Führen in der Öffentlichkeit?

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 26.863 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2004 um 13:07) ist von SchakalX.

  • Es ist immer wieder faszinierend wie waffenrechtliche Dinge hier im Forum behandelt werden. Es ging hier lediglich darum, ob es ein Verbot des offenen Tragens definitiv gibt oder nicht. Und keiner konnte einen Beweis dafür bringen, dass das offenen Tragen verboten ist. Damit ist alles gesagt und den ganzen Sermon über Erregung öffentlichen Ärgernisses etc. hätte man sich sparen können. Lest Ihr eigentlich die Eröffnunspostings mal richtig durch ? Da steht u.a.folgendes:

    Zitat

    Original von alsterbynight
    ...Ich frage nicht, ob es Sinn macht oder vielleicht dazu führt, dass beim Betreten einer Fußgängerzone ein Großalarm mit anschließendem Polizeieinsatz und weinenden Müttern ausgelöst wird, sondern ob ich es darf!...

    Damit ist alles gesagt, es geht nur um den rechtlichen Aspekt, nicht um Fragen des gesunden Menschenverstandes o.ä.

    Wagt man mal einen Blick ins benachbarte Ausland, so kann man dort jede Menge Zivilisten mit offen getragenen Waffen erleben, so z.B. in Tschechien anno 1992. Andere Länder, andere Sitten. Ich fühlte mich jedenfalls nicht öffentlich erregt oder bedroht. Eher im Gegenteil !

    Das offene Tragen von Waffen hat in Deutschland einfach keine "Tradition" (Ausnahmen sind die Jäger), deshalb ist es ein Problem eine (Kurz)-Waffe offen zu führen. Gut, wenn man dass weiss sollte man sich entsprechend verhalten.
    Kennt jemand Gerichtsurteile zu dem Thema ?? Würde mich mal interessieren.

    Grüße

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Ooo man, :evil:

    ich dachte Du bist so intelligent und verschwendest nicht eimal einen Gedanken an so etwas.
    Eine Waffe in die Öffendlichkeit zu tragen ist weder cool noch sinnvoll !
    Denn Waffen sind für die Meisten hier nur ein Hobby und werden aus Interresse an der Technik oder als Deko gekauft und genau das sollten Schreckschusswaffen auch bleiben !

    Ich denke solche Fragen sollten in Zukunft gar nicht erst beantwortet werden sondern direkt gelöscht werden !

    Mfg

    gunman

    Das Leben hat seinen Preis ... und Heute ist Zahltag!

    Paintball: Angel Speed 05 :n1:

  • P.S.: Wie ist das eigentlich? Im Grunde kann ich doch vier dieser riesigen China-Böller nehmen, sie zusammenbinden und nen Wecker dranpappen. Das Ganze stell ich dann im Flughafen auf irgendeine Bank und verzieh mich dann. Gibt ja schließlich kein Gesetz, daß sowas verbietet. ODER?

    ... doch, das wäre vortäuschung einer straftat oder eben auch erregung öffentlichen ärgernisses. groben unfug gibt es nicht mehr.

    Waffenrechtlich im Prinzip erlaubt, aber im Rahmen der öffentlichen Ordnung nicht.
    so und das ist der punkt. NIEMAND hier hat den anschein erweckt, dass er die waffen offen tragen will, es ging um die rechtliche handhabe und damit um eine hypothetische annahme - NICHTS anderes. wenn hier einigen usern schon wieder latent blödheit unterstellt wird, kann ich nur sagen - die einzelnen antworten auch LESEN!!!!

    ich bin auch schon drauf gekommen, dass man das nicht machen sollte, soviel verstand besitzen sicher 98% der forumsuser hier, aber solange hier keiner den entsprechenden text aus dem gesetz zitieren kann, wo AUSDRÜCKLICH steht, dass man eine ssw verdeckt tragen soll, denke ich, man KÖNNTE es. alles andere ist nur geballtes halbwissen und hilf auch nicht weiter. *lol*

    jens

    das mit den langwaffen ist indes korrekt.

