Fragen bzgl. freien Waffen und Minderjährigen

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 4.571 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2004 um 19:20) ist von rugerclub.

  • Zitat

    Original von promillo
    Das ist wohl auch eher ein Thema fuer uns hier, die wir uns stundenlang pro Tag mit dem abgedrehten Waffg befassen.

    Häng nochmal 1 bis 2 Stunden dran.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    So absurd es ist, Völker hat recht (und Astanase auch). Jugendliche dürfen nach dem neuen Gesetz tatsächlich nur noch auf Schießstätten schießen, unter den genannten Bedingungen, die je nach Alter unterschiedlich sind.

    Nein, das ist so nicht richtig. Das WaffG §12, Abs. 4.1 erlaubt das Schießen mit Waffen unter 7,5 J auch auf dem befriedetem Besitztum und stellt dieses (zumindest in dieser Hinsicht) einem Schießstand gleich.

    Wäre dem nicht so, müsste es nämlich extra hervorgehoben werden, dass Kinder/Jugendliche nicht im Beisein ihrer Eltern im eigenen Keller schießen dürfen.

    Ich weiß, dass hier (zumindest bei einigen) die Meinung herrscht, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Dem kann und werde ich mich aber nicht anschließen, weil für mich der gesunde Menschenverstand an erster Stelle steht.

    Und in diesem Fall könnte wohl nur ein Gericht die etwas merkwürdigen Formulierungen des WaffG endgültig auflösen. Dass es aber in unserem konkreten Fall jemals dazu kommen wird, wage ich zu stark zu bezweifeln.

    Gruß
    Max

  • gunmax:
    Auch das sehen einige anders als du.

    Begründung auch:
    Dein zitierter § 12 "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten" bezieht sich auf § 10 "Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen" und hat auch erstmal garnichts mit dem § 27 "Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten" (dein Beitrag vom 26. / 18:21) zu schaffen. Aber das ist glaube ich schon abgehakt.

    Der § 3 "Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche" erwähnt noch mal Ausnahmen in Bezug auf Kinder und Umgang mit Waffen. Leider aber keine "Kellersituation".

    Aber aus § 2 geht hervor, das der Umgang mit Waffen, auch nicht erlaubnispflichtigen :F:-Waffen, grundsätzlich erst ab dem 18. Lj. möglich ist.

    Ausnahmen: wie gesagt auf Schießstätten gem. §§ 27 oder 3.

  • @alle

    ... grundsätzlich gilt hier wie immer: "Wo kein Kläger da kein Richter" ...

    Bevor hier auch noch blödsinnigere Sachverhalte im Gesetz festgeschrieben werden, lassen wir es lieber so schwammig wie es momentan ist.

    Auf "Hoher See" und vor Gericht sind sowieso alle in "Gottes Hand".

    Eines verstehe ich aber nicht, in diesem Forum hier wird regelmäßig über die deutsch Ordnungs- und Regelungswut geklagt, wenn man solche Threat´s aber liest, würde unser WaffG noch rigoroser ausfallen, sollte man euch ans Ruder lassen.

    Je präziser man auf mögliche Einzelfälle beim Aufstellen der Gesetze eingeht, umso verworrener, rigoroser, schwachsinniger und wiederum auch angreifbarer wird die Sache.

    Was haben wir beim Bund über "Bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen" oder "Ab 1,20m Wassertiefe beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen" gelacht. Dabei ist das nur das Ergebnis, wenn man sämtliche Eventualitäten berücksichtigen will ... *lol* :crazy2: :nuts:

  • Zitat

    Original von ManEater
    Eines verstehe ich aber nicht, in diesem Forum hier wird regelmäßig über die deutsch Ordnungs- und Regelungswut geklagt, wenn man solche Threat´s aber liest, würde unser WaffG noch rigoroser ausfallen, sollte man euch ans Ruder lassen.

    Blödsinn!
    Manche versuchen, um Fehler zu vermeiden und somit keine Angriffsläche zu bieten, den Gesetzestext zu verstehen.
    Du siehst wie schwierig das ist. Bestes Beispiel in diesem Thread der § 27 und promillos gestriger Begeisterungsanfall. Wobei ich als Normaluser ansich von einem der sich täglich stundenlang mit der Rechtssprechung auseinandersetzt, mehr verlange.

