Beiträge von DanySahneMUC

    Zitat

    Original von Dirty.Harry
    ok, auch alle angemailfaxt - nur vom LKA (Müller) hast keine Nummer und Mail dabeigeschrieben.

    Gruss

    Harry

    *lol* Du hast dir echt die Arbeit gemacht? Und du meinst das wirkt jetzt und wegen ein paar Usern aus einem Waffenforum wird der ganze Gesetzentwurf gekippt? :lol:

    Also mal ganz im ernst. Es muss eine Verschärfung her. Und wie es bei allen neuen Dingen ist: Es gibt Befürworter, es gibt Gegner und erst die Zukunft wird zeigen ob es reicht oder ob nachgebessert werden muss. Alles andere ist Spekulation. Ich kann es nur begrüßen.

    Zitat

    Original von Dirty.Harry

    Wer hat Dich denn entlassen?
    Ok, das Führen von Schreckschußwaffen sehe auch ich nicht ein. Eigentlich nicht einmal deren Existenz. Daher ist auch der KWS in meinen Augen flüssiger als Wasser.
    Allerdings wird das neue Waffengesetz, so es denn kommt, viele üble Dinge mit sich bringen. Lies es!

    Gruss

    Harry

    Übler als jetzt kann es nicht werden. Ein Psychotest als Erlaubnis zum tragen von Schreckschusswaffen wäre gut! Ähnlich dem Hundeführerschein bei s.g. "Kampfhunden". Keine Ahnung ob ich den bestehen würde, aber einen Versuch ist es wert.

    Sorry, aber als die Rundmail mit der Bitte kam, man soll doch an die MdB's usw. schreiben, da habe ich mir vor lachen kaum noch halten können.

    Selbstverständlich muss ein schärferes Waffengesetz her. Das kann Sachen wie Erfurt nicht gänzlich verhindern, denn Schlupflöcher gibt es sicher viele, aber die Gefahr kann doch deutlich minimiert werden.

    Aber auch mit Schreckschusswaffen wird viel zu viel Blödsinn angestellt. Habe auch nur einen kleinen Waffenschein - eine Waffe habe ich dazu momentan aber nicht. Da ich in nächster Zeit wieder größere Wanderungen durch Deutschland plane, werde ich mir wieder eine zulegen - nur zur Sicherheit in der "Wildnis". Aber wozu sonst braucht man eine Schreckschusswaffe? Wozu? Um Omas zu überfallen? Um "cool" zu sein?

    Ich kann diese Vorschläge nur begrüßen und hoffen, dass die Gesetze schnell spruchreif werden. Wenn ich mir die Liste der Leute anschaue, die am 13.02.08 als Sachverständige im Bundestag zu Wort kommen werden, dann sehe ich da auch kein Problem. Es sind Professoren von Universitäten in Österreich und Deutschland, Kommisare des BKA in Wiesbaden und Vertreter des deutschen Schützenbundes. Die werden sich sachlich darüber äußern und dann hoffentlich schnell feststellen, dass es so wie im Augenblick nicht bleiben kann.

    In diesem Sinne ...

    Zitat

    Original von promillo
    wichtig dabei: Nichts nehmen, was unters Wafftg faellt, sondern Pfefferspray gegen Viecher!!!
    Sonst hast Du sie selben probleme wie mit der gaswumme.

    Nichts was unter das WaffG fällt? Was ist denn dann das, was die Polizei benutzt? Pfefferspray gegen Viecher? Noch nie gesehen das Zeug.

    Du meinst sicher die, die auch von der Polizei benutzt werden. Ja ich habe so ein Ding leider 1x in Aktion gesehen (nicht gegen mich).

    Am Alex in Berlin kurz vor dem 1. Mai hatten Polizisten mit solchen Dingern ein paar Linke außer Gefecht gesetzt und der Angegriffene hat ganz schön gelitten.

    Danke für den Hinweis!

    Vielen Dank für eure ernsthaften und konstruktiven Beiträge. Das mit dem Spray ist schon richtig. Ich werde es mir zusätzlich zulegen.

    Aber auch hier das Problem wie bei SRS-Waffen: Falsche Windrichtung = Arschkarte! :)

    Trotzdem Danke nochmal an alle. Ihr habt mir zum Großteil wirklich weitergeholfen!

    Daniel

    PS. Ich habe 1996 für einige Monate bei einem Selbstverteidigungskurs der sächsischen Polizei teilgenommen. Vielleicht sollte ich mit so etwas wieder beginnen. Macht sicher auch selbstbewusster.

    Das hatte ich weiter oben schon erklärt.

    Ich wurde 1995 von einem Rechtsradikalen überfallen (grundlos angegriffen) und erlitt eine schwere Verletzung am Außenohr. Ich erstattete Anzeige. Der Angreifer wurde verurteilt (er hatte noch viel mehr auf dem Kerbholz). Seine "Freunde" schworen darauf hin Rache und drohten mir auch mit dem Tode. 5 Monate später wurde nachts mein PKW gestohlen und abgebrannt. Die Täter wurden nicht ermittelt. Eine Verbindung zu den Rechtsradikalen konnte aber nicht 100%ig ausgeschlossen werden.

    Wenn ich mich nun ab und zu in meiner Heimatstadt aufhalte werde ich teilweise immer noch von Mitgliedern dieser Gruppe auf offener Straße bedroht (auch mit dem Tode). Die Polizei ist machtlos, solange nichts passiert.

    Deshalb stelle ich nun Antrag auf Führen einer Waffe bei Pferdesportveranstaltungen/Reitturnieren (im Freien) (ich bin selbst Reiter) im Freistaat Sachsen. Auch für dortige Volksfeste im Freien.

    Die Vorgänge von 1995 können von der Polizei jederzeit nachvollzogen werden, da damals alles aufgenommen und dokumentiert wurde.

    Polizeischutz wäre nur möglich, wenn ich als Kronzeuge aussagen müsste oder wenn es Beweise für den angedrohten Tod in schriftlicher, bildlicher oder akkustischer Form gäbe.

    Und das alles steht in der Begründung zum Antrag. Es geht mir nur um eine Genehmigung für Reitsportveranstaltungen und Volksfeste im Freistaat Sachsen. Mehr nicht. Wie gesagt: Schauen wir mal.

    Da steht aber nicht, dass die Waffe FÜR die Veranstaltung genutzt werden soll. Dafür gibt es andere §§. Nochmal: Hier geht es darum, ob der Führer (sorry kein anderes Wort gefunden) der Waffe auf Veranstaltungen auf den Schutz durch die Waffe verzichten kann oder nicht. Wenn nicht, kann er eine Ausnahmegenehmigung erwirken.

    Komme mit den Nicks durcheinander. Also nicht wundern, falls ich jemanden anspreche der eine bestimmte Aussage nicht getroffen hat. Hauptsache die Inhalte bleiben. (:)

    Ich muss nachweisen, dass ich die Waffe FÜR die Veranstaltung brauche? Nein! Ich muss nachweisen, dass ich während der Veranstaltung nicht auf den Schutz durch die Waffe verzichten kann.

    Murat hat schon Recht. Für Start- und Signalwaffen FÜR eine Veranstaltung gelten andere Regeln. Die sind auch in anderen §§ aufgeführt.

    :direx: Bei § 42 geht es eher um den Umstand, ob die Person wirklich den Schutz durch die Waffe benötigt. Und genau dafür gibt es Ausnahmegenehmigungen.

    Ich habe inzwischen einen 2seitigen Antrag geschrieben und sende ihn in den nächsten Tagen an das zuständige LKA. Schauen wir mal was passiert.

    Bis dahin vielen Dank an alle (auch Marcus) für die Hinweise und Ratschläge! :huldige:

    Den Personenschutz kann ich vergessen, da der Prozess schon lange gelaufen ist und diese Bedrohungen immer nur mündlich ausgesprochen werden und Polizei erst tätig werden kann, wenn was passiert ist.

    Wie viele ich damit abhalten möchte? Die Frage ist eher: Wie viel Vorsprung bekomme ich durch das zielen mit der Waffe, wenn potentielle Angreifer vor mir stehen.

    Jetzt kommt sicher wieder die Aussage, dass ich gar keine Zeit haben werde die Waffe zu ziehen. Mag sein, aber ganz wehrlos möchte ich mich auch nicht stellen.

    Was eine scharfe Waffe angeht. Sicher ist die Gefahr einen Menschen mit einer SRS-Waffe zu verletzen oder gar zu töten auch nicht zu unterschätzen, aber bei einer echten Waffe lässt sich das nur noch durch Platzpatronen verhindern. Die Auswirkungen (privat, beruflich, strafrechtlich) wären prozentual noch viel höher als bei einer SRS-Waffe.

    Jetzt mal ein Satz, den ihr hier sicher öfter hört, der mir aber aus dem Herzen spricht: Ich habe nicht die Absicht jemanden zu verletzen oder gar zu töten - aber ich werde jede Möglichkeit nutzen die mir dieser Staat gibt um mich vor angekündigten Bedrohungen/Verletzungen zu schützen.

    Ganz vielen Dank für eure Beiträge und Hinweise!

