Retorische Frage bzgl. einer bestimmten Airsoft Pistole.

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.454 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2023 um 12:54) ist von NC9210.

  • Hi zusammen,

    ich hätte da mal eine retorische Frage über ein Thema, bei der wir in einer Gruppe am diskutieren sind, aber bisher noch auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen sind.

    Jemand hat eine xxx.

    Jetzt hat er sie zur Pflege komplett demontiert und hat dabei XXX verloren, welche zum Umstellen von Einzelfeuer auf Dauerfeuer zuständig ist.
    Die Deutsche Version hat ja eine andere XXX, welche es nicht erlaubt, dies umzustellen. Und genau diese XXX hat er beim auseinanderbauen verloren und findet sie nicht mehr.

    Da er die Pistole allerdings verkaufen wollte (deswegen die komplette Reinigung und Ölung) wollte er die XXX bei XXX als Ersatzteil bestellen.
    Aber die sagen, die hätten nur das andere Teil, mit welchem man Umschalten könne. Aber dies dürfen sie ja nicht nach D schicken.
    Die Pistole würde jetzt zerlegt aufbewahrt, weil Feuerfertig wäre das ja strafbar und illegal

    Da die Pistole also jetzt nicht mehr für den verkauf auf dem D Markt geeignet ist, Könnte man diese dann ausschliesslich mit Versand nach XXX anbieten?
    Oder wäre das auch Strafbar.

    Das sind wir gerade am diskutieren.

    Ich bin der Meinung, man könnte sie nur noch demontiert in Einzelteilen verkaufen.
    Jemand anderes meint, man könne sie noch nach XXX verkaufen, wenn man z.B. nur den Verschluss mit dem Griffstück nicht verbindet.
    Wie seht Ihr das?

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Ekol Viper 4,5" nickel -
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    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43 (einmal mit und einmal ohne Holosun Red Dot)
    Co2: Diana Airbug

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (27. Oktober 2023 um 10:20) aus folgendem Grund: Entscheidende Punkte rausgenommen, damit niemand auf dumme Ideen kommt.

  • Ganz einfach,

    da die Pistole in Deutschland so nicht erlaubt ist, kannst du Sie auch nicht anbieten, egal in welche Länder.

    Ich kenn das Bauteil jetzt nicht, aber das kann man zu 99 Prozent bearbeiten so das nur Semi möglich ist.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • So sehe ich das auch.

    Mit dem Teil selber, wie gesagt, man bekommt ein bei XXX nicht nach D geschickt, da die nur die Umschaltbare Variante haben.
    Das Teil ist das auf dem Bild oben mittig.


    Und da ist noch so ein Steg oben dran, damit sich das Teil nicht bewegen kann (da wo der rote Kreis ist).

    Gruß Tommi
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    2 Mal editiert, zuletzt von Esti (27. Oktober 2023 um 10:21) aus folgendem Grund: Siehe oben

  • Was für ein Zufall, genau das Teil zu verlieren, das die Waffe in Deutschland legal macht... ;)

    Kann die Einschätzung aber nicht teilen: da die Platte ja nun komplett fehlt, also weder die normale noch die für Deutschland geänderte dabei ist, ist die Waffe nicht mehr komplett zusammenbaubar bzw. überhaupt funktionsfähig. Insofern - warum sollte man die nicht auch hier verkaufen können? Welche Platte der Käufer später einbaut, ist doch nicht Problem des Verkäufers.

    Was natürlich NICHT geht: die falsche Platte bestellen und damit verkaufen. Aber das sollte klar sein...

  • Das mit dem Teil verlieren oder die Frage ist rein fictiv.
    Mann könnte auch genauso gut sagen, er hat das Teil verloren und hat ein Neues bekommen (Privat), wo halt dieser eine entscheidende Knubbel, an der Platte gefehlt hat.
    Dann hätte man am eigentlichen Problem nicht geändert. Die Pistole wäre Illegal, wenn sie zusammengebaut wäre.

    Funktionsfähig wäre die Pistole auch OHNE die Platte (da gibts ein Video dazu bei Youtube).
    Nur dann läuft sie nur unter Dauerfeuer. Und das geht ja eben nicht.

    Die Frage wäre dann, wäre es wieder in Ordnung, wenn man eine Neue (illegale) Platte hätte, und würde sie an der Position im Schlitten festkleben, damit die Pistole nur noch Einzelschuss machen könnte?

    Gruß Tommi
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  • Ich kenne mich da jetzt rechtlich mit Airsoft nicht aus, aber was ist da anders als bei den Luftgewehren mit den Exportfedern, da ist der Besitz "theoretisch" ja auch frei, nur der Einbau ist verboten.

    Wobei das Einfachste in so einem Fall wahrscheinlich der Verkauf als Defekt sein wird, man kann ja genau angeben was Defekt ist und auch die Bezugsquelle für das Ersatzteil angeben, wenn das Ding dann ins Ausland geht, kann der neue Besitzer sich das betreffende Ersatzteil ja selber einbauen.

