Guten Abend zusammen,
ich stelle mir die gleiche Frage, die flens69 im Jahr 2005 schon gestellt hat, in der Hoffnung, dass jemand inzwischen neue Erkenntnisse hat. Da das Thema von 2005 geschlossen ist, eröffne ich hier ein neues. Ich hoffe das ist so in Ordnung. Falls nicht, entschuldigt bitte, ist mein erster Beitrag hier im Forum.
Warum gibt es NHM Revolver im beschusspflichtigen Kaliber mit PTB Stempel, aber ohne Beschusszeichen?
Bisher konnte ich kein Exemplar finden, das neben der Zulassung Beschusszeichen trägt.
Besitz eventuell jemand ein solches?
Mit dieser Frage habe ich mich in der letzten Zeit an verschiedene Stellen gewendet, PTB und Beschussamt. Man war sich grundsätzlich einig: „Die sollten eigentlich Beschusszeichen tragen“.
Tun sie aber (leider) nicht!
Auch in der Fassung des WaffG von 1968 kann ich keine Ausnahmeregelung finden.
Sind Schreckschusswaffen mit PTB ohne Beschuss weiterhin frei? Müssen, oder können Sie nachträglich dem Beschussamt vorgestellt werden?