  • :laugh: @ harhuettne Wie trägt man denn eine Schreckschusswaffe offen, so dass es ein öffentliches Ärgernis darstellt ? Vorstellen kann ich mir da so einiges, aber in all diesen Fällen ist wohl die Schreckschusswaffe wieder das kleinere Problem.

    Hier mal der 183a StGB: Erregung öffentlichen Ärgernisses

    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

    § 183 beschreibt die Straftat der Exhibitionistischen Handlung. Jetzt dürfte wohl jedem klar sein in welche Richtung die Sache mit dem öffentlichen Ärgernis geht.

    Vielleicht schafft es aber jemand nackt durch die Straße zu laufen und die Waffe zwischen den Arschbacken zu holstern. Dann können wir nochmal über öffentliches Ärgernis reden.

    Fakt ist, dass es kein Gesetz gibt, welches mir verbietet eine SSW offen zu führen. Ob dies jedoch als sinnvoll erachtet werden kann, lass ich mal dahinstehen.

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Ach, weil hier auch immer von öffentlicher Ordnung gesprochen wird. Das offene Führen könnte schon gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Jedoch ist die öffentliche Ordnung ein rein polizeirechtlicher Begriff. Verstoße ich gegen die öffentliche Ordnung, so eröffnet dies der Polizei ein Einschreiten gegen mich. Maßnahmen gegen mich ergehen dann in Form von Platzverweis, Beschlagnahme etc. Aber zum einen gibt es die öffentliche Ordnung nicht in jedem Land (Polizeirecht ist Landesrecht) und zum anderen mache ich mich durch einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung in Form des Führens einer SSW "nicht" strafbar. Auch evtl. eingezogene Waffen sind wieder an mich herauszugeben. Von der "öffentlichen Ordnung" droht also auch keine Gefahr, jedoch kann es eine Menge Stress mit den Ordnungshütern bedeuten.

  • ManEater

    Zitat

    Schreckschuß-Langwaffen oder auf Salut umgebaute Gewehre dürfen nicht geführt werden, der KWS ist dafür nicht zuständig weil er nur für Gas oder Signalwaffen gilt.


    Die Erma Egg1 hat :ptb: und kann Gas verschießen. :new16:
    Ich warte noch immer auf die §en. :))


    ivtu

    Zitat

    Mein Vorschlag es auszuprobieren war auch durchaus ironisch gemeint...ich denke jeder der einigermaßen klaren Verstandes ist wird sowas nicht ausprobieren...


    Auch ich werd es nicht ausprobieren? :nuts::crazy2:
    Ich mach ja jeden Blödsinn mit aber das teste ich nicht. *lol*


    Mr. Lomax

    Zitat

    jedoch kann es eine Menge Stress mit den Ordnungshütern bedeuten.


    Und da ja einige Schützen unter uns sind und wissen wie gut die Sheriffs schießen :laugh: (ich sach nur ein Warnschuß kann auch tödlich enden :cry:) .....etc. pp.
    Ich machs nicht, und keiner sollte es versuchen. ;)


    Also, wo (§) steht das mit dem verdeckten Tragen ???


    edit: Leute die Bewertung mit den Daumen ist dazu da wie lesentswert ein Thema ist.
    Auch wenn ( was hoffentlich keiner macht) jemand seinen Gaser (warum auch immer) unverdeckt trägt (und wieso, egal) was sagt das Gesetz? Also, ist es allemal lesentswert wie wenig man darüber weiss und wie es nun wirklich laut §xy ist.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (11. Mai 2004 um 22:37)

  • 1. wie gesagt ich denke dass es grundsätzlich erlaubt ist, weil ich nichts gegenteiliges gehört/gelesen habe. und ich bin durchaus der meinung dass, was nicht verboten ist, durchaus erlaubt ist. siehe auch punkt 3

    2. die idee mit dem nakten mit ner gasa im hintern find ich sehr amüsant *lol*

    3. über sinn und unsinn sollte hier (in diesem thread) nie diskutiert werden, und dieser diskussion werde ich mich (hier) auch nicht anschließen. :new16:

    4. ich habe auch den KWS vor ein paar wochen beantragt und ich denke, dass ich ihn bald bekommen werde. wenn ich ihn abhole werde ich einfach mal aufm amt nachfragen, bzw. ich kann einem im unseren landratsamt (wenn ihr wollt) mal eine email schicken, der kennt sich damit wohl sehr gut aus.

    so long... :lol:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

    Einmal editiert, zuletzt von SchakalX (11. Mai 2004 um 23:48)

  • @ SchakalX

    Zitat

    ich kann einem im unseren landratsamt (wenn ihr wollt) mal eine email schicken, der kennt sich damit wohl sehr gut aus.


