Scuba Ringer nun Erlaubnispflichtig

Es gibt 270 Antworten in diesem Thema, welches 39.902 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2024 um 18:30) ist von bolzenschuss.

  • Härtbare Edelstähle sind Carbonhaltig.

    Anders geht härten halt nicht.

    Karbonstähle sind Stähle die außer Kohlenstoff kaum Legierungsbestandteile enthalten. Also z.B. kein Chrom zum Korrosionsschutz. Im Gegensatz zu nichtrostenden (rostträgen) Stählen.

    Dann lies besser nicht die Begründungen bzw. die Beurteilungen des BKA, die sind angesichts der mangelhaften Testdurchführung noch um einiges haarsträubender.

    Habe ich, die stehen unter anderem in den geschwärzten Passagen des Gutachtens. Das ändert an der Qualität der Gegengutachten auch nichts.

  • Das war halt die Aussage des Herstellers AEA. Vielleicht bezog sich das auf die Beschaffungssituation oder den Preis. Der Scuba Ringer ist ja nicht gerade ein High End Produkt. Bei 249 € Endpreis darf er vielleicht 70 € im Einkauf kosten, inklusive der Gewinnspanne des Herstellers.

  • Er schreibt nur, dass man die falschen Berstscheiben verwenden kann. Man kann in einem scharfen Revolver auch Platzpatronen verwenden. Deshalb ist es aber trotzdem eine scharfe Waffe und kein Platzpatronenrevolver.

  • Stimmt nicht. Ursprünglich waren die Berstscheiben aus Kupfer, Messing oder Bronze (schwer zu sagen). Dann hat AEA auf Stahl umgestellt und die waren wohl zu dick für unter Wasser. Nach einigen Kundenbeschwerden wurde dann die Dicke der Scheiben reduziert und dann gehen die Stahlscheiben auch unter Wasser.

  • Stimmt nicht. Ursprünglich waren die Berstscheiben aus Kupfer, Messing oder Bronze (schwer zu sagen).

    Wann ist der Scuba ringer mit Kupfer oder Messing scheiben ausgeliefert worden?

    Der Airringer hatte die am Anfang.

    Die zweiten Stahlberstscheiben sind nach dem BLKA Gutachten rausgekommen.

    Das hier ist aus der Ankündigung der ersten Scuba Ringer, da gab es nur eine Sorte Stahl-Berstscheiben:

  • Ich habe einen mit Kupferscheiben hier. Es spielt ja auch keine Rolle. Wie der Anwalt schreibt lag zum Zeitpunkt der Erstellung des BKA-Gutachtens die Information über die Berstscheibenproblematik vor und findet sich in der Akte. Das hätte das BKA berücksichtigen müssen. Das BLKA Gutachten ist unveröffentlicht und niemand konnte darauf reagieren.

  • Er schreibt nur, dass man die falschen Berstscheiben verwenden kann. Man kann in einem scharfen Revolver auch Platzpatronen verwenden. Deshalb ist es aber trotzdem eine scharfe Waffe und kein Platzpatronenrevolver.

    Das ist für mich genau das Problem.

    Man kann in einem scharfen Revolver (=Scuba Ringer) auch Platzpatronen (=Unterwasser Berstscheiben, "Fischpfeil") verwenden. Deshalb ist es aber trotzdem eine scharfe Waffe und kein Platzpatronenrevolver.

    Der Umkehrschluss gilt nicht. Ein Platzpatonenrevolver der auch Scharfe Patronen (=Trainingspfeil-> Pfeilabschussgerät) abschießen kann, ist kein Platzpatronenrevolver mehr.

    Würde man diese Ausnahme zulassen müsste man alle anderen Pfeilabschussgeräte gelb lackiert auch wieder zulassen.

  • Das ist aber rechtlich unerheblich. Das BKA argumentiert auch nicht so. Sie sagen nur: Wenn die Waffe unter Wasser nicht funktioniert, dann ist es auch kein Unterwasser-Harpunengerät. Aber das Gutachten beweist: Der Scuba Ringer funktioniert unter Wasser. Deshalb greift die Zweckbestimmung des Anbieters, die vom BKA übrigens nicht angezweifelt wird.

  • Meiner Ansicht nach, ist genau das die Argumentation des BKA. Gleiche Geräte in unterschiedlicher Farbe.

    Zitat

    Bei Untersuchungen gleicher Geräte (Bezeichnung Airringer und Scuba Ringer) durch das Bayrische Landeskriminal-

    amt (BLKA) wurden folgende Ergebnisse erzielt:

    Und nur weil sie, wie vermutlich alle anderen Pfeilabschussgeräte auch, irgendwie unter Wasser funktionieren, macht es sie noch nicht zu Harpunen.

    Zitat

    Somit handelt es sich aus hiesiger und technischer Sicht bei beiden Geräten um Pfeilabschussgeräte und nicht um

    Harpunengeräte. Sicherlich können beide Geräte für kurze Zeit auch unter Wasser betrieben werden. Dies trifft aber

    auf herkömmliche Druckgaspistolen ebenso zu. Diese ließen sich dann wie Scuba Ringer/Airringer unter Wasser

    betreiben, indem ein kalibergroßer Pfeil in den Lauf eingelegt wird.

