Ich hätte hier eine Frage an unsere Rechtsexperten die mich brennend Interessiert.
Umarex hat ja in der Vergangenheit jetzt einige Modelle mit einem Stahlverschluss herausgebracht, darunter PK380, Walther P99 und die Glock 17.
Weitere aktuelle Modelle sind mir nicht bekannt, doch die Frage die ich mir jetzt stelle.
Die P99 sowie die Glock 17 gab es zuvor in der Zinkdruckguss Variante und wurde nachträglich mit Stahlverschluss vermarktet, innerhalb der selben PtB Nummer.
Wäre es theoretisch möglich das jemand mit einer Waffenherstellungslizenz wie z.b ein Büchsenmacher für jede beliebige Schreckschusswaffe theoretisch einen Stahlverschluss anfertigen darf?
Falls nicht, welche rechtlichen Hürden gibt es da? Eventuell die Lizenz? Interessiert das jemand bei Firmen die nicht mehr exestieren?
Danke für eure Kommentare