Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.922 Antworten in diesem Thema, welches 282.632 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Mai 2024 um 17:17) ist von kevin231o.

  • Man darf auch SRS-Waffen ausschließlich in einer Notwehrsituation gegen Menschen einsetzen. Insofern nimmt sich das nichts zum sog. Tierabwehrspray.

    Was eine Notwehrsituation ist, erkennt man, wenn man sich in einer befindet. Dann sind rechtliche Fragen immer nachrangig zum eigenen Leben.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ein Reizstoffsprühgerät ist keine SRS-Waffe. Das Prüfzeichen ist die BKA-Raute oder PTB im Viereck. Habe fertig. :sleeping:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Wahrscheinlich auch die beiden Katanas von Miyamoto Musashi

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Wenn, dann sind die geklaut worden. ;) Ausserdem hat Musashi mit einem Bokken gekämpft und damit 50x Gegner mit Katana im Zweikampf besiegt. Du solltest dich schon besser informieren.

    Aber ich habe auch 3x Eisenholzbokken. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Was eine Notwehrsituation ist, erkennt man, wenn man sich in einer befindet. Dann sind rechtliche Fragen immer nachrangig zum eigenen Leben.

    ...nachrangig zum eigenen Leben ja. Juristisch vor Gericht nein. Du wärst nicht der erste, der im guten Glauben in einer Notwehrsituation handelt und erst vor Gericht erfahren muss, das es keine war. Warum meinst du, wird §32 BGB in der Waffensachkundausbildung z.T. sehr ausführlich gelehrt?

    Einmal editiert, zuletzt von Henrystutzen (21. November 2023 um 21:47)

  • ...nachrangig zum eigenen Leben ja. Juristisch vor Gericht nein. Du wärst nicht der erste, der im guten Glauben in einer Notwehrsituation handelt und erst vor Gericht erfahren muss, das es keine war. Warum meinst du, wird §32 BGB in der Waffensachkundausbildung z.T. sehr ausführlich gelehrt?

    Meine Waffensachkunde ist fast 25 Jahre her. Was da speziell abgefragt wurde, ist mir nicht mehr in Erinnerung. Ich musste mich mit 18 Jahren allerdings mal für eine Notwehrsituation verantworten. Deshalb weiß ich auch, wie schwierig das mit der Beweislage sein kann.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ...nachrangig zum eigenen Leben ja. Juristisch vor Gericht nein. Du wärst nicht der erste, der im guten Glauben in einer Notwehrsituation handelt und erst vor Gericht erfahren muss, das es keine war. Warum meinst du, wird §32 BGB in der Waffensachkundausbildung z.T. sehr ausführlich gelehrt?

    Meine Waffensachkunde ist fast 25 Jahre her. Was da speziell abgefragt wurde, ist mir nicht mehr in Erinnerung. Ich musste mich mit 18 Jahren allerdings mal für eine Notwehrsituation verantworten. Deshalb weiß ich auch, wie schwierig das mit der Beweislage sein kann.

    Oh :huh: Ich hoffe, es ging gut für dich aus.

    §32 StGB ist kurz: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. So oder so ähnlich. Gibt allerdings noch einiges mehr zu beachten. Eine Verhältnismäßigkeit muss natürlich vorhanden sein etc. So eine Situation wünsche ich niemandem, dies abwägen zu müssen. Erst recht keinem Schusswaffenbesitzer, denn damit geht es viel schneller um Leben und Tod, als mit anderen Waffen. Daher ist es heute Bestandteil der Sachkundeprüfung.

  • Wobei... Ich musste bzw. habe "in der Schule" mal eine ordentliche Ausarbeitung über Wokou gemacht. Ich bin auf das Gedöns mit solcher Kriegsromantik genauso schlecht zu sprechen wie auf die der Wikinger.