Es ist immer wieder faszinierend wie waffenrechtliche Dinge hier im Forum behandelt werden. Es ging hier lediglich darum, ob es ein Verbot des offenen Tragens definitiv gibt oder nicht. Und keiner konnte einen Beweis dafür bringen, dass das offenen Tragen verboten ist. Damit ist alles gesagt und den ganzen Sermon über Erregung öffentlichen Ärgernisses etc. hätte man sich sparen können. Lest Ihr eigentlich die Eröffnunspostings mal richtig durch ? Da steht u.a.folgendes:
ZitatOriginal von alsterbynight
...Ich frage nicht, ob es Sinn macht oder vielleicht dazu führt, dass beim Betreten einer Fußgängerzone ein Großalarm mit anschließendem Polizeieinsatz und weinenden Müttern ausgelöst wird, sondern ob ich es darf!...
Damit ist alles gesagt, es geht nur um den rechtlichen Aspekt, nicht um Fragen des gesunden Menschenverstandes o.ä.
Wagt man mal einen Blick ins benachbarte Ausland, so kann man dort jede Menge Zivilisten mit offen getragenen Waffen erleben, so z.B. in Tschechien anno 1992. Andere Länder, andere Sitten. Ich fühlte mich jedenfalls nicht öffentlich erregt oder bedroht. Eher im Gegenteil !
Das offene Tragen von Waffen hat in Deutschland einfach keine "Tradition" (Ausnahmen sind die Jäger), deshalb ist es ein Problem eine (Kurz)-Waffe offen zu führen. Gut, wenn man dass weiss sollte man sich entsprechend verhalten.
Kennt jemand Gerichtsurteile zu dem Thema ?? Würde mich mal interessieren.
Grüße
Lucky