sorry, so war des net gemeint. jetzt lass ich mir erstmalö was einfallen, mal sehen ob ich meine garage umfunktioniert bekomme
Beiträge von sixshooter666
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wovon du ausgehts und wovon der gesetzgeber ausgeht sind 2 unterscheidliche dinge. wird sind schon soweit gekommen, das du nachher ein gutachten erstellen lassen musst
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verdammt gross ist nichts genaues, wenn du ein geschoss 45 grad in den himmel schiesst wird es selbst mit 7,5 Joule verdammt weit fliegen. zwa nichts im vergleich zu einem büchsengeschoss, da geht man von einer gefahrenzone von 6 km aus, aber dennoch genug.
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kann meinem Vorredner nur zustimmen, so wars gemeint.
Und genau aus dieses Grund muss ich mir dann mal was anderes einfallen lassen. -
falls du eine waffenbesitzkarte besitzt, auf jedenfall den verlust der waffenrechtlichen zuverlässigkeit
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dann bleibt mir ja nichts anderes als das mit dem nachbarn mal zu klären. ich hasse nachbarn.
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was für ein elend, scheiss neue nachbarn, naja, werd ich mal bei der kreispolizeibehörde anfragen, was man das machen kann.
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heisst das, das ein kleiner Kugelfang, in Form eines Kastens von vielleicht 2 mal 2 metern reichen würde, wenn ich dort die scheibe aufstelle, oder muss die Gesamte Flugbahn in eine Art Kanal, wie zb mit decken etc. ausgekleidet sein?
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Hallo, bin neu hier, also verzeiht mir kleinere Fehler.
Zu meiner Frage: Unter welchen Vorraussetzungen darf ich in meinem Garten mit meiner Luftpistole schiessen?
Natürlich schiesse ich nur auf scheiben etc. (nicht auf Vögel) und am ende unseres Gartens kommt nur noch eine kleine Waldschneise zwischen 2 Feldern, danach nur noch ca 1km Feld. Normalerweise dürfte das doch kein Problem sein, ich frage nur weil ich es genau wissen will, da ein Nachbar zu mir meint, es würde ihn zwa nicht stören aber es wäre verboten. Will nur wissen ob mir die Polizei auf keinenfall was kann.
Danke für jede Antwort.
mfg me