Hallo, bin neu hier, also verzeiht mir kleinere Fehler.
Zu meiner Frage: Unter welchen Vorraussetzungen darf ich in meinem Garten mit meiner Luftpistole schiessen?
Natürlich schiesse ich nur auf scheiben etc. (nicht auf Vögel) und am ende unseres Gartens kommt nur noch eine kleine Waldschneise zwischen 2 Feldern, danach nur noch ca 1km Feld. Normalerweise dürfte das doch kein Problem sein, ich frage nur weil ich es genau wissen will, da ein Nachbar zu mir meint, es würde ihn zwa nicht stören aber es wäre verboten. Will nur wissen ob mir die Polizei auf keinenfall was kann.
Danke für jede Antwort.
mfg me
Unter welchen Vorraussetzungen darf ich im Garten schiessen??
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sixshooter666 -
29. Mai 2004 um 13:18 -
Geschlossen
Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 6.263 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hallo. Laut Gesetz muss sichergestellt sein, dass kein Geschoss das Grundstück verlassen kann. Im Klartext: Ohne zusätzliche Maßnahmen geht da nichts, du bist gezwungen, in einem "Raum" zu schiessen.
Ich bin aber an einer Billiglösung dran: Ich habe vor, meinen "Schießstand" mit dicker Folie zu umgeben (Tunnel). Es soll günstig sein (Zeltkonstruktion) und dem Beschuss standhalten ( Lupi). Ausserdem muss es sich leicht und schnell auf- und abbauen lassen.
Wenn ich eine geeignete Folie gefunden habe, werde ich das Material posten.
//edit: Willkommen im Forum
Dass Du nicht vorhast, auf Tiere zu schiessen, brauchst Du eigentlich nicht zusätzlich erwähnen. Das wird hier keinem einfach so unterstellt. -
planen mit gewebeverstärkung durchschlägt meine diana lp3 schon nicht mehr(ca 15m). die lp5 magnum aber noch... also wenns ne nicht zu starke waffe ist, dürfte das so gehen. ansonsten sind diese assig aussehenden bundeswehrdecken auch recht gut geeignet. da kommt mein 7,5j luftgewehr nicht durch.
jetzt noch ne andere sagen: wenn die weiden hinter underem grundstück mir, bzw unserer familie gehören (ca. 300-400m in schussrichtung) kann man denn sagen, dass der geschoss nicht weit genug kommt, um das grundstück zu verlassen, oder werden die mir damit kommen, dass ich zu den seiten nur jeweils ca. 100m habe? -
Es ist egal, wem das Land hinter dem Grundstück gehört.
Wichtig ist nur, daß das Geschoß das befriedete Grundstück nicht verlassen kann.
Und der Eigentümer des Grundstücks seine Zustimmung gibt - was hie aber wohl gegeben ist.Eddi
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heisst das, das ein kleiner Kugelfang, in Form eines Kastens von vielleicht 2 mal 2 metern reichen würde, wenn ich dort die scheibe aufstelle, oder muss die Gesamte Flugbahn in eine Art Kanal, wie zb mit decken etc. ausgekleidet sein?
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Es heisst, dass von der Position des Schützen (Schützenlinie) aus, egal wohin er zielt, niemals das Geschoß das Grundstück verlassen kann.
Er darf zB nirgends den Himmel sehen und irgendwas ausserhalb des befriedeten Bereiches.Ja, ist blöd aber es ist nun mal so.
Eddi
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was für ein elend, scheiss neue nachbarn, naja, werd ich mal bei der kreispolizeibehörde anfragen, was man das machen kann.
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Zitat
Original von sixshooter666
was für ein elend, scheiss neue nachbarn, naja, werd ich mal bei der kreispolizeibehörde anfragen, was man das machen kann.Da das Gesetz hier eindeutige Vorgaben macht, wird man Dich bei der Behörde genau auf dieses Gesetz verweisen. Ist zwar blöd, aber korrekt.
Gruß
Klaus -
dann bleibt mir ja nichts anderes als das mit dem nachbarn mal zu klären. ich hasse nachbarn.
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Zitat
Er darf zB nirgends den Himmel sehen und irgendwas ausserhalb des befriedeten Bereiches.
Hallo Eddi, wie ist das gemeint? Wenn ich auf dem Grundstück nen Kugelfang aufstelle zB. an der Garagenwand o.ä. dann verlässt die Kugel doch auch nicht das Grundstück.
Gruss
Firepower -
Das Gesetz berücksichtigt nicht, was das Geschoss genau macht, sondern was es machen kann. Und wenn Du an Deinem Kugelfang vorbei- oder drüberschießt, dann kann das Geschoss das befriedete blablabla undsoweiter verlassen.
Gruß
Klaus -
Hallo Klaus danke erst einmal, was hat sich denn der Gesetzgeber einfallen lassen wenn man dagegen verstösst.
Gruss
Firepower -
Das will ich gar nicht wissen
Gruß
Klaus -
Hallo Klaus ich auch nicht. Frohes Pfingstfest!
Gruss
Firepower -
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falls du eine waffenbesitzkarte besitzt, auf jedenfall den verlust der waffenrechtlichen zuverlässigkeit
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Zitat
Original von sixshooter666
falls du eine waffenbesitzkarte besitzt, auf jedenfall den verlust der waffenrechtlichen zuverlässigkeitHäh?
Schreib den Satz bitte nochmal???
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Der Satz kürzer:
Du WBK? WBK weg!
Du noch keine WBK? Nix WBK für die nächsten 5 Jahre (dann kann man mal wieder vorsichtig anfragen). -
kann meinem Vorredner nur zustimmen, so wars gemeint.
Und genau aus dieses Grund muss ich mir dann mal was anderes einfallen lassen. -
Mal nochmal ne Frage dazu.
Wenn das Grundstück so groß ist das das Gerschoß es nicht verlassen kann aufgrund der Leistung des Lg (bis 7,5J); darf man dán Zuhause Schiessen?
Ich komme darauf weil wir hier ne vedammt große Wiese haben wo ab und an mal ein Schafe drauf sind um die Abzuweiden aber sonst nichts. Und ein zaun is auch noch drum.
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