Alte .22 Gaspatrone mit normaler Kleinkaliberpistole/revolver verschießen?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.559 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. August 2022 um 10:30) ist von Floppyk.

  • Hallo zusammen,

    weiß bzw kann jemand beurteilen, ob es Sinn macht, alte .22 Gaspatronen nicht (nur) mit einem dedizierten Gasrevolver bzw einer Gaspistole, sondern auch mit einer normalen kk-Kurzwaffe zu verschießen? Oder "verschmutzt" man sich damit die Kleinkaliberwaffe?

    Danke!

  • Für was sollte das Sinn machen? Diese kleinen Gaspatronen haben ja eine sehr schwache Wirkung, da ist jedes Pfefferspray sinnvoller. Und bei sich tragen darf man eine KK Pistole auch nicht.

    Auf einem offenen Schießstand kann man mit einer KK Waffe die Gaspatronen natürlich testen. Aber auch das macht keinen Sinn, weil man so nicht die zuverlässige Funktion der Schreckschusswaffe beurteilen kann.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Möglich sollte es sein. Zumindest in Revolver und Einzellader problemlos. Aber: Man verdreckt sich die Waffe EXTREM. Und mit Pecht tränen einen die Augen dann auch beim nächsten Schießen nochmal, wenn eine scharfte Patronen Reste aufwirbeln sollte.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Macht vermutlich auch schon deshalb keinen Sinn, weil bei einer scharfen KK ohne die verengende Laufsperre die Reichweite und Ausbreitung des Gases anders ist. Damit setzt du vermutlich eher dich selbst außer Gefecht.

    Es geht, Sinn macht es aber nicht.

    Leider nennst du nicht den Hintergrund der Frage. Wenn du alte .22er Gaspatronen gefunden hast und nur testen willst, ob die überhaupt noch zünden, ist wohl nichts dabei, eine davon in einer scharfen KK zu testen. Darfst du natürlich nur auf einem Schießstand machen, da weiterhin die Gesetze für scharfe Waffen gelten, auch wenn du Kartuschenmunition verschießt.

    Einmal editiert, zuletzt von derBastler_2022 (19. August 2022 um 09:34)

  • Funktionieren wird das, eine KK Pistole wird aber nicht repetieren, du wirst also jeden Schuss manuell repetieren müssen.

    Ohne Kugel bleibt halt Dreck im Lauf zurück, zumal die .22 Platz nicht mit NC sondern Schwarzpulver gefüllt ist.

  • weiß bzw kann jemand beurteilen, ob es Sinn macht,

    Das macht schon deswegen keinen Sinn, weil man eine KK-Waffe nicht führen darf, wie auch zu Hause nicht zur Selbstverteidigung im Haus bereithalten darf.

    Zudem darf man man nur die Munition verschießen, die zur Waffe zugelassen ist. .22 Knall ist m.W. keine zugelassene Alternativmunition für KK-Waffen.

    Wie auch schon gesagt wurde, wird eine Pistole mit Selbstladefunktion sicher nicht repetieren. Je nach Ausführung könnte die Kartuschenmunition auch Zuführungsstörungen verursachen.

    Nachtrag: Ich habe aktuell keine .22 Knall als CS oder Pfeffer im Handel gefunden. Gibt es das überhaupt noch? Alte Gas- oder Pfefferpatronen sollten ohnehin nicht mehr verwendet werden.

  • Technisch funktionieren sollte es, die Hülsenlänge und Durchmesser der .22 lfB und .22 lang Knall sind gleich.

    Nur darf man mit der KK Sportwaffe nur auf dem zugelassen Schießstand schießen, und nicht zuhause oder gar irgendwo draußen.

    Und Gaspatronen dürfte auf einem, ggf. sogar geschlossenen, Schießstand nicht willkommen sein, aus naheliegenden Gründen.

    Von den Ablagerungen der Gasmunition in der hochwertigen Sportwaffe mal ganz abgesehen.

  • weiß bzw kann jemand beurteilen, ob es Sinn macht,

    Nachtrag: Ich habe aktuell keine .22 Knall als CS oder Pfeffer im Handel gefunden. Gibt es das überhaupt noch? Alte Gas- oder Pfefferpatronen sollten ohnehin nicht mehr verwendet werden.

    Die gab es auch nur mit CN Füllung.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • hochwertigen Sportwaffe

    Irgendwie wird bei jeder Antwort was neues hinzugedichtet. :D Im Eingangspost war es noch ein "normaler Revolver", jetzt ist es schon eine hochwertige Sportwaffe.

  • Hallo & danke für die zahlreichen Rückmeldungen!

    Ganz konkret geht es hier um: " Wadie CN Reizgaspatronen, im Kaliber .22 lang / long für Schreckschuss- und Gaswaffen"

    Letztlich sollte es doch mal eine Waffe gegeben haben, die für solche Patronen tatsächlich geeignet ist!?

    Mein Verdacht ist ja auch, dass man sich eine "normale" .22 Pistole oder Revolver damit total verunreinigt.

