Selbstschussaparat

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.637 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2024 um 20:26) ist von Musashi.

  • Ich erinnere mich, dass hier früher mal der Kieferle Selbstschussaparat Thema war.

    Auch ging es mal drum, das 12 Gauge Blank theoretisch frei verkäuflich sind, aber Händler sie nur mit Munitionserwerbschein rausgeben.

    Da diese also nicht ohne weiteres erhältlich sind, möchte ich mal folgendes brisantes Thema zum Diskurs stellen.

    Ich bin eben mal auf Amazon gegengen und mir wurden dort Warngeräte mit Stolperdraht angezeigt. Da habe ich neben Schrillalarmen mit Stolperdraht, dann was von 12 Gauge gelesen. Ich wurde aber aus der übersetzten Beschreibung nicht schlau.

    Nun habe ich recherchiert und es scheinen Chinesische Kopien des Fith Ops Perimeter Camp Save zu sein, welcher wirklich mit 12 Gauge betrieben wird.

    Fith Ops™ Perimeter Camp Safe™ Trip Alarm - 12 Gauge OD Green 6061 Aluminum USA-Made
    Use the Camp Safe to protect your homestead, garden, and camping area. The device is spring loaded and can be armed with blanks, poppers, and training ammo.
    fithops.com

    Aus dem Bauch raus, hätte ich nun gedacht dass dort WBK pflichtige Dinge verkauft werden.

    Allerdings verfügen diese über kein Kartuschenlager und auch keinen Lauf. Natürlich auch über keine PTB.

    Habe nun keine Kaufabsicht. Ob es sich um Schusswaffen im Sinne des WaffG handelt, würde mich aber durchaus interessieren?

    Ich bin auf eure Einschätzung gespannt.

    Gruß

    :modo:

  • Da steht deutlich das Hanswursts aus dem Ausland nicht beliefert werden.

    Und zum Thema Selbstschuss ist es tatsächlifh so, dass die meisten Opfer die Betreiber derer Anlagen selbst sind.

  • Da steht deutlich das Hanswursts aus dem Ausland nicht beliefert werden.

    Und zum Thema Selbstschuss ist es tatsächlifh so, dass die meisten Opfer die Betreiber derer Anlagen selbst sind.

    Wie ich schrieb, werden Kopien davon über Amazon.de vertrieben. Allerdings möchte ich diese nicht verlinken.

    :modo:

  • Auf jeden Fall tolle Werbung. Hättest Du geschrieben, du hast eine Kaufabsicht und willst eben Infos, wär es sinnvoller gewesen.

    Kollege, du musst mal richtig lesen. Kieferle Selbstschussaparate mit PTB sind in Deutschland legal erhältlich und waren vor vielen Jahren hier durchaus schon Thema. 12 Gauge Knall werden zudem eh nicht frei verkauft, obwohl sie theoretisch nicht Munitionserwerbschein pflichtig sind.

    Es geht lediglich drum, ob Amazon.de dort WBK pflichtige Waffen verkauft, da dort keine PTB wie beim Kieferle vorhanden ist.

    Floppyk  JMBFan 🍻

    :modo:

    Einmal editiert, zuletzt von WilliWedel (3. April 2024 um 15:42)

  • Hier nochmal für Leute welche nicht im Thema sind.

    Böllerselbstschuss Kieferle Kal. 16 | 012.080
    Unser Selbstschussgerät zur Verhütung von Wildschäden an Kulturflächen und zur Gebäude- und Grundstückssicherung gegen Einbrecher. Durch die verengte…
    www.kieferle.com

    Im Cal. 16 frei verkäuflich, aber halt mit PTB 988.

    Bei Amazon wird aber halt ein Produkt wie Anfangs verlinkt verkauft, welches über keinen Lauf, Kartuschenlager oder PTB verfügt.

    Es besitzt lediglich einen Clip, welcher den Patronenboden wie bei Speedloadern hält und einen Schlagbolzen.

    Daher ist das Thema, ob so ein Gerät eine Schusswaffe nach WaffG darstellt und somit Illegal wäre. Ich bin mir da halt nicht sicher.

    :modo:

  • Ich bin mir da halt nicht sicher.

    Kaufen, installieren, drüber stolpern, schauen was nach dem Knall so alles passiert (mannigfaltige Möglichkeiten von nix bis SEK). Nach angemessener Wartezeit hier berichten.

    Dann bist du und sind wir alle schlauer - mit Informationen aus erster Hand. ;)

    Komisches Thema...

    Fördermitglied im VDB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

  • Daher ist das Thema, ob so ein Gerät eine Schusswaffe nach WaffG darstellt und somit Illegal wäre. Ich bin mir da halt nicht sicher.

    Nein, stellt es nicht dar. Es kann bestenfalls ein Schusswaffen gleichgestelltes Gerät sein, dazu müsste es im WaffG aber auch als solches genannt werden.

    Das hilft dir allerdings nicht, wenn die Munition dafür nicht frei verkäuflich ist... (das wird sie dadurch nämlich nicht)

  • Ich bin mir da halt nicht sicher.

    Kaufen, installieren, drüber stolpern, schauen was nach dem Knall so alles passiert (mannigfaltige Möglichkeiten von nix bis SEK). Nach angemessener Wartezeit hier berichten.

