Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.911 Antworten in diesem Thema, welches 278.483 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2024 um 14:55) ist von Terrus.

  • wer war das hier nochmal der Zatoichi's roten "Blindenstock" bestellt hat ? :/:)

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    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Ich habe zwar keine WBK, aber eine Meinung dazu.

    Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks, müssen die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Handelt es sich um ein Einhandmesser, muss dieses in der Wohnung für andere unzugänglich und sicher gelagert werden und darf nicht offen herumliegen.

    Somit zumindest ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

  • Also wenn ich das richtig verstehe.

    Messer die Waffen sind - in der Wohnung unter Verschluss.

    Messer, die Gebrauchsmesser sind, nicht.

    Oder?

    Manoman....gut das ich keine Messer sammle😵‍💫

  • zatoichi ist der seltsamste film, den ich kenne, trotzdem gerne geguckt

    gruß edwin

    da gibt es aber einige seltsamere, nicht nur aus dem asiatischen Raum, nullachtfuffzehn Filme kann ja jeder :S

    wer war das hier nochmal der Zatoichi's roten "Blindenstock" bestellt hat ? :/:)

    Könnte rein zufällig ich gewesen sein. Der User wo es aussieht wie bei Böker im Lager...^^

    *lol* könntest du auch nochmal ein paar Bilder zu dem roten Katana reinstellen ? :saint:

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  • Also wenn ich das richtig verstehe.

    Messer die Waffen sind - in der Wohnung unter Verschluss.

    Messer, die Gebrauchsmesser sind, nicht.

    Oder?

    Manoman....gut das ich keine Messer sammle😵‍💫

    Jep

    Blankwaffen müssen vor dem Zugriff unbefugter gesichert sein. Küchenmesser ebensowenig wie Einhandmesser. Hirschfänger und andere Jagdwaffen auch nicht.


    Waffen sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG auch tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen wie Totschläger und Teleskopschlagstöcke.

    :modo:

  • Danke WilliWedel für & 1 Abs. 2 WaffG. :thumbup:Genau auf den berufe ich mich ja.

    Der sagt ja deutlich, dass z. B. ein feststehes Messer über 12cm Klingenlänge als Waffe anzusehen ist. (unter natürlich auch, aber darum soll es hier nicht gehen. Und um Küchenmesser logisch auch nicht.) Da so ein Messer freiverkäuflich ist, ist es eine freiverkäufliche Waffe. Und diese müssen auch zuhause in einen verschlossenem Behältnis aufbewahrt werden. Ich rede also nicht von "führen" oder "transportieren", sondern von "aufbewahren" zuhause. Ein(e) Luftgewehr/Luftpistole mit 7,5J max. muss ich ja auch mindestens im "verschlossenen" Koffer, Futteral, Schrank oder Schublade "aufbewahren".

    Daher meine Bedenken, dass meine freirumliegenden Messer bei einer Kontrolle besatandet werden könnten. Schlimmsten Falls wäre halt meine Zuverlässigkeit und damit die WBK weg!?!?

    WilliWedel Warum meinst du, dass ein "Hirschfänger oder andere Jagtwaffen" nicht vor unberechtigten Zugriff geschützt werden müssen?!?! Blankwaffen aber schon. Der Hirschfänger ist doch die klassische Blank- bzw. Kaltwaffe. Und "andere Jagtwaffen" müssen selbstverständlich vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Verstehe dich da nicht! Oder habe ich dich missverstanden?

    Haben wir hier keine Jäger oder andere WBK Inhaber? Ich denke, die kennen das Problem mit den Prüfungen.

  • Stichwort ist die Zweckbestimmung. Ein Hirschfänger ist meines Wissens im Gegensatz zum Bajonett nicht zur Waffe bestimmt, obwohl der genauso lang sein kann. Eine Machete ist ein Gartenwerkzeug und kein Schwert. Ein Beil ist keine Streitaxt, ein Baseballschläger kein Schlagstock. Und so weiter. Ob das Gericht das genauso sieht... Vor Gericht, auf hoher See und auf grünen Parteitagen sind wir alle in Gottes Hand.

    --
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  • Genau auf den berufe ich mich ja

    Du berufst dich auf die -> Anlage zum WaffG und bringst dann auch noch einiges durcheinander. Ein Messer wird nicht zur Waffe nur weil es eine bestimmte Länge überschreitet. Das Führen wird eingeschränkt, mehr nicht.

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  • Na ja, & 1 Abs. 2 WaffG spricht eindeutig z.B. von Hieb- und Stoßwaffen. Messer werden im WaffG nur im & 42a näher spezifiziert. Und hier geht es ausschließlich ums "Führen". Wozu ein Messer "bestimmt" ist, ist nicht relevant. Ein 22cm langes Küchenmesser z.B. ist zwar zum Kochen bestimmt, ist aber lt. WaffG eine Waffe und unterliegt dem Führverbot nach 42a. Es sei denn, du führst es aus "beruflichen oder Brauchtumgründen oder zu einem anderen anerkannten Zweck." Der Jäger z.B. könnte den Hirschfänger hierfür anführen. Der Koch das Küchenmesser auch.

    Aber jetzt sind wir schon wieder beim "Führen". Meine Frage bezog sich ja aufs "Aufbewahren". Anderes Beispiel das Jagtmesser mit 15cm klinge. Unterliegt dem Führverbot (mit oben genannten Ausnahmen) ist aber eine legale, freiverkäufliche Waffe. Wie aufbewahren? Verschlossen, oder? Und vor unbefugtem Zugriff gesichert, oder?

  • Du hast es immer noch nicht verstanden und ausserdem wird der Bilderthread zugemüllt. :whistling:

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  • Anderes Beispiel das Jagtmesser mit 15cm klinge. Unterliegt dem Führverbot ist aber eine legale, freiverkäufliche Waffe. Wie aufbewahren? Verschlossen, oder? Und vor unbefugtem Zugriff gesichert, oder?

    Das Jagdmesser ist keine Waffe und muss genau sowenig wie das Küchenmesser gesichert aufbewahrt werden. Schau dir das Video an, da ist aller haarklein aufgeschlüsselt.

  • Sry Henrystutzen, ich Wedel gerade am Berg herum. Wenn ich zuhause bin schau ich mal nach und verlinke dir das.

    In der Verwaltungsvorschrift, steht was davon dass das WaffG Nicker und andere Jagdwaffen ausnimmt oder so ähnlich.


    Suchbild

    :modo:

    Einmal editiert, zuletzt von WilliWedel (28. April 2024 um 21:09)

  • Offtopic, sorry!

    Wenn Interesse bestehen sollte kann das Aufbewahrungsmysterium gerne hier weiter abgehandelt werden. Evtl. könnte der liebe Mod noch etwas schieben, damit der Einstieg einfacher wird. :saint:

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  • Offtopic, sorry!

    Wenn Interesse bestehen sollte kann das Aufbewahrungsmysterium gerne hier weiter abgehandelt werden. Evtl. könnte der liebe Mod noch etwas schieben, damit der Einstieg einfacher wird. :saint:

    Soviel ich weiß, darf Henry hier nicht schreiben. ☝️ Ob das noch aktuell ist, vermag ich allerdings nicht zu sagen.

    :modo: