Ich mache es mal etwas kürzer, auch wenn das folgende keinesfalls so fundiert oder die Wertigkeit eines Urteils hat.
Armbrust schiessen, wo erlaubt ?
https://www.frag-einen-anwalt.de/Armbrust-schie….html?amphtml=1
Ergänzung folgt …
Hier noch so eine Aussage einer Behörde / Landratsamt (aus 2012):
„
Sehr geehrter Herr XXXXX,
der Erwerb der Armbrust ist ab 18 Jahre frei.
Nach § 36 Abs. 1 Waffengesetz ist die Armbrust, sicher
gegen Abhandenkommen oder den Zugriff Unbefugter, aufzubewahren.
Das schießen ist nur auf einem zugelassenen
Schießstand erlaubt. Außerhalb eines entsp. Schießstandes ist eine
Schießerlaubnis erforderlich.
Eine Bogenbahn ist kein zugelassener Schießstand. Dort
wäre eine Schießerlaubnis erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXX
Landratsamt XXXXXXXX
Rechts- und Ordnungsamt
„
Armbrust: Frage / Tipps zu Waffengesetz / Auflagen Landratsamt
da ich neu hier im Forum bin möchte ich mich zuerst einmal vorstellen.
Ich bin 29 Jahre alt komme aus der Region Stuttgart und studiere im Fachbereich Maschinenbau.
Seit langem interessiert mich das Armbrustschießen, und habe nun beschlossen im Sommer selbst eine Armbrust zu kaufen.
Hier im Forum habe ich schon viele Beiträge gelesen, das hat mir sehr geholfen.
An dieser Stelle danke an alle die solche super Beiträge geschrieben haben.
Soweit ich alle Beiträge richtig gelesen habe ist…
Frage ich selbst allerdings bei meiner zuständigen Behörde an, bekomme ich eine Antwort, die GENAU ANDERSHERUM ist !