NHM Revolver Beschuss

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.256 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2022 um 21:24) ist von Magnum Opus.

  • Guten Abend zusammen,

    ich stelle mir die gleiche Frage, die flens69 im Jahr 2005 schon gestellt hat, in der Hoffnung, dass jemand inzwischen neue Erkenntnisse hat. Da das Thema von 2005 geschlossen ist, eröffne ich hier ein neues. Ich hoffe das ist so in Ordnung. Falls nicht, entschuldigt bitte, ist mein erster Beitrag hier im Forum.

    Warum gibt es NHM Revolver im beschusspflichtigen Kaliber mit PTB Stempel, aber ohne Beschusszeichen?

    Bisher konnte ich kein Exemplar finden, das neben der Zulassung Beschusszeichen trägt.

    Besitz eventuell jemand ein solches?

    Mit dieser Frage habe ich mich in der letzten Zeit an verschiedene Stellen gewendet, PTB und Beschussamt. Man war sich grundsätzlich einig: „Die sollten eigentlich Beschusszeichen tragen“.

    Tun sie aber (leider) nicht!

    Auch in der Fassung des WaffG von 1968 kann ich keine Ausnahmeregelung finden.

    Sind Schreckschusswaffen mit PTB ohne Beschuss weiterhin frei? Müssen, oder können Sie nachträglich dem Beschussamt vorgestellt werden?

  • Ich hatte mal einen NHM aus einem Nachlass, der Beschusszeichen

    hatte, aber leider keine PtB. Ich wusste nicht, dass es auch 9mm NHM mit PTB

    gab. In 6mm gab es welche mit PTB, aber 6mm müssen auch nicht beschossen

    werden.

    Welche PtB Nummer ist das denn. Ist die in der PtB Liste?

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    In der PTB Liste sind folgende Modelle aufgeführt:

    Modell S PTB 93-69 in 9 mm R Knall

    Modell G PTB 107-69 im 9 mm R Knall

    Modell S PTB 10-70 in 6 mm Flobert

    Modell G PTB 11-70 in 6 mm Flobert

    Ob die 6mm Varianten wirklich nicht beschossen werden müssen, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich hatte bisher keine Gelegenheit mir ein Exemplar anschauen zu können. Man müsste nachmessen wie tief die Bohrungen in der Trommel sind. Ausgenommen von der Beschusspflicht sind Waffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner als 6 mm und einer Länge kleiner als 7 mm.

  • Also ich habs noch nicht kapiert...

    Meint ihr mit Beschusszeichen den N-Adler (Normalbeschuss)? Ist der PTB-Stempel nicht als Beschusszeichen laut WaffG ausreichend?

    Wenn man einen NHM Revolver mit PTB in 9mm Knall aber ohne diesen Beschuss-Adler hat, kann man meines Wissens den Revolver als freie Waffe behalten, nur darf man dann nicht mit schießen. Oder sehe ich das falsch?


    Ich habe schon hier und da mal Revolver der alten Zeit gesehen, wo der Adler fehlte, aber die PTB an irgendeiner Stelle angebracht war. Das sollte mMn ausreichen. Und auf diesen PTB Stempel schauen meines Halbwissens nach auch nur die Behörden.

    Dennoch interssiert mich auch die Frage, ob man die Teile nachträglich zum Beschussamt tragen kann. Vielleicht wisst ihr ja näheres.

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Das PTB-Zeichen ist kein Beschuß-Zeichen.

    Ein Beschuß ist unabhängig von der PTB erforderlich.

    Eine Waffe ohne Beschußzeichen ist nicht illegal, darf

    aber anderen nicht überlassen und nicht geschossen

    werden. Nachträglicher Beschuß ist jederzeit möglich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • NC9210 danke, das klingt, als ob du dich mit der Materie auskennst.

    Also ist das Beschusszeichen der Adler, richtig? Manchmal sieht man nur den Adler drauf, ohne Jahresinitialien, das müsste also dann auch schon ausreichen?

    Manchmal ist der Adler nur auf dem Rahmen/Lauf, aber nicht auf der Trommel. Ist diese dann dennoch Beschusspflichtig, während der Adler sonst überall draufgestempelt ist?

    Sorry für das Bohren, aber genauso wie der Threadstarter habe ich mich das auch schön hier und da mal gefragt.

    Danke im.Voraus für eure Infos! :thumbup:

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Der Adler reicht, die Jahreszahlen sind nicht vorgeschrieben,

    aber üblich.

    Beschossen wird die Waffe, nicht jedes Einzelteil. Daher ist

    ein Prüfzeichen z.B. am Rahmen ausreichend.

    Die Trommel darf dann aber nicht getrennt von der Waffe

    (z.B. als Ersatzteil) an Dritte weitergegeben werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Beschossen wird die Waffe, nicht jedes Einzelteil.

    Dann lag ich wohl mit meiner bisherigen Ansicht falsch. Ich dachte, jedes waffenrelevante Teil (Rahmen, Trommel) muss beschossen und mit dem Adler versehen werden. ... So ist es ja auch bei allen Waffen von heute... Aber damals ging es wohl auch abgespeckter..

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Ich danke euch für die rege Beteiligung, freut mich sehr, dass ich nicht der einzige bin, der sich die Frage stellt.

    Das PTB-Zeichen ist kein Beschuß-Zeichen.

    Ein Beschuß ist unabhängig von der PTB erforderlich.

    Eine Waffe ohne Beschußzeichen ist nicht illegal, darf

    aber anderen nicht überlassen und nicht geschossen

    werden. Nachträglicher Beschuß ist jederzeit möglich.

    So hatte ich es mir auch erklärt. Die PTB Zulassung genehmigt die Bauart eines Modells (Umbauschutz). Die Beschusszeichen bestätigen die Haltbarkeit jeder einzelnen hergestellten Waffe.

    Zu Weitergabe von Waffen ohne Beschusszeichen habe im im Beschussgesetz §12 und §21 (1) 6. geschaut. Hier ist immer die Rede von „ … dürfen anderen nur überlassen werden, wenn Sie das amtliche Beschusszeichen tragen.“

    Verstehe ich das richtig, der Verkäufer darf die Waffe mit PTB ohne Beschuss nicht verkaufen. Der Käufer darf sie aber kaufen nur nicht benutzen?

  • Ja, das hast du richtig verstanden.

    Bitte beachten daß 6mm-Pusten nicht

    beschusspflichtig sind.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.