    Was die "Kinder-Keller-Sache" angeht ... auch ich bin nicht zu 100 % überzeugt. Aber zeige mir (bitte!) das Gegenteil!

  • Das Wort Blödsinn laß ich mal so stehen, aber es ist doch wohl eindeutig, daß hier wieder einmal herum- und hineininterpretiert wird, wo es nichts zu deuteln gibt.

    nach §3 ist Jugendlichen eben der Umgang mit Waffen und Munition untersagt. (Punkt, Ende , aus)

    Einzige Ausnahme im Verein, betreut nach den Regelungen in §27.

    Auch wenn´s einigen nicht passt, wenn´s blödsinnig ist usw. so ist nun mal die Rechtslage, da wird dir kein Rechtsanwalt eine stichhaltige Begründung liefern können, warum man mit Sohnemann trotzdem im Garten schießen darf.

    Bedankt euch bei den ach so besorgten Grünen Mitbürgern und bei Schröder´s Nicktruppe ... *lol* :crazy2: :nuts:

  • @Maneater: Tut mir leid, ich habe diese Chaoten nicht gewählt (sondern andere Chaoten). Tu, was Du nicht lassen kannst - wenn du es Dir leisten kannst. Ich kanns nicht, da ich meine WBK von Obrigkeits Gnaden noch eine Weile behalten möchte.

    Was passiert, wenn man mit gesundem Menschenverstand an das WaffG herangeht, kannst Du hier im Forum nachlesen.

    BTW: Bis zum 1. Aril des letzten Jahres war es noch legal, mit den Kindern im Garten oder Keller Löchle zu stanzen. Das waren noch Zeiten!

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    Einmal editiert, zuletzt von Völker (27. Januar 2004 um 11:37)

  • @Völker

    deine Antwort verstehe ich nicht ganz, da ich oben doch deutlichst daraufhingewiesen habe, daß der Umgang mit Waffen und Munition unter 18 Jahren eben verboten ist.

    Wenn es einer trotzdem machen will, ist das dessen freie Entscheidung, die ich weder kommentieren kann oder will.

    Ich finde es eher gefährlich, wenn einige Pfennigfuchserisch nach irgendwelchen Lücken oder Auslegungsmöglichkeiten suchen, die es einfach nicht gibt.

    Der Gesetzgeber wollte eben Minderjährige grundsätzlich den Umgang mit Waffen und Munition verwehren, nur wegen der großen Lobby der Sportschützen wurden für diese Ausnahmen in §27 ausdrücklich erlaubt.

    Daran gibt es nichts zu deuteln. Ich habe auch niemand dazu aufgefordert irgendwelche Gesetze zu brechen, diese Entscheidung muß jeder für sich selbst treffen.

    und mit dem Threat wegen Tschechien:
    Ich wohne ca. 30 km von dieser Grenze entfernt, an jedem Grenzübergang wird auf großen Schildern darauf hingewiesen, daß auch dieses "Spielzeug" nicht eingeführt werden darf, was hat es also mit gesundem Menschenverstand zu tun wenn´s einer trotzdem macht

    Und auch ich habe die Chaotenbande nicht gewählt.

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (27. Januar 2004 um 11:48)

  • Sorry, Maneater - ich meinte Dein Posting weiter oben, nicht das direkt über meinem. War wohl zu langsam mit schreiben... Nix für ungut - Friede!!!

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

  • Asta.
    Das Problem dabei ist, dass sich selbst VOLLJURISTEN nicht einig sind und manche zu "deiner", manche zu "meiner" Lesart kommen.

    Im Prinzip geht es darum, ob eben nicht nur §27 die Verbote von §§2 und 3 lockert, sondern ob nicht auch das generelle ERLAUBNISFREIE schiessen mit :F: im Haus als Lockerung von §§2 und 3 gesehen werden kann, so wie es ja auch die Verbote und Vorgaben von §10 entsprechend aufhebt.

    Das einzig bloedsinnige daran ist das Gesetz, das nicht mal mehr die Fachleute kapieren.

    Uns bleibt im Endeffekt nur uebrig, abzuwarten.
    Vermutlich wird aber die naechste "Reform" dieses Gesetzesmonstrums schneller kommen, als Klarheit durch ein hoechstinstanzliches Urteil zu diesem Punkt.

