Hi zusammen,
ich hätte da mal eine retorische Frage über ein Thema, bei der wir in einer Gruppe am diskutieren sind, aber bisher noch auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen sind.
Jemand hat eine xxx.
Jetzt hat er sie zur Pflege komplett demontiert und hat dabei XXX verloren, welche zum Umstellen von Einzelfeuer auf Dauerfeuer zuständig ist.
Die Deutsche Version hat ja eine andere XXX, welche es nicht erlaubt, dies umzustellen. Und genau diese XXX hat er beim auseinanderbauen verloren und findet sie nicht mehr.
Da er die Pistole allerdings verkaufen wollte (deswegen die komplette Reinigung und Ölung) wollte er die XXX bei XXX als Ersatzteil bestellen.
Aber die sagen, die hätten nur das andere Teil, mit welchem man Umschalten könne. Aber dies dürfen sie ja nicht nach D schicken.
Die Pistole würde jetzt zerlegt aufbewahrt, weil Feuerfertig wäre das ja strafbar und illegal
Da die Pistole also jetzt nicht mehr für den verkauf auf dem D Markt geeignet ist, Könnte man diese dann ausschliesslich mit Versand nach XXX anbieten?
Oder wäre das auch Strafbar.
Das sind wir gerade am diskutieren.
Ich bin der Meinung, man könnte sie nur noch demontiert in Einzelteilen verkaufen.
Jemand anderes meint, man könne sie noch nach XXX verkaufen, wenn man z.B. nur den Verschluss mit dem Griffstück nicht verbindet.
Wie seht Ihr das?