  • Ok. Dann ändere ich auch fictive / theoretische Frage.

    Naja, Ingo, Du dürftest es ja nicht mehr zusammenbauen, da Du dann ja eine Illegale Waffe hättest (Dauerfeuer und über 0,5 Joule = Nutzung und Besitz illegal)
    Wenn es bis zu 0,5 Joule wären, darfst Du, aber darüber = Pfui.
    Und wie gesagt, dieses Teil was fehlen / defekt wäre, würde man in D nicht bekommen.

    Also würde es (ev.) bedeuten, man verkauft das Teil in Einzelteilen oder man versucht die Dauerfeuerfunktion irgendwie aders zu deaktivieren, sodass, die Pistole nur noch Einzelfeuer schiesst.
    Aber ich weiß nicht, ob dass dann ein Eingriff in die Freigabe der Pistole wäre.

    Hier wird gerade wieder bei uns diskutiert...

    Gruß Tommi
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  • Das mit dem Teil verlieren oder die Frage ist rein fictiv.
    Mann könnte auch genauso gut sagen, er hat das Teil verloren und hat ein Neues bekommen (Privat), wo halt dieser eine entscheidende Knubbel, an der Platte gefehlt hat.
    Dann hätte man am eigentlichen Problem nicht geändert. Die Pistole wäre Illegal, wenn sie zusammengebaut wäre.

    Doch, hätte sich. Das ist dann nämlich ein ganz anderes Problem. Ein fehlendes/verlorenes Teil und ein absichtlich falsches Teil sind zwei paar Schuhe. Denn das zweite wäre zusätzlich Vorsatz.

    Ich dachte, die Frage wäre rhetorisch, aber nun ist die gesamte Story erfunden? Oder ist das nur ein Versuch, irgendein Argument zu finden, wie bzw. warum man die Waffe trotzdem verkaufen könnte? Wenn sie zusammengebaut illegal wäre, darfst du sie nicht verkaufen (egal wohin, es gilt Inlands-Recht) und auch nicht besitzen.

    PS: bei genauerer Betrachtung enthält der Thread bereits eine Anleitung, wie das hierzulande verbotete Dauerfeuer bei der Waffe aktiviert werden kann. Ich hoffe, ein Moderator oder Admin wird sich darum kümmmern.

    Zitat

    Ich kenne mich da jetzt rechtlich mit Airsoft nicht aus, aber was ist da anders als bei den Luftgewehren mit den Exportfedern, da ist der Besitz "theoretisch" ja auch frei, nur der Einbau ist verboten.

    Relativ einfach: eine Exportfeder ist ein Tuning-Teil und kein Bestandteil der Waffe. Es ist halt einfach erstmal nur eine Feder, solange man sie nicht einbaut. Das hier erwähnte Teil hingegen ist ein elementarer Bestandteil der Waffe, der die Art der Funktion steuert.

    3 Mal editiert, zuletzt von knuggle (27. Oktober 2023 um 09:35)

  • Also Du hast keine anderen Probleme, als irgendeine Geschichte zu zerpflücken und zu analysieren?
    Du tust mir leid.

    Nenn sie rhetorisch, fictiv, frei erfunden oder wie auch immer Du etwas nennst, was es in Wirklichkeit nicht gibt.

    PS. Der Thrtead enthält überhaupt keine Anleitung. Und wenn, dann ist es etwas, was jeder frei bei Google finden kann.

    Mann... such Dir ein Hobby oder geh in den Wald Bäume schlagen, wenn Dir langweilig ist.
    Aber erspare uns diese Kommentare von Dir.

    Gruß Tommi
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  • In einem großen Softair Partner Forum gibt es eine juristische Person die Regelmäßig fragen der User beantwortet.

    Die selbe Frage wurde dort auch schon mal gestellt, konnte ich aber jetzt auf die schnelle nicht als Original finden.

    Die Antwort war, das man die Waffe komplett zerlegen muss, sobald du sie soweit zusammengebaut hast das durch einfachen gebrauch eine Feuerfunktion hergestellt werden kann ist es Illegal.

    Folglich schließe ich daraus das man sie in Einzelteilen verkaufen sowie aufbewahren darf im entsprechenden Behältnis.

    Ist natürlich keine Rechtsberatung und ich gebe lediglich wieder was dort geschrieben wurde. Also möglicherweiße keine Richtigkeit der Gesetzeslage.

  • Das ist doch schon mal eine Aussage, mit der man Leben kann und was unsere Diskusion ziemlich runter fahren wird.
    Ich such auch mal dort (jetzt wo ich weiß, dass es da sowas gibt).

    Aber Danke Dir für den Tip und den kleinen Auszug, @1911Target

    Gruß Tommi
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  • Eigentlich ist es noch viel schlimmer!

    Wenn die Pistole durch reinen Tausch der Platte in eine vollautomatische Waffe umbaubar ist, gilt sie nach dem Waffengesetz immer als vollautomatische Waffe.

    Das heißt, der Besitz wäre auch in der halbautomatischen Version illegal.

    Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Kann man sehen, wie man will.

    Aus meiner Sicht ist das Waffengesetz da ziemlich eindeutig und auch für F-Waffen gültig.

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  • Wenn die Pistole durch reinen Tausch der Platte in eine vollautomatische Waffe umbaubar ist, gilt sie nach dem Waffengesetz immer als vollautomatische Waffe.

    Das heißt, der Besitz wäre auch in der halbautomatischen Version illegal.

    Das hier entwickelt sich langsam zu einem frappant interessantem Thread. Ob diese besagte Pistole von Novritsch (die ja auch nur ein umgelabeltes Modell von bereits vorhandenen Fabrikaten ist) tatsächlich die Umbaumöglichkeiten zulässt weiß ich jetzt nicht aus dem Stegreif. Allerdings würden im Falle des "Verdachtsparagraphen" auf einmal unglaublich viele Softairwaffen im "unter 0,5 Joule-Bereich" darunter fallen. Man denke an die "kastrierten" Varianten, die vormals eine S-AEG waren und sogar den meisten DE-zulässigen S-AEGs fehlt den im Ausland erhältlichen gleichen Vollauto-Waffen nur ein einziges Teil, bzw müsste dazu ausgetauscht werden.

    Demzufolge hätten sich also alle Importeure solcher Gerätschaften bereits strafbar gemacht. Diese Novritsch-Pistole wäre da ja nur ein ganz kleines Puzzleteil unter ganz vielen anderen.

    Ich glaube, ganz so verkrampft sollte man das Problem vielleicht nicht angehen und die Importeure haben das bei ihren DE-Zulassungen berücksichtigt, um den Verkauf hierzulande durchboxen zu können. Deren Rechtsabteilungen würden sicher nicht zulassen, dass man sich als Firma damit die Knie selbst zertrümmert.

    Zum Thema "Verkauf" - ob Ö oder D - gäbe es eigentlich nur die Lösung, das zerlegte Gerät als defekt oder als Bastlerware anzubieten - und zwar OHNE das besagte ominöse Sear. Im Zweifelsfalle als gesplitteter Ersatzteilverkauf, einige Teile hierhin, die anderen dahin, so kommen erst gar keine bösen Fragen auf. Soweit ich weiß, wäre das nicht strafbar...

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Esti
    Hätte ich genauso gesehen.
    ABER, da es sich bei der Pistole, schon ab Werk / Hersteller, um eine rein für den Deutschen MArkt hergestelle Pistole handelt (rein nur durch eine spezielle Platte) und diese dadurch eine deutsche Zulassung bekommen hat, ist sie auch nicht illegal laut Waffengesetz.


    Und aufgrund der Tatsache, dass man die Platte, welche für das Umschalten benötigt wird, in Deutschland weder bekommt noch über den Hersteller an diese ran kommt (er verschickt diese nicht nach D), ist auch ein Umbau nicht möglich.

    Da man die Platte, die für die deutsche Variante der Pistole, aber auch nicht bekommt (auch nicht beim Hersteller, da es nicht vorgesehen ist, dass sie verloren oder kaputt geht), wäre die Pistole nach Defekt oder Verlust (durch was auch immer) Kernschrott und man müsste sie zerlegen (aus schon vorher genannten Gründen).

    Necronomicon :
    Waffen unter 0,5 J dürfen Dauerfeuer besitzen.
    Nur darüber ist es nicht legal.

    Gruß Tommi
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  • Waffen unter 0,5 J dürfen Dauerfeuer besitzen.
    Nur darüber ist es nicht legal.

    Besser lesen. Es ging darum, aus den 0,5 Joules-Kastraten durch Austausch mehr zu machen. Was die können oder dürfen war mir durchaus bekannt.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Waffen unter 0,5 J dürfen Dauerfeuer besitzen.
    Nur darüber ist es nicht legal.

    Besser lesen. Es ging darum, aus den 0,5 Joules-Kastraten durch Austausch mehr zu machen. Was die können oder dürfen war mir durchaus bekannt.

    Ja. Sorry. Hatte mich verlesen..

    Gruß Tommi
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  • Bei den 0,5er ist es aber etwas anders. Zu denen wird im Waffengesetz nicht definiert, dass sie zu Schusswaffen werden, wenn sie leicht umbaubar sind, so dass sie mehr Leistung haben. Bei den Halbautomaten ist es aber fest definiert.

    Mag allerdings sein, dass aufgrund der generell nicht sonderlich hohen Energien bei Softair hier die Zulassung entspannter gehandhabt wird.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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