Suche 42a konformes Einhandmesser (Slipjiont) mit glattem Griff (Handschmeichler)

Es gibt 95 Antworten in diesem Thema, welches 4.223 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Mai 2024 um 21:30) ist von Softcell.

  • Die Slipjoint-Debatte ist ja mal richtiger Schwachsinn. Dann komme ich mit dem Kizer Sheepdog 42a, das hat Double-Detend. In der Zeit die man braucht um ein Slipjoint zweihändig zu öffnen, kann ich das Sheepdog mit einer Hand 10 mal öffnen und schließen. Die Klinge wird aber nicht mit Federspannung gehalten. Dann kann sich der Richter gleich wieder was neues überlegen.

    Ihr macht euch selbst verrückt mit dem Thema. In welcher Situation wirft euch der Beamte denn auf die Motorhaube und durchsucht euch? Wenn ihr in eine Verkehrskontrolle kommt, fallt ihr dann vor dem Beamten auf die Knie und gesteht dass ihr ein Taschenmesser dabei habt? Wenn ihr jemals in eine Situation kommt in der ihr durchsucht werdet, muss das einen guten Grund haben und dann nimmt der Beamte euch auch ein Victorinox, eine Nagelfeile oder einen Kugelschreiber ab. Was davon dann Verboten ist, erzählt euch später der Richter, dem ihr aber eben nur aus triftigem Grund vorgeführt werdet.

    Wenn man also nicht vorhat in fragwürdigen Milieus rumzuhängen und sonst wie rechtlich aufzufallen, scheint mir eine so haarkleine Aufdröselung der Gesetze doch etwas übertrieben. Der Beamte weiß das eh nicht und nimmt euch das Messer weg (normale Leute bekommen erst mal eine Verwarnung) und der Richter verknackt euch wenn er einen schlechten Tag hat (wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, was wie gesagt einen triftigen Grund hätte).

    Kein normaler Beamter wird wegen einem Slipjoint ein Fass aufmachen, es sei denn ihr habt vorher etwas sehr dummes gemacht.

  • Ich sehe diese Diskussion ebenfalls als recht überflüssig an. Seit fünfzig Jahren habe ich meistens ein Messer dabei und wie oft wurde ich bislang einer "Personenkontrolle" unterzogen? Kein einziges Mal. Nicht am Bahnhof, nicht in der Innenstadt, nicht in der Kneipe. Die EINZIGE Ausnahme ist der Security-Checkpoint am Flughafen.

    Polizisten haben ein Auge für "Gefährder" und lassen Normalos in aller Regel unbehelligt. Ich würde jetzt kein Springmesser und auch keinen Flipper mit Lock einstecken, aber ich mache mir auch keine Gedanken, ob die Feder meines Slip Joints jetzt zu stark ist oder ob man mein Schweizer Messer mit viel Akrobatik auch mit einer Hand öffnen kann.

  • PR90 wegen einem Slipjoint wird kein Beamter meckern. Ist ja auch legal führbar. Ich nenne dir eine ganz konkrete Sitution, in der ich es auf keinerlei Diskussionen weder mit dem Beamten vor Ort noch und schon gar nicht mit einem Richter ankommen lassen will.

    JMBFan Deine 50 Jahre ohne Kontrolle in allen Ehren. Aber ich habe eine WBK und möchte diese nicht riskieren. Da verlasse ich mich lieber nicht auf deine ganz persönliche Erfahrung. PR90 Bei jeder Kontrolle in der Öffentlichkeit könnte theoretisch meine WBK zur Diskussion stehen. Das riskiere ich nicht.

    BTW PR90 Der Flipper öffnet sich, allein durch das Herazusziehen aus der Hosentasche ohne jegliches Dazutun meinerseits. Ich muss noch nicht einmal irgendeinen Knopf drücken. Glaube kaum, dass du mit irgendeinem anderen Messer schneller bist. In meiner Argumentation sprach ich von einem Flipper nicht von einem Slipjoint.

  • Feststehende Messer, sind nach meinen Erfahrungen am schnellsten Zugriffsbereit sowie am Sichersten zu Führen.

    Am Wochende auf Festival gewesen, wo auf dem Weg vom Campingplatz zur Tanzfläche von Security sowie bei An und Abreise von der Polizei kontrolliert wird. Trotz Abtasten nichts gefunden. 🤗

    :modo:

    Einmal editiert, zuletzt von WilliWedel (13. Mai 2024 um 10:34)

  • Was sagt ihr denn zu diesem Taschenmesser?

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    Gruß
    Roland

  • Ja, sowas gibt es schon lange. Aber zurück um Thema. Ich suche ja kein Messer, um es möglichst möglichst schnell verdeckt ziehen zukönnen oder unbemerkt durch eine Kontrolle zu kriegen, oder als Waffe einsetzen zu können, sondern einfach um ein Taschenmesser dabei zu haben, weil praktisch ist. Mein Großvater war Jäger und hat immer gesagt: "Ein rechter Kerl hat ein Messer im Sack." Recht hat er!

