Sehr schöne Messer. Ich liebe klare, schlichte Optik.
Erinnern mich alle zu sehr an billige Küchenmesser, sorry.
Grüße - Bernhard
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Sehr schöne Messer. Ich liebe klare, schlichte Optik.
Erinnern mich alle zu sehr an billige Küchenmesser, sorry.
Grüße - Bernhard
Ich habe 2x mit Titanklinge. Also aus echtem Titan und kein Titan-Look.
Wer auch im Salzwasser taucht, der braucht etwas 100% rostfreies.
Sonst bei Stahl Rostfrei = rostträge-
Gruß Play
Und das nutzt Du für Salzkartoffel?
Und das nutzt Du für Salzkartoffel?
Es ging um Tauchermesser. Gucki Lucki.
Du brauchst Kontaktlinsen.
Gruß Play
Wer auch im Salzwasser taucht, der braucht etwas 100% rostfreies.
Nö. Nach dem Bad im Salzwasser gründlich im warmen Süßwasser abspülen reicht. Die Scheide dabei nicht vergessen. Danach die Klinge leicht mit Öl benetzen. Fertig.
Ansonsten:
Bis auf wenige Beta Liegerungen ist Titan nicht härtbar und viel zu weich. Es ist auch viel zu teuer und viel zu nutzbar für andere Messerteile um es für Klingen zu verschwenden.
Play, was hast Du denn für Titan-Messer und was haben die so gekostet?
Grüße - Bernhard
Sind hart. Aus bester Beta Legierung.
Klar. Wenn man dran denkt, das Stahlmesser IMMER sofort danach zu säubern, ..... Wenn nicht dann Pech.
Gruß Play
Ja welche genau sind denn Deine Titan-Tauchermesser?
Grüße - Bernhard
Weis ich nicht mehr. Habe ich vor 10 Jahren gekauft.
Namen interessieren mich nicht. Gesehen, für gut befunden, gekauft.
Gruß Play
Das WaffG in Bezug auf Messer muss zusammen mit der Verwaltungsvorschrift zum WaffenG gelesen werden und das ist nicht immer eindeutig.
Klares Jein
Wie die Bezeichnung schon sagt ist es eine Verwaltungsvorschrift, die demnach nur für die Verwaltung eine Handlungsanweisung darstellt. Man könnte es als Bedienungsanleitung des WaffG für die Behörden bezeichnen.
Dennoch ist es für uns interessant wie die Behörden das WaffG auszulegen haben, auch wenn man sich nicht auf die WaffVwV berufen kann.
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen
...
Hier geht es um die Einstufung von "normalen" Messern und deren Abgrenzung zu Hieb und Stoßwaffen, also eine Waffeneigenschaft. Haben Messer eine Waffeneigenschaft, besteht formelles Führverbot nach 42a, wie z.B. das Bajonett oder Kampfmesser, die für das Militär entwickelt worden sind, wie das Glock Feldmesser oder das KM2000 der Bundeswehr. Da diese Messer allesamt eine Klingenlänge von über 12 cm haben, sind die per se vom 42a betroffen. Da aber Waffeneigenschaft vorliegt, Erwerb erst ab Volljährigkeit.
Das Interessante an dem Passus ist der letzte Teil (Klinge kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig),
Das bezieht sich aber nicht auf Springmesser, wie ich es angesprochen habe. Das kommt erst später.
ZitatAlles anzeigenWaffVwV
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4
Springmesser, die auf Grund ihrer Merkmale nicht einem Verbot unterliegen, zählen aber weiterhin im Hinblick auf § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b in Verbindung mit § 1 Absatz 4 zu Waffen. Somit ist der Umgang mit solchen Messern nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
...
und
...
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1
Das Verbot für Springmesser nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten Merkmale nicht erfüllt ist.
...
Somit zählen auch vom Verbot ausgenommen Springmesser als Waffen, sind vom Führverbot betroffen und Erwerb ab 18.
Dennoch findet sich nichts zu Ausnahmen bei verbotenen Messern mit 4 cm Klingenlänge und genau darum ging es mir in meinem Beitrag.
Na das bei 4cm die magische Grenze liegt, hat das BKA schon 2006 in einem Feststellungsbescheid festgelegt, welcher neben Butterflys auch Springmesser mit einbezieht.
Danke für den Hinweis, aber das ist je die Einschätzung des BKA, die sich nicht im WaffG oder deren VO wiederfinden lässt.
Genau das war ja mein Einwand.
Es gibt ja eine Analogie zu Streitigkeiten im Bezug von vom BKA getroffenen Feststellungsbescheiden und dem WaffG. Einige werden sich an der Sache mit den Softair erinnern, wo das BKA eine Grenze von 0,5 J nannte. Diese 0,5 J Grenze gab es damals gar nicht. Das WaffG unterschied nur zu 0,08 und darüber, als Differenzierung zur Schusswaffe.