    Dann schreib mal deinem Mann,und berichte Uns ;) ,bitte...

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • hab dem hernn mal eine email geschickt. wenn die antwort kommt, stell ich sie rein... :lol:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Irgendwie ist das wieder so ein "typisch deutsches" Problem. :crazy2:
    Für alles muß es Paragrafen, Vorschriften und Verordnungen geben. :cry:
    Ich hatte mal in einer Reportage gesehen wie ein Franzose auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten wurde, weil er den Radweg in falscher Richtung benutzte. Nachdem er seine Strafe gezahlt hatte wurde er vom Fernsehteam kurz gefragt was der von der Sache halten würde....
    Seine knappe Antwort: "Sowas gibt es nur in Deutschland" :new16:
    Gruß
    Ralph

  • Ich konnte weder im aktuellen WaffG noch im Beschussgesetz einen Hinweis darauf finden, dass Schreckschusslangwaffen,
    also Modelle, "deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste
    bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet", vom Kleinen Waffenschein ausgenommen sind.
    Aber nicht vergessen: Ich fasse die Frage von alsterbynight als rein hypothetisch auf.

    [/e] Dasselbe übrigens auch für das offene Tragen von Schreckschusswaffen - kein wörtlicher Hinweis auf eine diesbezügliche
    Einschränkung. Der Sylvestereinsatz, welcher dem Brauchtumsschutz unterliegt, natürlich ausgenommen.

    Gruß
    Bambusbieger

    Einmal editiert, zuletzt von Bambusbieger (12. Mai 2004 um 13:22)

  • so, kurze frage, kurze antwort:

    anruf bei meinem stiefonkel (seit paar monaten rente, vorher kripo):

    offen tragen nicht verboten, aber es kann passieren dass der kws widerrufen wird.

    meinte, das wird als verhaltensstörung interpretiert.

  • Zitat

    Original von robur

    meinte, das wird als verhaltensstörung interpretiert.

    Das Diagnostizieren einer psychischen Störung (mit juristischen konsequenzen) bedarf eines medizinischen Gutachtens; würde mich wirklich wundern, wenn das alleinige offene Tragen einer SSW dazu ausreicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kryptonite (12. Mai 2004 um 14:38)

  • Zitat

    Original von Kryptonite

    Das Diagnostizieren einer psychischen Störung (mit juristischen konsequenzen) bedarf eines medizinischen Gutachtens; würde mich wirklich wundern, wenn das alleinige offene Tragen einer SSW dazu ausreicht.

    ... glaubst du ernsthaft, daß man da noch ein Gutachten braucht, wenn jemand in Fiedenszeiten mit einer Langwaffe offen durch die Gegend läuft.

    Die einzige Chance da wieder rauszukommen ist im original Western-Outfit mit Winchester, Colt im Halfter und das Pferd an der Leine hinterherziehen ... *lol* :crazy2: :nuts:

  • um es also auf den Punkt zu bringen, es ist nicht verboten aber auch nicht ratsam.
    Etwa so, wie nackt durch die Einkaufszone zu schlendern.

    Eddi

    PS: ich denk, das Thema kann abehakt werden.

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Das sind so richtig tolle Beiträge, wenn z.B. gefragt wird, ob man
    - sich eine Softair-AK 47 im Maßstab 1:1 gut sichtbar im Auto montieren darf oder
    - eine Gaspistole in der Öffentlichkeit gut sichtbar führen darf.

    Auch ohne irgendwelche §§ sollte da der Kopf an mögliche Konsequenzen denken und sich so einige Fragen stellen.

    Was kann passieren, wenn man (rein zufällig) mit seinem Auto in eine Terroristenfahndung gerät und etwas nervöse Beamte erblicken eine AK 47 im Auto?