  • Irgendwie funktionieren reicht nicht. Aber die Gutachten zeigen: Sie funktionieren mindestens so gut wie handelsübliche kurze Harpunen von Cressi etc.

    Das Gesetz stellt auf die Zweckbestimmung ab. Ein Messer kann Kampfmesser oder Fahrtenmesser sein - kommt auf die Aussagen des Anbieters an. Das Piexon JPX 6 wurde zuerst als verbotener Gegenstand eingestuft, weil Schusswaffe mit Laser. Dann hat Piexon einen Aufkleber „Tierabwehrgerät“ angebracht und das BKA hat das ansonsten unveränderte Produkt als frei verkäuflich und führbar eingestuft.

    Obwohl man damit immer noch auch Menschen abwehren kann.

  • Wir werden sehen. Sollte der Widerspruch erfolgreich sein, was ich mir bei der Qualität der Gutachten beim besten Willen nicht vorstellen kann, dürften Harpunen bald generell erlaubnispflichtig sein.

  • Das sind qualifizierte Gutachter, daran kann das BKA nicht vorbei. Sie werden jetzt mit den anderen Berstscheiben und Pfeilen testen. Wenn diese Tests erfolgreich sein sollten, werden sie grünes Licht geben. Auf der Liste mit Gesetzesänderungen stehen die Harpunen so oder so schon.

  • Hmmm also...

    Falls mein Panzerschreck auch Unterwasser funzt? Ist es auch keine Kriegswaffe mehr?

    Oder sind wir im Spraveverse nun soweit, dass alles mit Zweitnutzung, auch ein Sportgerät darstellt?

    Ich persönlich, möchte jedenfalls keine zweckentfremdets Kurzwaffen, in Schland sehen.

    :modo:

  • Auf der Liste mit Gesetzesänderungen stehen die Harpunen so oder so schon.

    Nein, davon war in den letzten Jahren eigentlich noch nie die Rede. Oder hast du hierzu irgendeine Quelle?

    Aber ich befürchte auch, dass diese Aktion zu Beschränkungen bei Harpunen führen werden.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Hmmm also...

    Falls mein Panzerschreck auch Unterwasser funzt? Ist es auch keine Kriegswaffe mehr?

    Oder sind wir im Spraveverse nun soweit, dass alles mit Zweitnutzung, auch ein Sportgerät darstellt?

    Ich persönlich, möchte jedenfalls keine zweckentfremdets Kurzwaffen, in Schland sehen.

    Die Ausnahme für Harpunengeräte gilt nicht für Feuerwaffen. Nur Druckluft, Gummi, Federkraft etc.. Und es muss zweckbestimmt sein als Harpunengerät. Eine „Zweitnutzung“ ist nicht ausreichend. Aber eine Spezialversion schon. Piexon bietet den JPX6 als Behördenversion an, verboten für Zivilisten. Das baugleiche „Tierabwehrgerät“ ist dagegen frei verkäuflich.

  • Auf der Liste mit Gesetzesänderungen stehen die Harpunen so oder so schon.

    Nein, davon war in den letzten Jahren eigentlich noch nie die Rede. Oder hast du hierzu irgendeine Quelle?

    Aber ich befürchte auch, dass diese Aktion zu Beschränkungen bei Harpunen führen werden.

    Wenn das BKA einen Feststellungsbescheid für Objekte erstellt, die in eine Gesetzeslücke fallen, dann kommen diese automatisch auf eine entsprechende Liste. Das war zum Beispiel mit den Pfeilabschussgeräten so, als die Fa. Gehmann 2013 einen BKA-Bescheid beantragt hatte und 2015 auch erhielt. Auch bei den „gekorenen“ LEPs war das so, obwohl dafür nicht einmal ein Feststellungsbescheid erforderlich war - die Deliktrelevanz war ausreichend.

  • Hmmm also...

    Falls mein Panzerschreck auch Unterwasser funzt? Ist es auch keine Kriegswaffe mehr?

    Oder sind wir im Spraveverse nun soweit, dass alles mit Zweitnutzung, auch ein Sportgerät darstellt?

    Ich persönlich, möchte jedenfalls keine zweckentfremdets Kurzwaffen, in Schland sehen.

    Die Ausnahme für Harpunengeräte gilt nicht für Feuerwaffen. Nur Druckluft, Gummi, Federkraft etc.. Und es muss zweckbestimmt sein als Harpunengerät. Eine „Zweitnutzung“ ist nicht ausreichend. Aber eine Spezialversion schon. Piexon bietet den JPX6 als Behördenversion an, verboten für Zivilisten. Das baugleiche „Tierabwehrgerät“ ist dagegen frei verkäuflich.

    Na allerdings war die Harpune hier, doch als Pfeilabschussgerät ausgelegt.

    Wurde dann, als diese WBK Pflichtig wurden, einfach Gelb angemalt. Die Pfeile wurden mit Wiederhaken bestückt und anschließend wurden witzige Videos gedreht, wie mit der Harpune Spazierengegangen wird, wenn ich mich recht entsinne?

    Dazu wurden noch Trainingspfeile, für Zuhause beworben oder?

    Hört sich für mich nicht, nach zweckbestimmten Harpunengerät an, auch wenn sie Unterwasser schießen kann.

    :modo: