Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.979 Antworten in diesem Thema, welches 289.457 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2024 um 23:43) ist von kevin231o.

  • Ich würde mir bei dem Gerber eher Gedanken um den Fingerring anstatt der Klingenform machen,

    durch den supersicheren Halt mit Zeige- oder kleinem Finger könnte es als Hieb- und Stichwaffe eingestuft werden...

    abgesehen davon gefallen mir solche "Ringmesser" nicht, ist aber nur meine Meinung.

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • danke Dir Giftick

    stimmt, ja, hab es nicht so deutlich geschrieben,

    das sind hauptsächlich so seltsame griffe,

    den den ganz verbotenen messern optisch nachempfunden sind.

  • Ist doch müßig. Wir wissen alle, was heute und hier unter einer Tantoklinge verstanden wird und dass diese nicht so ausschaut wie eine klassische Japanische Tantoklinge. Die Sprache lebt nicht im luftleeren Raum. Messerhersteller selber bilden einen Teil des Marktes und nutzen Werbung und Mode um ihre Ware anzupreisen und zu definieren. Der BKA orientiert sich dann an deren Bezeichnungen und Beschreibungen zum Zweck der Messer. Wie soll es anders gehen?

    Ich hab jetzt mal die BKA-Liste durchgeschaut und kein Beispiel gefunden, wo eine Tantoklinge alleine als Merkmal für ein Kampfmesser hergenommen wurde. Im Gegenteil, ein Messer mit einer Full-Flat Klinge in Tantoform wurde als 42a-konform definiert.

    Ein Trainingsmesser mit Tactical Tantoklinge und Schlagring (komplett aus Hartplastik) hingegen wurde zur verbotenen Waffe. Da spielen aber die anderen Eigenschaften noch mit hinein.

    -> Ich würde "nur" wegen einer Tantoklinge keine Bedenken haben. Wenn das Messer allerdings dazu noch unter 42a fällt oder vom Hersteller als Kampfmesser verkauft wird (siehe Eickhorn 2000) dann ist das wieder was anderes.

    Eins mit Fingerring a la Karambit würde ich auch nicht kaufen.

  • Man muß aber den Verfall nicht auch noch fördern.

    Ansonsten sehe ich es ähnlich. Wenn der Hersteller oder Verkäufer es als taktical, Military, Kampfmesser verhöckert und es dann auch noch nicht mal 42a konform ist, muß man sich nicht wundern.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Normal (außer in Waffenverbotszonen) sollte bis 12cm die Klingenform ja keine Rolle spielen

    Wenn das Messer aufgrund der Klingenform als Stoßwaffe eingestuft wird greift die 12cm Regel nicht mehr.

    über 12cm Länge wird selbst ein ohne ersichtlichen Grund mitgeführter Schraubenzieher als Waffe eingestuft.

    Nein, das gilt nur in Waffenverbotszonen und da unabhängig von den 12cm.

    https://www.bka.de/SharedDocs/FAQ…chtFrage03.html

    OK, wieder was dazugelernt, dachte immer nur dass man bei der festen 12cm Klinge nur kein Messer mit doppelseitig geschliffener Spitze führen darf.

    In den Waffenverbotszonen werden nach meinem Kenntnisstand Schraubenzieher über 4cm Schaftlänge als Waffe angesehen, ansonsten soll auch da die 12cm Regel gelten, Ausnahme es gibt einen nachvollziehbaren Grund.

  • Ich würde mir bei dem Gerber eher Gedanken um den Fingerring anstatt der Klingenform machen,

    durch den supersicheren Halt mit Zeige- oder kleinem Finger könnte es als Hieb- und Stichwaffe eingestuft werden...

    Genau. Aber eben deswegen auch meine Frage die auch den Fingerring betraf.

    Es gibt allerdings Klappmesser mit diesem Fingerring als Achse die wesentlich "normaler" aussehen als das Gerber.

    Da muss man auch überlegen ob man sowas lieber daheim lässt.

    https://www.hultafors.de/products/knive…sser-okf/202447

    https://knyfe.de/herbertz/herbertz-taschenmesser-alu/597512

    Ich finde diese Messer irgendwie "interessant", gerade wegen der eventuell abweichenden Haltung.