    Also Leute, ab ins FWR und aktiv werden, damit das eine echte Reform und nicht wieder eine Verschaerfung wird.
    Das bringt mehr, als sich hier jahrelang ueber ein Problem aufzuregen, dass sich von UNS nie loesen lassen wird.
    Ansonsten gehts uns bald wie den Englaendern.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • @Völlker

    kein Problem, ich meinte mit dem oberen Posting auch nur, daß es eben jeder selber wissen muß, was er tut oder läßt.

    Aber mir fällt auf, daß hier immer wieder nach irgendwelchen nicht vorhandenen Hintertürchen gesucht wird und damit eben "unbedarfte" Newbies (der ich auch einmal war) womöglich aufs Glatteis geführt werden.

    Es ist nunmal in D leider so, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
    Wir können hier ohne Weiteres über mögliche Auslegungen diskutieren, sollten aber gerade dem Fragesteller deutlich machen, daß dies alles Spekulationen sind, die ihm große Probleme bereiten können.

    Was er dann damit anfängt, s.o.

    Ich finde es aber trotzdem gut, das hier kontroverse Meinungen eingebracht werden, wenn hier immer alle einer Meinung wären, dann wär´s ganz schön öde ...
    *lol* :crazy2: :nuts:

  • promillo,
    das witzige ist, das es keine Reform so wie du sie dir herbeisehnst, mehr geben wird. Das WaffG steht und es wird zukünftig noch lustiger werden für die Inhaber von Schußwaffen. Das z. B. der BDS noch nicht anerkannt ist, wird seinen Grund haben. Liegt vielleicht nicht nur an der IPSC-Änderung. Würde mich auch nicht wundern wenn der BdMP nachträglich erneut Schwierigkeiten mit seinen Disziplinen bekommt.

    Zum Thema zurück: Wie auch ManEater schon sagte, solange keiner einen klaren Punkt benennen kann, muss jeder davon ausgehen, das Minderjährige keinen Umgang mit Schusswaffen im Privatbereich haben dürfen.
    Besser davon ausgehen, als sich auf dünnes Eis begeben.

    Noch was zum überdenken (ich maße mir das einfach mal an):
    Nicht jeder kann hier die unterschiedlichen User einschätzen. Wenn nun jemand wie du, mit relativ eindeutigen Signaturinhalten gewisse Aussagen trifft, könnte ein nicht so Bedarfter dies schnell auf die Goldwaage legen und .... macht das was du gesagt hast.

    Solltest du also nur deine Mutmassungen & Meinungen (wie wir alle) in den Raum stellen, dann bedenke, das deine Signatur einen gewissen "förmlichen Charakter" darstellt. Vielleicht dann besser ohne diese Signatur?

    Wenn ich Pech habe, bekommst du das gesagte nun in den falschen Hals. Kann damit aber leben! :ngrins: Muss ja auch damit nicht richtig liegen.
    Gehe aber davon aus, das du mich verstehst. (:)

  • Also fehlt mal wieder der Präzedenzfall,den das Bundesgerichtshof beurteilt...und das jedes Bundesland anders auslegt :(

    Es ist und bleibt eine Gewissenentscheidung eines Jeden.
    Und sollte Jemand etwas darüber hören/lesen,bitte Melden !

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • hi,

    ich finde es etwas übertrieben, dass ein Jugendlicher nichtmal zuhause und unter Aufsicht schießen darf. Als ob man dann im Keller einen potenziellen Amokläufer ausbilden würde :confused2: . Aber das bleibt ja unter uns.

    mfg,
    Alexander

  • Nur nochmal was Grundsaetzliches, damit es da keine Missverstaendnisse gibt:

    Wenn hier im Forum jemand nach der Gesetzeslage fuer einen bestimmten Fall fragt, dann versuchen zumindest wir Moderatoren, soweit wir es wissen und koennen, die Gesetzeslage so darzustellen, wie wir sie verstehen.

    Jemand, der eine WBK hat, an der vielleicht Werte von mehreren tausend Euro haengen, will seine Zuverlaessigkeit nicht riskieren und kann mit Antworten wie "Wo kein Klaeger, da kein Richter" nichts anfangen. Und dem nuetzt es auch nichts, wenn es hier den einen oder anderen gibt, der das Gesetz lieber etwas laxer verstehen moechte.

