Egun Verkauf - 0 Verkauf -Käufer aus Italien.

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.671 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2024 um 08:55) ist von NC9210.

  • Wenn die Waffe in Deutschland abgeholt und bar bezahlt wird, ist doch alles OK, du verkaufst in Deutschland nach deutschem Recht, was hinterher mit der Waffe passiert, kann einem doch eigentlich egal sein, das ist die Sache des Import/Exporteurs bzw. des Käufers.

  • Solange das Geld dann noch echt ist,ist dann alles in Ordnung! Ist einem Bekannte leider passiert, beim einzahlen wurde festgestellt es waren gut gemachte "Blüten "!:thumbdown:

    :cowboy: Amberg Teilnehmer 2021- Platz 23 , 2022- Platz 20,und stolz darauf!Ich werde besser! :cowboy:

    Wenn ich Loch an Loch sehen will benutze ich ein Locher!

    :ptb:Fördermitglied des VDB :ptb:

  • Nicht Antworten? Ignorieren? Kommt mir sehr sehr komisch vor.

    Ablehnen und fertig. Du darfst die Waffe nur dem Käufer übergeben, keinem fremden Abholer. Du hast auch keinerlei Verpflichtungen dem Käufer gegenüber, wenn dieser die beim Verkauf angegebenen Konditionen nicht beachtet.

  • Das geht jetzt hier noch ewig so weiter. Die einen sehen kein Problem, andere ja. Was bringt es? Nichts.

    Genau wie dieser neue Aufbewahrungthread. Spekulationen, Mutmaßungen. Geschichten aus'm Paulanergarten ^^

  • Du darfst die Waffe nur dem Käufer übergeben, keinem fremden Abholer.

    Wie kommst du auf diese Idee?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.