    Grüße - Bernhard

  • Alle die problematischen Messer mit Ring haben auch eine Karambit-ähnliche Krümmung die das Teil als Stoßwaffe oder generell als Waffe nutzbar macht. Ein gerades Messer mit Ring habe ich in den Bescheiden nicht gefunden. Wenn der Hersteller es jetzt nicht als "Taktisches Fingerloch für tödlichen Reverse-Grip" definiert denke ich sollte das kein Problem sein.

    Die Bauweise hat doch was mit der Verriegelung zu tun, oder nicht?

  • danke Euch für die antworten.

    genau, sehe das auch so, dass es mehr am griff liegen wird plus klingenlänge unter 12 cm , wie ein fixed beurteilt wird.

    aber selbst, wenn ein messer vom hersteller als tactical beworben wird, kann es doch beispielswiese 42a konform sein,

    beispiel das relativ neue walther SKT

    das SKD ist nicht 42a konform da doppelseitige klinge,

    aber das erstgenannte nur weil es ein "tactical" im namen trägt, das kann es doch nicht sein.

    das genannte eikhorn wird ja über 12cm haben,

    aber wenn es unter 12cm, wärs doch das gleiche

    warum soll das nicht 42a konform sein?

  • Der BKA orientiert sich dann an deren Bezeichnungen und Beschreibungen zum Zweck der Messer. Wie soll es anders gehen?

    Ich halte das durchaus für ein Problem. Es sollte schon eine einheitliche und klare Definition geben, ab wann ein Messer als Waffe gilt, auch wenn "echte" Kampfmesser in aller Regel eine längere Klinge als 12 cm haben und somit zumindest beim 42a gleich betroffen sind.

    Klar ist auch, wenn ein Kampfmesser als solchen beworben wird, bleibt es das auch. Ebenso ist das Bajonett unzweideutig ein Kampfmesser. Aber es gibt genug Messer, wo das Auslegungssache ist, bzw. sein könnte. Ebenso wird nicht jedes Messer neu und beim Händler erworben, wo es eine entsprechende Bezeichnung für das Messer gibt.

  • Ja. Subjektivität ist immer ein Problem, aber das hast du vor Gericht z.B. auch immer auch wenn man sich den Anschein gibt, es sei nicht so. Wenn der Hersteller jetzt ein Zahnstocher als Kampfmesser verkauft wird das BKA wohl sagen "Trotz der Absicht taugt es dazu nicht" und gut ist.

    Wenn du dir jetzt selber ein Messer bastelst was grenzwertig ist, sei es alleine deswegen weil es eine Persische Klinge hat die sehr aggressiv aussieht - jetzt zählt zu nicht unerheblichem Teil was du selber dem BKA dazu zu sagen hast. Warum hat es diese Form, was machst du damit, usw. Genauso wie bei der Polizeikontrolle das "Zwischenmenschliche" eben doch zur Einschätzung dazu gehört.

    Leider ist der Ausgangspunkt 42a halt ein komplett dämliches Gesetz, weil sich Strolche sowieso nicht dran halten und der gesetzestreue Bürger von diesen Unklarheiten nur abgeschreckt wird - was ja auch seinen Sinn hat. Lieber es gar nicht drauf ankommen lassen. In einer idealen Welt wären alle Messer legal, auch zu führen, und Messervergehen würden einfach mit brachialer Härte bestraft. So sehe ich das zumindest.

  • ganz ganz schwierig ist 42a in bezug auf klappmesser.

    also ist es ein einhandmesser oder nicht.

    das gesetz ist hier auch schwammig

    unterschiedliche polizisten und richter werden es auch oft unterschiedlich sehen, wenn sie auch nicht immer damit laut dem gesetz recht haben.

    eine klärung wird hier oft erst ein sachverständiger erzielen können, in zweiter oder dritter instanz.

    und soweit gehen viele angeklagte nicht,

    die scheuen den aufwand und die kosten,

    zahlen ihre ca. 300 euro strafe und finden sich damit ab, dass ihr messer weg ist

    ich ging davon aus, dass 42a in bezug auf feststehende viel einfacher und eindeutiger ist,

    einfach gesagt die klinge muss unter 12 cm

    und der griff muss normal sein, als kein schlagring design oder ähnliches haben

  • ...zahlen ihre ca. 300 euro strafe und finden sich damit ab, dass ihr messer weg ist...