Deswegen gab es damals Anzeigen und Verfahren, ob eben die Nullfünfer unter 18 Jahren an Minderjährige verkauft, bzw. von Minderjährigen erworben werden dürfen.
Damals hat der damalige Bundesinnenminister Dr. Schäuble ein Machtwort gesprochen und die 0,5 J als Grenze gesetzt und laufende Verfahren gestoppt.
Das interessante daran war damals die Tatsache, dass das BKA eine vom WaffG gesetzte Grenze scheinbar willkürlich neu festlegt. Offenbar wollte die Politik dem BKA nicht vor dem Kopf stoßen und hat die neue, höhere Grenze dann einfach neu im WaffG geschrieben und im Vorfeld der Wirksamkeit des WaffG laufende Verfahren beendet. Das wohl auch aus dem Grund, dass das mehr oder weniger eine Nichtigkeit darstellt.
Aber daraus ergibt sich ja die Frage, woher bezieht sich das BKA die 4 cm Grenze bei Klingenlängen? Das hätte mich mal interessiert.
Gesehen, für gut befunden, gekauft.
Hast Du die vielleicht zufällig auch benutzt? Oder wie so vieles nur gekauft?
Beta-Titan-Klingen haben eine Härte von 40 bis maximal 50 HRC. So im Schnitt um 45.
Ich weiß nicht, ob man das noch als gutes Messer befinden kann. Wenn man da mal ein etwas zäheres oder dickeres Seil durchtrennen müsste, ist man da recht schnell am Arxch.
Dann würde ich lieber etwas mehr Sorgfalt in die Pflege stecken nach dem Bad...
Grüße - Bernhard
Auch benutzt. Weil ich zum Tauchen kein rostträges Messer mitnehme.
Gruß Play
Ich meine als Messer benutzt. Nicht nur im Salzwasser mitgeführt.
Mir sind die Titanmesser einfach zu weich. Vor allem wenn man sich auf sie mal im Ernstfall verlassen müsste.
Sage mal, gibt es eine Sport- oder Hobby-Art für die Du nicht die volle Ausrüstung (und das doppelt) hast?
Grüße - Bernhard
Mir sind die Titanmesser einfach zu weich.
Da gibt es große Unterschiede. Manche sind zu weich.
Gruß Play
Manche sind zu weich.
Alle Titan-Messer sind mir deutlich zu weich. Wie gesagt, 50 HRC im besten und teuersten Fall.
Da sind viele, sehr korrosionsträge Stähle (sogar preiswerte Wald-und-Wiesen wie 420, 440, Niolox) schon auf 57...60 härtbar, ganz zu schweigen z.B. über CPM-Stähle wie S30V, S35VN, 20CV, N690, M390, MagnaCut die alle ebenfalls sehr rostträge sind und teils deutlich über 60 HRC gehen.
Titan-Klingen für Salzwasser haben leider nur den einen Vorteil der besseren Korrosionsbeständigkeit. Als "möchtegern" Messer für Faule...
Grüße - Bernhard
Bitte vollständig zitieren: "...teils deutlich...".
Schaue bitte mal einfach in den Tabellen was da geht.
Z.B. MagnaCut (hervorragende Korrosionsbeständigkeit) 65 HRC, die anderen von mir genannten CPM-Stähle alle locker 62 HRC.
Ist aber auch egal, da kann man über 40...45...50 HRC von Titanlegierungen einfach nur müde lächeln...
Grüße - Bernhard
Nix gibt es umsonst.
Gruß Play
Für Salzwasser kann man doch auch die "billigen" hochchromigen Stähle nehmen, wie es viele Tauchermesser ja auch tun. Braucht man kein Titan. Für Griffschalen ist es ganz schick, aber auch da ist eine Stahl-Einlage für Frame- und Linerlocks angebracht da sonst das weiche Titan einfach von der Klinge weggehobelt wird. Wie bei Keramikmessern in der Küche... sicher ganz nett und die können auch was, aber wirkliche Lebensdauer wie der richtige Stahl liefern sie auch nicht.
Ein Tauchermesser aus nicht super schnitthaltigem, hochromigem Billigstahl ist vollkommen ok. Dafür hat man das Schärfen erfunden. Und man geht mit dem Teil ja nicht 2x die Woche unterwasser bushcraften sondern es ist eher was für den Notfall?
Das Problem ist halt, wenn man das Tauchermesser nach dem Tauchen 1x Monat nicht reinigt, .... und es gesalzen und feucht vor sich hin oxydiert.
Gruß Play
Es gibt doch schon länger einen Spezialstahl für solche Anwendungen LC200N.
SPYDERCO vertreibt Messer aus diesem Stahl in einer "Salt" Baureihe, angeblich 100% Seewasserbeständig und sehr Schnitthaltig.