    Zitat

    Original von Old_Surehand
    Ich würde Dir ja gern weiterhelfen, aber ich weiß wirklich nicht, wovon Du sprichst, obwohl ich das Waffengesetz im großen und Ganzen schon überblicke.

    Von welcher Stelle im Waffengesetz sprichst Du genau? Und was soll denn eine SRS-Waffe sein?

    Marcus

    SRS ist eine allgemein bekannte Abkürzung die von der Polizei benutzt wird. Sie bedeutet nichts anderes als SchreckschussReizSignal-Waffen. :laugh: Sorry!

    Des weiteren habe ich das WaffG durchforstet und den Passus gefunden:

    WaffG § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn

    1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

    :direx: 2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und

    3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

    (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. [...]

    Mir geht es um Abschnitt (2) 2. Punkt. Ich wurde und werde bei Besuchen in meinem Heimatbundesland Sachsen von rechtsradikalen Gruppierungen bedroht, weil ich gegen einen von ihnen 1995 Anzeige wegen Körperverletzung gestellt habe. Der Angreifer wurde verurteilt und seine "Freunde" haben Rache geschworen, sobald sie mich mal allein erwischen.

    Von daher hoffe ich, durch diesen Passus im Gesetz eine Ausnahmegenehmigung für Volksfeste, Märkte und Sportveranstaltungen zu bekommen, da ich oft in meine Heimat fahre und mit Freunden auf solche Feste und Märkte und manchmal auch Sportveranstaltungen gehe. :confused2:

    Aber ich glaube da hilft nur eines: Auf gut Glück Antrag stellen! :new16:

    Ich habe im WaffG einen Passus gefunden, der es ermöglicht, einen Antrag zum Führen einer SRS-Waffe auf Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen zu stellen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. Bedrohung der beantragenden Person durch radikale Gruppierungen, die der Polizei bekannt sind und aufgenommen wurden).

    Ich weiß, dass bereits ein Thema dieser Art schon nach ein paar Beiträgen geschlossen wurde, trotzdem hätte ich gern gewusst, wie es sich mit diesem Passus verhält und ob das Verbot für Volksfeste auch für einen kleinen Weihnachtsmarkt/normalen Markt gilt, den man einfach mal durchstreift.

    Es würde ja bedeuten, dass ich um jeden marktähnlichen Platz einen großen Bogen machen müsste.

    Mir genügt schon 1 konstruktive Antwort - wenn sie mir nur weiterhilft. :huldige: Dann würde ich auch nicht weiterbohren! Danke!

    Vielen Dank für eure zahlreichen Tipps! :huldige:

    Ich werde wohl mit großer Sicherheit die P99 nehmen. Sie bietet für meine Vorstellungen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und sieht auch gut aus.

    Allerdings werde ich die nicht-verlours-Version nehmen. Bei dieser hat ein potentieller Angreifer nämlich nicht sofort die Chance zu erkennen, dass es nur eine SRS-Waffe sein könnte. Bei verloursvernickelten Waffen habe ich den Eindruck, man erkennt es sofort. ???

    Nun würde mir nur noch ein günstiger Anbieter im Internet oder ein Händler in Berlin fehlen, der Schulterholster für die P99 vertreibt. Da gibt es ja wohl auch größere Preisunterschiede. :direx:

    Es sollte links zu tragen sein, da ich Rechtshänder bin. Ist es egal ob das Holster die Waffe horizontal oder vertikal hält? Macht das beim "schnell an die Waffe kommen" einen großen Unterschied? Bin bisher nur Gürtelholster gewohnt. Die fand ich aber - wie schon im 1. Beitrag erwähnt - sehr unpraktisch. :confused2:

    Danke nochmal für Tipps! :huldige:

    Hallo!

    Erstmal Glückwunsch zu diesem informativem und gut gepflegtem Forum!

    Ich besitze seit Sommer 2000 eine RÖHM RG 70. Diese habe ich jetzt zum Verkauf angeboten, da ich mir eine andere SRS-Waffe holen möchte.

    Zur Wahl kommen für mich nur die Walther P99 oder RÖHM RG Mauser HSc. Nun habe ich schon mitbekommen, dass wohl viele die P99 besitzen. Würdet ihr mir die generell empfehlen oder auch die RÖHM RG Mauser HSc oder evt. sogar eine ganze andere Waffe nahe legen?

    Außerdem suche ich noch ein passenden Schulterholster für eine der beiden Waffen. Das Gürtelholster fand ich bei der RÖHM RG 70 sehr unpraktisch, da die Waffe auch nie ganz verdeckt getragen werde konnte.

    Danke für Tipps!

    PS. Kennt zufällig jemand autorisierte Waffenhändler, die in Berlin oder Umgebung SRS-Waffen ankaufen dürfen und das auch tun?