    Wenn das so einfach wäre...

    Ich persönlich habe die Befürchtung, dass dann wegen so einem Vergehen gegen 42a eventuell als "Rattenschwanz" einige Scheine, Berechtigungen oder Besitzkarten in Gefahr wären - wie ein positives Führungszeugnis vielleicht auch...

    Grüße - Bernhard

  • Hier von mir ein Tipp für die Slipjoint-Freunde:

    Demnächst wird es das italienische Fox Knives Magna TFG (Design des Niederländers Gudy van Poppel) aus dem vor allem bei der Korrosionsbeständigkeit und Härte hervorragenden CPM MagnaCut Stahl geben. Den Preis des Messers für diesen Stahl finde ich durchaus O.K.

    Da dieses Slipjoint eine weitere Stahlvariante des Magna TFG in N690Co ist (welches es in 3 Farben gibt), hat es ebenfalls die sehr starke Feder (2,5 kG) in Cran Force Technik.

    Nur die hellen Micarta-Beschläge sind Geschmacksache.

    https://toolsforgents.com/shop/messer/kl…g-ecru-micarta/

    Ergänzung:

    Mit Titangriffen wird es auch erhältlich sein. Entsprechend teurer:

    https://toolsforgents.com/shop/messer/kl…frag-pattern-2/

    Grüße - Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von BernhardJ (26. März 2023 um 19:12)

  • Ich persönlich habe die Befürchtung, dass dann wegen so einem Vergehen gegen 42a eventuell als "Rattenschwanz" einige Scheine, Berechtigungen oder Besitzkarten in Gefahr wären - wie ein positives Führungszeugnis vielleicht auch...

    Führungszeugnis nicht, weil es eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist. Den Rest kann man aber nicht ganz ausschließen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ihr habt natürlich recht,

    die wbk von wbk inhabern könnte durch so etwas gefährdet sein,

    bzw. mehr "wird" als "könnte" :)

    wenn man sich sicher ist, dass das mitgenommene messer 42a konform ist,

    es aber einem abgenommen wird,

    sollte man sich juristisch dagegen wehren

    und klar, bereit sein weiter als die erste instanz zu gehen

    und die messer, bei denen man sich nicht sicher ist,

    besser daheim lassen.

  • der vorrauseilende gehorsam ist die ständige angst das mann etwas macht, was verboten sein könnte, die gesetzte sind schon sehr eindeutig und in dessen rahmen zu handeln ist einem dann frei gegeben

    das einzige was ich bis heute nicht verstanden habe und was schwammig ist, ist das einhandmesser....

    INVICTUS

  • ich habe zubdem thema definition eines einhandmessers einmal einen messerhersteller kontaktiert, den namen werde ich nicht nennen.

    ich habe inhaltlich diese aussage bekommen:

    die merkmale eines einhandmessers sind:

    -daumenpin

    -loch in der klinge

    -flipper.

    ist eines dieser merkmale vorhanden ist es ein klassisches einhandmesser.

    und das darf man definitiv nicht mitführen,

    ausser es lässt sich nicht verriegeln, also ein slipjoint.


    diese regeln sind eindeutig und hier ist auch nichts schwammig.

    problematisch ist einfach, dass ordnungshüter oft diese regelung nicht genau kennen und dann unberechtigt zweihand messer einkassieren.

    da wird dann vor ort solange rumprobiert,

    bis sich mit glück die klinge auch einhändig gerade so öffnen lässt und dann gesagt, das ist ein einhandmesser.

    das ist das grosse problem.

    es wird einem vor ort abgenommen,

    da hat man dann keine chance.

    man kann das dann nur gerichtlich klären

    und viele sind dann durch ein schreiben vom amt eingeschüchtert und zahlen lieber, dass ruhe ist

  • weiter als die erste instanz

    Das ist bei konformen Messer i.d.R. nicht notwendig, bzw. hatte ich pers. noch nicht. Ganz im Gegenteil.

    Auch wenn es gerne anders dargestellt wird, unsere Exekutivbeamten sind weder vom anderen Planeten, noch mit dem Klammerbeutel gepudert.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion