm...komische grammatik, das! aber ich hoffe ihr versteht´s trotzdem*g*

    Gruß,

    Frank => Fördermitglied des VDB :thumbup:

  • Normalerweise ist in einer Notwehrsituation jedes geeignete Mittel erlaubt, ob Pfefferspray, Haarspray oder der als einziges Mittel gerade greifbare Pflasterstein. Wenn es Notwehr ist, kannst Du das also durchaus einsetzen.

  • Zitat

    Wenn es Notwehr ist, kannst Du das also durchaus einsetzen.


    Zum glück haben wir noch keine amerikanische Zustände (meine damit das Produkthaftungsgesetz der Ami's :new16: )

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Wenn wir die haetten, dann wuerde sich so eine Frage gar nicht stellen, weil du dann (in ueber 30 Staaten) als unbescholtener und sachkundiger Buerger einen Waffenschein bekommen wuerdest.
    Aber wie gesagt, wir sind ja in tOItschland, wo Waffen ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, vom Staat gegen "seine" Bueger eingesetzt zu werden... :evil:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
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    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • gab es da nicht sogar mal einen urteilsspruch, wo jemand eine waffe illegal geführt hat und dies wegen einer notwehrsituation im nachhinein durch das gericht legitimiert wurde?

  • Ja, den Fall gab es.

    Ein Tankstellenpächter wurde mehrfach von dem selben bewaffneten Täter überfallen.
    Der daraufhin gestellte Antrag auf einen Waffenschein (vermutlich war WBK gemeint, aber die Medien kennen ja den Unterschied nicht) wurde abgelehnt, die besondere Bedrohungssituation schien nicht gegeben.
    Der Mann besorgte sich daraufhin eine illegale Waffe.
    Beim nächsten Überfall kam es zum Schusswechsel, in dessen Verlauf der Räuber zu Tode kam.

    Im nachfolgenden Notwehrprozess wurde festgestellt, dass die Bedrohung wohl doch real war, der illegale Besitz der Waffe wurde quai im Nachhinein legalisiert.. Die Notwehr an sich war eindeutig.

    Der Täter war übrigens Polizist und die Tatwaffe seine Dienstwaffe.

    Stefan

  • Zitat

    Original von robur
    gab es da nicht sogar mal einen urteilsspruch, wo jemand eine waffe illegal geführt hat und dies wegen einer notwehrsituation im nachhinein durch das gericht legitimiert wurde?

    Siehe http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm

    Aber Vorsicht, das ist KEIN Blankoscheck, jeder Fall kann individuell anders ausgehen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • ich hab das mal gehört und ich habs nicht glauben können - also danke.

    in der situation, in der sich der angeklagte befand, wärs allerdings verständlich, hier ist ja die angst um leib und leben grösser als die angst vor dem waffg. im zweifelsfall hatte der hier die alternative zwischen vorstrafe und körperlichen schädigungen, wobei das erste eher vorzuziehen ist.

    trotzdem - anzuraten ists nicht.

  • Tja, Robur,
    IMHO wirft die Tatsache, dass sich unbescholtene und sogar real gefaehrdete normale Buerger ueberhaupt solche Fragen stellen muessen, ein beschaemendes Licht auf diesen Staat und seine Gesetzgebung.
    Aber bevor ich jetzt zu einer rechtsphilosophischen Vorlesung aushole, muss ich lieber noch was schaffen...eine nette Pressemeldung von E.L.F. ist zu einem anderen Thema in der Mache...spaeter mehr.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)