Jelly cal 4.5 erlaubt?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 1.541 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2024 um 18:41) ist von FBO.

  • 50 jahre reicht nicht. Das Gewehr muss ohne "F im Fünfeck" vor 1970 verkauft worden sein (DDR-Luftdruckwaffen mal aussen vor). Wenn man das nicht rechtssicher belegen kann, ist das Ding Waffenbesitzkartenpflichtig.

  • Moin!

    Das dürfte ein umgelabeltes Relum Tornado sein.

    Die alten Telly (nicht Jelly) sind meist ohne F und vor 1970 hergestellt.
    Wurden auch als Mars von Otto oder Quelle vertrieben.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Jellys wurden von RELUM in den 50er-Jahren
    hergestellt und sind daher frei.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sicher Jelly?
    Ich habe sehr oft schon gelesen das dies Telly´s sind, wo der Schriftzug nicht korrekt geprägt oder abgegriffen war.
    Gerade bei den Relum findet man meist den Verweis auf Telly.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Also ich würde sagen, da steht Jelly.

    Das Teil funktioniert auch noch, auch wenn s optisch nicht mehr soviel hermacht.

    Wäre schon schöner, wenn das ohne Eintrag in die WBK funktioniert, aber zur Not würde ich das eben machen. Hat eher Erinnerungwert.

    Habt ihr eine Ahnung wieviel Joule diese alten Rundkugelgewehre liefern?

    Danke für eure Hilfe

  • Da gehören eigentlich Diabolos rein. ;)
    Mein altes Relum Tornado hatte damals etwa 10 Joule.
    War auch ohne F.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Da gehören eigentlich Diabolos rein. ;)
    Mein altes Relum Tornado hatte damals etwa 10 Joule.
    War auch ohne F.

    Oh... Da war eine Dose mit 4,5mm Kugeln dabei... Bin davon ausgegangen, dass das so auch sein soll 🤣

    Habe mich vorher nie mit Luftgewehren beschäftigt.

    Sollte ich einfach beim Waffenamt mal nachfragen, ob die das eintragen können? Habt ihr da Erfahrung?

  • Sicher Jelly?
    Ich habe sehr oft schon gelesen das dies Telly´s sind, wo der Schriftzug nicht korrekt geprägt oder abgegriffen war.
    Gerade bei den Relum findet man meist den Verweis auf Telly.

    Relum selbst war der Meinung, dass es Telly ist. Auch wenn man bei den oft verwendeten Schaftplaketten gern auf andere Gedanken kommen kann.

  • Gehe nicht zu deinem Fürsten
    wenn du nicht gerufen wirst!

    Zeig mal Bilder, dann können
    wir es evtl. identifizieren...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Relum selbst war der Meinung, dass es Telly ist. Auch wenn man bei den oft verwendeten Schaftplaketten gern auf andere Gedanken kommen kann.

    Relum hat sowohl Jelly als auch Telly hergestellt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gehe nicht zu deinem Fürsten
    wenn du nicht gerufen wirst!

    Zeig mal Bilder, dann können
    wir es evtl. identifizieren...

    Ausser der schlecht lesbaren Prägung ist sonst nichts aufgedruckt, was auf den Hersteller schließen lässt. Jelly oder Telly.. Beides möglich ;)

    Mich interessiert hauptsächlich, ob ich das Teil so ohne weiteres behalten kann oder tatsächlich eine Eintragung brauche. Habe keine Lust auf Ärger mit dem Amt.

  • Blue Book of Airguns

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gehe nicht zu deinem Fürsten
    wenn du nicht gerufen wirst!

    Zeig mal Bilder, dann können
    wir es evtl. identifizieren...

    Ausser der schlecht lesbaren Prägung ist sonst nichts aufgedruckt, was auf den Hersteller schließen lässt. Jelly oder Telly.. Beides möglich ;)

    Mich interessiert hauptsächlich, ob ich das Teil so ohne weiteres behalten kann oder tatsächlich eine Eintragung brauche. Habe keine Lust auf Ärger mit dem Amt.

    Wenn du ganz sicher gehen willst, dann bräuchtest du eine defintive Auskunft vom Hersteller, wann das Gewehr gebaut worden ist. Wurde es vor Einführung des F gebaut und verkauft, dann ist es frei zu besitzen.

    Mit F habe ich die Dinger bisher nur aus dem Vertrieb von Umarex gesehen, die waren gelabelt mit Umarex Plackette am Schaft und cal. 5,5mm.

    Auf denen von Neckermann oder Quelle steht gar nichts drauf, ausser einer Seirennummer. Ich würde mal Telly Kataloge wälzen...

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Wenn hier schon der Nachweis über das Baujahr so schwierig ist (Unterlagen?), wie soll denn dann das Amt den Nachweis erbringen? Beschlussamt?? Entweder dort nachfragen, falls die nichts haben dann einfach behalten... Im Zweifel für den Angeklagten ! Die müssen dann nachweisen daß das Luftgewehr WBK pflichtig ist !

  • Im Prinzip richtig, nur das Beschußamt hat
    damit rein gar nichts zu tun.
    Wenn die Energie unter 7,5 Joule liegt kann
    dir auch ein Büchsenmacher ein F stempeln,
    dann ist die Situation eindeutig.

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  • Gehe nicht zu deinem Fürsten
    wenn du nicht gerufen wirst!

    Was bitte stimmt nicht mit dir? Du empfiehlst ihm hier ernsthaft gerade, eine möglicherweise WBK-pflichtige Waffe einfach stillschweigend zu behalten? Illegaler Waffenbesitz ist auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das Anstiften zu einer solchen übrigens auch. Ich hoffe, die Behörden schauen bei dir mal unangekündigt vorbei. Bei dem, was du so von dir gibst, gibt's da sicher viel Interessantes zu finden..

    Zitat

    Die müssen dann nachweisen daß das Luftgewehr WBK pflichtig ist !

    Nein, müssen sie nicht. Waffen sind generell erlaubnispflichtig. Frei ist die Aussnahme und im WaffG geregelt. Du musst nachweisen, dass die Waffe frei ist. Kein F, kein Altersnachweis oder DDR als Herkunftsland heißt: illegaler Besitz wenn keine WBK vorhanden.

    ps: und ja, es ist "Telly", nicht "Jelly". Das ist ein normales Schreibschrift-"T".

    2 Mal editiert, zuletzt von knuggle (1. Mai 2024 um 09:42)

  • Du empfiehlst ihm hier ernsthaft gerade, eine möglicherweise WBK-pflichtige Waffe einfach stillschweigend zu behalten?

    Hast du Probleme mit dem Lesen
    oder mit dem Verstehen?


    Die Frage war:

    Zitat

    Sollte ich einfach beim Waffenamt mal nachfragen, ob die das eintragen können?

    Mal abgesehen davon daß die das natürlich nicht
    mal eben eintragen können müssen Sie dann eine
    Strafanzeige fertigen!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.