    Was kann passieren, wenn man (rein zufällig) mit einer Gaspistole im Hosenbund eine Bank betritt um eigentlich bur einen Kontoauszug zu holen und ein eifriger Wachmann erblickt das Teil?

    Es gibt tausend Gründe, derartige Vorhaben besser zu lassen. Man muss den Gesetzgeber ja nicht noch zusätzlich reizen. Die Reaktion würde sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

    Kurt

    50% + 1

  • and, once again:

    darum ging es in dem thread nie! es ging um einen konstruierten fall (sinnvoll oder nicht, lasse ich jatzt mal dahingestellt), wir drehen uns im kreis...........

    erlaubt im prinzip ja, machen will es hier keiner (die anfangsfrage war so ja auch nicht gestellt) und machen WIRD es auch keiner, so clever sind die meisten hier. ich weiß nicht, warum sich einige immer noch aufregen und sich wüste szenarien ausdenken, die sich abspielen könnten, WENN man die :F:erma locker sichtbar mit sich führt.

    jens :n17: :n17: :n17: :n17: :n17:

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    :laugh: @ harhuettne Wie trägt man denn eine Schreckschusswaffe offen, so dass es ein öffentliches Ärgernis darstellt ? Vorstellen kann ich mir da so einiges, aber in all diesen Fällen ist wohl die Schreckschusswaffe wieder das kleinere Problem.

    Was soll das heißen? Hast du meinen Satz nicht verstanden?

    Überhaupt, was soll dieser Thread eigentlich? Da ja sowieso keiner von euch vorhat, tatsächlich mit einer sichtbar geführten SSW auf der Straße rumzulaufen, warum stellt ihr dann solche Fragen? Kommt mir irgendwie leicht dämlich vor, aber gut...

    Wenn es nicht schon andere geschrieben hätten, hätte ich auch noch mal darauf hingewiesen, daß das Interesse für alle möglichen Gesetze und Vorschriften eine typisch deutsche Angewohnheit ist. Das hier ist wieder mal eines der vielen Paradebeispiele, die man hier in diesem Forum findet. Keine Sau würde so eine Frage irgendwo anders stellen als hierzulande, wo man selbst in Internet-Foren wie diesen nur als Paragraphenreiter mitreden kann, weil ständig irgendwer irgendwas zu irgendeinem Gesetz wissen will. Wegen jedem Scheißdreck das StGB oder BGB rauszuholen und draus zu zitieren wär mir echt zu blöd, aber manchen macht das wohl Spaß, sieht man hier ja auch nicht grade selten.

    Wer solche Fragen aufwirft gibt klar zu erkennen, daß bei ihm Vorschriften oder Gesetze eine höhere Priorität haben als sein gesunder Menschenverstand. Daß beides im Endeffekt aufs Gleiche rauskommt interessiert dabei nicht, es ist schon klar, daß ihr diese Diskussion rein hypothetisch führt. Trotzdem, überlegt mal, was es über euch aussagt, wenn ihr fragt, ob ihr theoretisch eine Waffe offen durch die Stadt tragen dürft. Das ist sowas von absurd, daß einen normalen Menschen einfach nicht interessiert, ob es erlaubt ist oder nicht! Aber euch interessiert es! Ein Glück, daß es hier noch manche gibt, denen sowas suspekt ist.

    Allein schon die Tatsache, daß manche hier Gesetzestext zitieren um so eine Lächerlichkeit ernsthaft zu durchleuchten ist selten grotesk.


    Gruß,
    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

    Einmal editiert, zuletzt von harhuettne (12. Mai 2004 um 22:38)

  • @ harhuettne

    Zitat

    Überhaupt, was soll dieser Thread eigentlich?


    Um vieleicht gerade solche Thematik mal duchzukauen ?
    Um eben solche "saudumme" Frage (welche gar keine wahr *obacht*)
    von allen Seiten zu beleuchten,und wie die reichlichen (kontroversen) postings zeigen die unterschiedlichsten Gedankengänge hervorrufen.
    Und das ist gut so....ja Sager gibbet genug :new16:

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.