    Dann bist du und sind wir alle schlauer - mit Informationen aus erster Hand. ;)

    Komisches Thema...

    Ich find es eher komisch, wie sich hier mittlerweile Leute in solch ein Thema einbringen.

    Bin nun die letzten Jahre nicht mehr sonderlich aktiv. Erinner mich hier aber an einen Ort, wo Leute mit Fachwissen, durchaus kontroverse Themen wie zb. das Pedersoli WhiteHawk besprochen haben.

    Nun seit ihr vielleicht noch nicht lang genug dabei, das Thema Selbstschussaparat mit Platzpatronen im Schrotkaliber, ist hier allerdings kein neues.

    Was allerdings neu ist, sind diese potentiell WBK pflichtigen Aparate auf Amazon.

    Als ein Fachforum, welches einem Fachmagazin wie Visier anhängt, finde ich solch ein Thema durchaus passend.

    Da geht es auch garnicht um den Einsatz, sondern um den Verkauf der Apparate und deren Waffenrechtliche Einstufung.

    :modo:

  • Amazon liefert dir nicht die Munition, bzw Triebladung.. Erst die Munition macht den Metallklotz zum Schussapparat. Dazu braucht man kein großes Fachwissen.

  • Im Waffengesetz habe ich zu diesen Apparaten nichts gefunden. Wenn ich nichts überlesen habe, tauchen sie dort nicht auf und sind somit für das Gesetz nicht existent und dadurch auch nicht mit irgendwelchen Auflagen belegt. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass die Apparate, die da angeboten werden, legal und frei verkäuflich sind. Oder?

    So wie ein Kofferradio. Das wird im Waffengesetz auch mit keiner Zeile erwähnt. Warum sollte ich mir beim Kofferradio Gedanken über Legalität oder Illegalität machen, wenn es von keinem Gesetz beschränkt ist?

    Man könnte jetzt natürlich Frau Faeser drauf hinweisen, auf diese Apparate. Der Umstand, dass ein Reichsbürger im Rollstuhl durch bloßes Überfahren des Stolperdrahts den Apparat zum auslösen bringen kann, macht ihn natürlich gefährlich für die Demokratie und interessant für Fancy Nancy.

    Bei der nächsten Novelle des Waffengesetzes steht dein Apparat dann drin.

    Ich hoffe, das Kofferradio aber weiterhin nicht...

    Fördermitglied im VDB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

  • Im Waffengesetz habe ich zu diesen Apparaten nichts gefunden. Wenn ich nichts überlesen habe, tauchen sie dort nicht auf und sind somit für das Gesetz nicht existent und dadurch auch nicht mit irgendwelchen Auflagen belegt. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass die Apparate, die da angeboten werden, legal und frei verkäuflich sind. Oder?

    So wie ein Kofferradio. Das wird im Waffengesetz auch mit keiner Zeile erwähnt. Warum sollte ich mir beim Kofferradio Gedanken über Legalität oder Illegalität machen, wenn es von keinem Gesetz beschränkt ist?

    Man könnte jetzt natürlich Frau Faeser drauf hinweisen, auf diese Apparate. Der Umstand, dass ein Reichsbürger im Rollstuhl durch bloßes Überfahren des Stolperdrahts den Apparat zum auslösen bringen kann, macht ihn natürlich gefährlich für die Demokratie und interessant für Fancy Nancy.

    Bei der nächsten Novelle des Waffengesetzes steht dein Apparat dann drin.

    Ich hoffe, das Kofferradio aber weiterhin nicht...

    Na da wäre zb. §7 (4)

    Im Gegensatz zum PTB Modell, könnten dort ja zb. auch scharfe 12 Gauge geladen werden, da es keinen Verschluss gibt, welcher die Knallpatronen in der Länge beschränkt.


    § 7 BeschG - Einzelnorm

    (4) Die Zulassung der Bauart eines Schussapparates ist zu versagen, wenn

    1.

    aus ihm zugelassene Patronenmunition verschossen werden kann,

    :modo:

    Einmal editiert, zuletzt von WilliWedel (3. April 2024 um 20:20)

  • Gute Frage,
    macht wohl schon einen kleinen Unterschied ob so ein Selbstschussapparat nur zum erschrecken, oder auch als potentielle Claymore benutzt werden kann...

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Tja,

    da hat der WilliWedel einerseits schon recht, auch wenn es sich nicht um eine Freie Waffe handelt.

    Habe selbst gerade noch einmal nachgeschaut: https://www.kieferle.com/Waffen/Selbsts…Kal.-16/032.014

    Andererseits ist wirklich hier keine Diskussion erforderlich, was Amazon oder sonst wer im Internet verkauft und ob das legal oder irgendetwas ist.

    Der Thread hier wird emotional, was nicht gut ist.
    Zusammengefasst danke ich WilliWedel für seinen Hinweis auf möglicherweise nicht gesetzeskonforme Interverkäufe. Darauf sollte wirklich jeder achten, weil unvorhergesehene Schwierigkeiten den Käufer böse überraschen könnten.

    Alles gesagt, morgen ist ein neuer Tag :)

    Gruß
    Musashi

  • Musashi 3. April 2024 um 20:27

    Hat das Thema geschlossen.