    Da die gesetzliche Lage aber eben nun mal so ist wie sie ist, soll es eben legal führbar sein, um meine WBK nicht zu gefährden. Weitere Ausführungen zum 42a WaffG sind hier auch nicht zielführend, weil ich ihn kenne. Praktisch ist ein Taschenmesser halt nun mal, wenn es sich mit nur einer Hand öffnen lässt und man die andere frei hat, um z.B. etwas festzuhalten, das man schneiden oder abschneiden will. Und da kommt eben nur ein Slipjoint in Frage. Daher auch im Fred-Titel erwähnt.

    Es waren schon einige interessante Vorschläge dabei. Danke. Noch keiner allerdings, der den Unbedingt-Haben-Wollen-Kaufreflex bei mir ausgelöst hat. ;)

  • Weitere Ausführungen zum 42a WaffG sind hier auch nicht zielführend, weil ich ihn kenne.

    Und von all diesen Kennern wird täglich Unsinn verbreitet der meterweit an den juristischen Tatsachen und dem realen Leben vorbeigeht. Aber Kenner wissen ja Bescheid. :sleeping:

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  • Hilft mir sehr weiter

    Da du dich schon in anderen Threads als beratungsresistent erwiesen hast spare ich mir nur Zeit. :/

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  • Am Wochende auf Festival gewesen, wo auf dem Weg vom Campingplatz zur Tanzfläche von Security sowie bei An und Abreise von der Polizei kontrolliert wird. Trotz Abtasten nichts gefunden.

    Auf so etwas wäre ich jetzt nicht gerade stolz. Messer haben auf der Tanzfläche (oder auch auf einem Festival) nichts verloren. Aber dass müsste jeder wissen, der auch nur Etwas im Kopf hat.

    Grüße - Bernhard

  • Es waren schon einige interessante Vorschläge dabei. Danke. Noch keiner allerdings, der den Unbedingt-Haben-Wollen-Kaufreflex bei mir ausgelöst hat.

    Vielleicht wäre ein Slipjoint für Dich etwas, welches man zusätzlich mit einem Stift fixieren kann.

    Beispielsweise das Böker Caracal 42?


    Grüße - Bernhard

  • Am Wochende auf Festival gewesen, wo auf dem Weg vom Campingplatz zur Tanzfläche von Security sowie bei An und Abreise von der Polizei kontrolliert wird. Trotz Abtasten nichts gefunden.

    Auf so etwas wäre ich jetzt nicht gerade stolz. Messer haben auf der Tanzfläche (oder auch auf einem Festival) nichts verloren. Aber dass müsste jeder wissen, der auch nur Etwas im Kopf hat.

    Grüße - Bernhard

    #42 bezieht sich lediglich auf Waffen. Aber das weiß auch jeder, der Etwas im Kopf hat. 🥱

    Gerade beim Campen nimmt jeder Ottonormalo ein Messer mit was auch durchaus legitim ist.

    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen


    (1) 1Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. 2Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.

    :modo:

  • Da muss ich Dich korrigieren. Denn unter den Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 WaffG fallen auch Gebrauchsgegenstände, die als Waffe verwendet werden können und im WaffG genannt sind.

    "tragbare Gegenstände,

    b)

    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

    Messer SIND im Waffengesetz genannt, jedenfalls wenn es Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm sind. Solche Messer darf ich zu Veranstaltungen auch dann nicht mitnehmen, wenn ich einen ansonsten ausreichenden Grund dafür habe.

  • Hilft mir sehr weiter

    Da du dich schon in anderen Threads als beratungsresistent erwiesen hast spare ich mir nur Zeit. :/

    Aha, du bist also nicht nur ein Kenner der Sachlage, sondern berätst auch andere?!?! Chapeau! Dann wundere dich bitte nicht, wenn manch einer resistent gegen sowas ist. Soll nicht heissen, dass du keine Ahnnug hast. Es kommt aber immer darauf an, wie man kommuniziert, gell?!

  • Na da kommen wir der Sache doch schon näher. Sehr schön, dank dir. Ist das untere Bild eine andere Ausführung oder dss selbe wie oben nur ohne Griffmaterial?

  • Da muss ich Dich korrigieren. Denn unter den Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 WaffG fallen auch Gebrauchsgegenstände, die als Waffe verwendet werden können und im WaffG genannt sind.

    "tragbare Gegenstände,

    b)

    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

    Messer SIND im Waffengesetz genannt, jedenfalls wenn es Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm sind. Solche Messer darf ich zu Veranstaltungen auch dann nicht mitnehmen, wenn ich einen ansonsten ausreichenden Grund dafür habe.

    Dass der §42 nicht den §42a aushebelt ist klar. § 1 Abs. 2 war im Text auch mit verlinkt.

    :modo:

  • ....sondern berätst auch andere?!?!

    Habe ich nirgends geschrieben, zeigt aber dein Problem. Du liest ohne zu verstehen. Und jetzt ab auf meine Blacklist, du stiehlst Lebenszeit. :sleeping:

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