Turnier Winterflamme 2022

Es gibt 89 Antworten in diesem Thema, welches 11.905 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2023 um 10:22) ist von Askari3000.

  • Den Bogensport betrifft es solange der Bogen nicht ins WaffG aufgenommen wird in keinster Weise.

    Richtig, vorher müssen Bögen in das Waffengesetz aufgenommen werden, vor dem Hintergrund von Whipshot und Fenris u.ä. finde ich das nicht abwegig.

    Wenn man dann noch an diese anderen recht neuen Bögen MIT einem Steelball-Magazin denkt :(


    … und es aus der „Fenris und Whipshot Ecke“ bald sogar auch noch eine Art „Mongolian Bow“ geben soll, der mit einem „super cheap and very compact Instant Legolas Magazin“ ausgestattet sein wird und im Verkauf als Set zusammen nur ca. 149€ kosten soll.


    Na dann: Good Night Bogensport 😴

  • Den Bogensport betrifft es solange der Bogen nicht ins WaffG aufgenommen wird in keinster Weise.
    Die Armbrust ist als Waffe eingestuft und damit muss das WaffG angewendet werden. Das gilt für sämtliche Gegenstände die keine Waffe sind eben nicht.

    Bögen dahingehend sind tatsächlich einfach nur Sportgeräte und das WaffG findet keine Anwendung, auch wenn die 7,5J erreicht werden etc.

    Das ist rechtlich natürlich (noch) völlig richtig !

    (siehe mein Posting zuvor)

    Spannend wird es erst, wenn man sich an die Munition, sprich hierbei an die Pfeile / Bolzen heran macht, die sowohl beim Bogen als auch bei der AB ihre Verwendung finden und sich optisch nur teilweise noch in ihrer Länge unterscheiden (lassen).

    Das was Dragon da sagt ist das was ich auch schonmal angesprochen habe. Sobald Pfeile als Munition gelten, ist es völlig unerheblich ob Bögen explizit im WaffG erwähnt werden. Dann kann man zwar einen Bogen noch als Sportgerät kaufen, hat aber keine Pfeile da diese als Munition gelten und entsprechende Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz da sind.

    Bzw. reicht es dann schon wenn es heißt: Gegenstände mit denen feste Körper (z.B. Pfeile, Kugeln etc.) verschossen werden können.

    Da würde ein Bogen definitiv dazugehören. Ebenso Blasrohre, Zwillen etc.

    Das Lustige daran ist ja, das sich dann die Kinder in der Schule schon strafbar machen, siehe Strohhalm und Papierkügelchen oder Schnelzgummi und gefaltetes Papier.

    Alles Gegenstände und feste Körper.

    Der BSSB hat wohl auch eine Initiative gestartet:

    https://www.bssb.de/nachrichten/na…ortschuetzen-ab

  • Ich finde es nicht sehr klug, hier öffentlich solche Möglichkeiten zu diskutieren. Ihr liefert damit nur Ideen für die Befürworter weiterer Verschärfungen.

  • ub.1

    Lies dir bitte die Urteilsbegründungen, die oben angeführt sind durch. Wir haben die Idee nicht geliefert und sind auch nicht als erste drauf gekommen. Die Idee dürfte seit mindestens 15 Jahren bei den zuständigen Stellen existieren, nur die Umsetzung ist (noch) nicht gelungen. Die Armbrust ist nicht das erste mal Ziel einer Verschärfung im WaffG geworden und es wird weiter versucht. Was meinst du passiert, wenn dieses Ziel erreicht ist? Ich denke nicht, das man sich dann entspannt zurück lehnt und sich am vermeintlichen Sicherheitsgewinn erfreut. Früher oder später will wieder jemand über Law&Order seine Reputation verbessern…

  • Das ist mir alles bekannt. Ich bin seit vielen Jahren Mitglied im Forum Waffenrecht und seit kurzem auch im VDB. Außerdem gehe ich wählen. Und wenn das alle Legalwaffenbesitzer und ihre Angehörigen auch tun würden, wäre schon deutlich mehr erreicht worden.

    Ein Urteil, sofern es nicht von einem Bundesgericht stammt, ist immer eine Einzelentscheidung. Ein ähnlich gelagerter Fall kann bei einem anderen Gericht ein anderes Urteil hervorbringen.

    Aber es ist natürlich richtig, dass sich Gerichte oft auch an anderen Urteilen orientieren. Von daher meine ich eben, dass es nicht gut ist, dies hier öffentlich noch breit zu treten.

  • ub.1

    Kann ich verstehen aber vielleicht bekommt man mehr Leute auf die Beine, wenn man zeigt wo die Reise hin gehen wird. Die Bogenschützen sind die Nächsten. Mir selbst ist die Grauzone in der ich mein Hobby betreibe lieber als eine eindeutige, rechtssichere aber negative Entscheidung des Innenministeriums.

  • ub.1

    Kann ich verstehen aber vielleicht bekommt man mehr Leute auf die Beine, wenn man zeigt wo die Reise hin gehen wird. Die Bogenschützen sind die Nächsten. Mir selbst ist die Grauzone in der ich mein Hobby betreibe lieber als eine eindeutige, rechtssichere aber negative Entscheidung des Innenministeriums.

    Guten Morgen 😃

    Das sehe ich ganz ähnlich bis genauso 👍🏻

    Im privaten Bereich eigentlich auch kein all zu großes Problem, wenn man über genügend Platz verfügt und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen usw. beachtet und (zeitweise = keine dauerhafte Schiessstätte) vorhält.

    Bei Turnieren und anderen öffentlichen Veranstaltungen für und mit der AB sieht die Sache dann natürlich wieder ganz anders aus ! ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von Dragon_2020 (16. Januar 2023 um 09:47)