    Deswegen versuchen wir einfach, die Lage so darzustellen, wie wir sie verstehen, und auch eher darauf hinzuweisen, wo die Gefahr besteht, dass etwas zu Ungunsten des Waffenbesitzers ausgelegt werden koennte. Das heisst noch lange nicht, dass wir selbst paepstlicher sind als der Papst oder und auch nur sicher sind, dass das Gesetz so streng ausgelegt werden muss. Bloss wer etwas entscheiden will, muss die Gefahren kennen, und in der Frage "Schiessen mit Jugendlichen zu Hause" ist das Gesetz meiner Ansicht nach (leider) sogar ziemlich eindeutig darin, dass es verboten ist.

    Und dann wollen wir darueber eben einfach informieren! Euch vorzuschreiben, was Ihr in Euren vier Waenden tut, und wie Ihr mit dem Risiko, gegen das WaffG zu verstossen, umgehen sollt, liegt uns fern!

    Gruss,
    Marcus

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Hier können auch Nicht-User mitlesen...

    Das erweitert "uns" dann auf ein paar Millionen.

    Zum Thema:
    Früher durften Kinder mit Luftgewehren schiessen und 'rumlaufen (zumindest hast es wohl keinen gestört) und sind dann später erstaunlicherweise NICHT zu Psychopathen geworden.
    Die Interpretation der Aussage überlasse ich anderen.


    Stefan

    Hi,

    das ist mir klar. Mit "uns" habe ich meine Familie und mich gemeint. Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt.

    Old_Surehand:

    Du hast recht, ich werd mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.

    mfg,
    Alexander

    Einmal editiert, zuletzt von hydronic (28. Januar 2004 um 18:22)

  • Egal wie hier was interpretiert wird,ein Jeder hat seine eigene Meinung
    dazu...wie oben schon erwähnt.

    Und was die "Millionen" betrifft:
    Jeder "Geist" der hier mitliest hat wiederum seine Meinung die darauf
    beruht warum diese Person hier stöbert(Neugier,Beruflich...ect.)
    Jedes Forum,egal welche Gedanken hat seine Anfeindungen.
    Ich denke nur an mein anderes Hobby :RC-Modellbau,auch da werden wir angefeindet(Luftverschmutzer,Ruhestörrer... :( ) Da müssen wir uns auch in die hintersten Ecken verkrichen um das Hobby zu fröhnen.
    Aber genau so wie hier, sagen auch wir unsere freie Meinung in unseren Forum :fluch:
    Sollte es etwas zu harsch zugehen,nagut,dafür sind die Mod's da :))
    In diesen Sinne...

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Wenn hier im Forum jemand nach der Gesetzeslage fuer einen bestimmten Fall fragt, dann versuchen zumindest wir Moderatoren, soweit wir es wissen und koennen, die Gesetzeslage so darzustellen, wie wir sie verstehen.

    Und uns "normalen" Usern traust du solch ein spezielles (rechtliches) Fachwissen nicht zu? Es könnte sich mir fast der Verdacht aufdrängen, es wird nur ein Mod, wer mindestens 3 Semester Rechtswissenschaft studiert hat... :new16:

    Wie wir schon festgestellt haben, es sind Interpretationen. Und es bleiben (leider) auch welche, bis sich dann mal ein Gericht der Sache annimmt.

    Also, lassen wir es gut sein.

    Max

  • @ Old Surehand

    ... nur um etwas klar zu stellen:

    die Aussage "wo kein Kläger, da kein Richter" war jeweils eine der Anfangseinleitung von zwei unabhängigen und seit mehreren Jahren in ihrem Geschäft tätigen Volljuristen, die ich zu meinem Bekanntenkreis zähle und mit denen ich mich unter anderem über diesen Punkt unterhalten habe.

    Ich glaube, daß ich eindeutigst in meinen Postings klargemacht habe, wie die bestehende Rechtslage aussieht und daß es dabei nichts herumzudeuteln gibt.

    Vor Gericht wird Recht gesprochen, was nur bedingt etwas mit Gerechtigkeit und gesundem Menschenverstand zu tun hat ... *lol* :crazy2: :nuts: