NC9210 dann belehr mich und die Gemeinschaft gern. Ich kann aus offensichtlichen Gründen keine 40 Jahre vorweisen aber bin eigentlich bisher der Meinung gewesen das Waffengesetz und seine diversen zugehörigen Vorschriften, Verordnungen und Co ganz gut verstanden zu haben.
Natürlich bezieht sich das alles auf die gewerbsmäßige in Verkehr bringung da die nicht gewerbliche ausschließlich für Sonderfälle vorgesehen ist die hier nicht gegeben sind (Ausschlusskriterium liebhaberei) und wir über Modifikationen einer Waffe reden die gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht wurde und deshalb überhaupt erst das F trägt.
Ja das F kennzeichnet erstmal nur eine Waffe unter 7,5j, ist aber kein Freifahrtschein sondern, korrigier mich gern, eine behördlich zugeteilte Kennzeichnung eines bestimmten, geprüften Typs und eine, für das Gesetz relevante, Veränderung des Typs stellt eine neue in Verkehr bringung da die unter den gegebenen Umständen gewerblich erfolgen muss, wenn auch nicht als Serienzulassung sondern über die Sonderregelung zu Kleinserien.