Retorische Frage bzgl. einer bestimmten Airsoft Pistole.

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.453 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2023 um 12:54) ist von NC9210.

  • Ist halt Softair. Da ist es von der Energie abhängig. Eine 0,5J Software als Waffe anzusehen, wäre gewagt. Ist eher Spielzeug.

    Genau so bei NERF Blastern mit den Schaum-Darts. Kann man ohne Probleme auf Full Auto umstellen.

    Da wären auch etwas höhere Energien unproblematsch.

    1.) Weicher Schaum Dart

    2.) geringes Dartgewicht und hohe Luftreibung und daher starke Abbremsung

    3.) Dart ist dicker und dadurch weniger Energie und Kraft pro cm^2.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Moin Esti!

    Das betrifft aber nicht nur Airsoft.

    Es gibt diverse Co2 Halbautomaten, die durch einen einfachen Eingriff oder Entfernen/Austausch von Teilen zu Vollautomaten werden.

    Und soweit ich weiß trifft das auch auf einige SSW zu.

    Es scheint da im Gesetzestext dann irgendwo noch eine weitere Regelung oder einen weiteren Passus zu geben.

    LG

    Thorsten

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Hier wurde ja explizit nach Airsoft gefragt. Schlußendlich wie ein Spielzeugpanzer mit Softair-Schußfunktion.

    Unter 0,5J irrelevant. Wie die Gesetzgebung oberhalb aussieht können sicher die Airsoft-Experten sagen.

    Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule beträgt.

    Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind nach bisher geltendem Waffenrecht Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, vom Waffengesetz (WaffG) freigestellt, wenn ihre Mündungsenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt. Dieser Grenzwert entsprach laut Vorlage der EU-Richtlinie „über die Sicherheit von Spielzeug“

    Wird die Softair durch Federdruck, Gas oder Druckluft ausgelöst und liegt der aufgewendete Druck unter 0,5 Joule, gilt sie vor dem Gesetz nicht als Waffe, sondern wird als „Spielzeug“ kategorisiert. Verwendet werden darf sie für Sport und Spiel nur auf einem privaten, abgezäunten Gelände, die Spieler müssen Schutzausrüstung tragen und agieren nach Spielregeln. Durch die geringe Geschossenergie von unter 0,5 Joule fallen Softairwaffen so nicht unter das Waffengesetz (Waffg). Eine Altersbeschränkung für diese Kategorie ist nicht vorgesehen, verkauft werden sie erst ab dem 14. Lebensjahr. Weitere Informationen zu Altersbeschränkungen findest du in unserem Beitrag „Altersvorschriften für Softair – das solltest du wissen“.

    Aber: Es gibt Softairs, die mit gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut werden können, dass sich der Jouelwert auf über 0.5 erhöht – diese Geräte fallen dann unter das Waffengesetz!

    Darüber hinaus gibt es Softair-Geräte mit einem Joulewert von 0,5 bis 7,5 Joule. Diese Waffen sind frei erhältlich, dürfen allerdings erst ab 18 Jahren erworben werden. Ohne Waffenschein dürfen diese Softairs nicht öffentlich geführt werden. Das heißt, sie dürfen beim Transport weder zugriffs- noch schussbereit sein. Das gilt auch für das Zubehör.

    Wichtig: Die Waffe muss mit dem Prüfzeichen „F“ in einem Fünfeck versehen sein. Darüber hinaus dürfen in dieser Leistungsklasse keine vollautomatischen Schusswaffen erworben, besessen oder geführt werden – dies ist in Deutschland verboten. Legal sind vollautomatische Softairs oder Airsoftwaffen nur mit einer Geschossenergie von unter 0.5 Joule.

    Geräte mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule sind erlaubnispflichtig und fallen unter das Waffengesetz. Das heißt, du darfst sie nur erwerben und besitzen, wenn du über eine gültige Waffenbesitzkarte verfügst. Auch hier liegt die Altersvorschrift bei 18 Jahren.

    Fazit:

    Bis 0,5J vollautomatisch kein Problem.

    Über 0,5J KEINE vollautomatischen Softair.

    Softair über 7,5J ist WBK pflichtig.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wenn die Pistole durch reinen Tausch der Platte in eine vollautomatische Waffe umbaubar ist, gilt sie nach dem Waffengesetz immer als vollautomatische Waffe.

    Das heißt, der Besitz wäre auch in der halbautomatischen Version illegal.

    Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können.

    Nein, denn ein Umbau ist nicht nur mit gebrächlichem Werkzeug

    möglich, man benötigt zusätzlich die andere Platte. Damit ist die

    Norm nicht mehr einschlägig.

    Anders wären praktisch alle Softair-AKs automatische Waffen;

    ebenso die Glock - da braucht man halt auch den anderen Hebel.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.