    Und die - wie in einer Antwort vermerkt - vermutlich fehlende Repetierfähigkeit ist natürlich ein No-Go!

    Bloß: Welche Waffe(n) war(en) mit solchen Patronen mal kompatibel.

    Zu kaufen gibt's die Patronen jedenfalls noch - aus Altbeständen.

    Nach dem Zweck wurde mehrfach gefragt: Ich prüfe den Einsatz für "Home Defense".

  • Na es gab auch .22 Schreckschuss, z.B. die Röhm RG600:

    https://waffenostheimer.de/rohm-rg600-sch…ss-22-long.html

    ps: für Home Defense würde ich von sowas die Finger lassen. Mal abgesehen davon, dass dir in Innenräumen vermutlich das Trommelfell platzt, willst du sicher kein CS/CN-Gas in der Wohnung. Das Zeugs ist äußerst hartnäckig und setzt sich überall fest, wo es dann langsam ausgast. Eine SSW ist eher für draußen mit kleinem Waffenschein.

    Innerhalb deiner eigenen vier Wände darfst du dich mit ganz anderen Sachen verteidigen.

  • Na es gab auch .22 Schreckschuss, z.B. die Röhm RG600:

    https://waffenostheimer.de/rohm-rg600-sch…ss-22-long.html

    ps: für Home Defense würde ich von sowas die Finger lassen. Mal abgesehen davon, dass dir in Innenräumen vermutlich das Trommelfell platzt, willst du sicher kein CS/CN-Gas in der Wohnung. Das Zeugs ist äußerst hartnäckig und setzt sich überall fest, wo es dann langsam ausgast. Eine SSW ist eher für draußen mit kleinem Waffenschein.

    Innerhalb deiner eigenen vier Wände darfst du dich mit ganz anderen Sachen verteidigen.

    Hallo & danke für die Info! (.22 Schreckschuss, z.B. die Röhm RG600):

    >Innerhalb deiner eigenen vier Wände darfst du dich mit ganz anderen Sachen verteidigen.

    Klar, aber ohnehin alles nur theoretisch.

    Jedenfalls: Man will ja nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen und es erst mal mit was Harmloserem versuchen. Aber die angesprochenen Möglichkeiten sind prinzipiell natürlich vorhanden.

    Und "Home Defence" ist ein weiter Begriff, der auch das Grundstück und nicht nur die Innenräume umfasst.

  • alte .22 Gaspatronen

    ...sollten sachgerecht entsorgt werden.

    Oder "verschmutzt" man sich damit die Kleinkaliberwaffe?

    ..ja und zwar vor allem im empfindlichten Bereich, dem Patronenlager.

    Deshalb weil kein Projektil da ist und die Hülse nicht anlidert.

    Ich prüfe den Einsatz für "Home Defense".

    :new16:

  • Glaube mir, Du möchtest bei Dir zu Hause nicht mit irgendwelchem Reizgas oder Pfeffer rumsauen. Blöde Idee, wenn es Deine Wohnung ist. Wir haben mal, um Waschbären vom Dachboden unseres Schützenhauses zu vertreiben, ein Magazin altes Reizgas da reingejagt. Die Waschbären hat es nicht vertrieben, aber wir konnten den Stand einen Monat lang nicht nutzen ....

  • Letztlich sollte es doch mal eine Waffe gegeben haben, die für solche Patronen tatsächlich geeignet ist!?

    Bloß: Welche Waffe(n) war(en) mit solchen Patronen mal kompatibel.

    Zu kaufen gibt's die Patronen jedenfalls noch - aus Altbeständen.

    Eine Zeit lang waren .22er SSW beliebt, es gab div. Revolver und wenige Pistolen, diese wurden aber wegen des kompatiblen Kalibers und der daraus evtl. resultierenden "Umbaubarkeit" irgendwann vom Gesetzgeber wieder vom Markt genommen.

    Die Muni wird halt noch verkauft weil es noch Gebrauchtwaffen im Umlauf gibt.

  • Vorhandene .22 long Gaspatronen müssen steinalt sein. Die werden schon länger nicht mehr hergestellt. Ebenso ist schon seit langem die Produktion von SSW in diesem Kaliber eingestellt. Das schon seit mindestens 20 Jahren. (Vielleicht weiß da jemand ein genaueres Datum.) Der Grund war damals die technisch Nähe zu scharfen KK und der leichteren Umbaubarkeit zur scharfen KK-Waffe, als das mit heutigen Waffen möglich ist.

    Was alte Gaspatronen betrifft, so haben diese eine begrenzte Haltbarkeit. Deswegen ist da ein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt, bis die Wirksamkeit garantiert ist. Zwar wird man das mit dem Datum nicht so genau bzw. streng sehen müssen, aber das Risiko verminderter Wirkung oder gar ausbleibender Funktion steigt mit dem Alter. Bei einem Sicherheitsartikel, auf dem es im Notfall darauf ankommt, würde ich das wegen Sparsamkeit nicht machen. Letztlich dürften heutige SSW im Kal. 9 mm weitaus wirksamer sein.

    Das aber mal unabhängig davon, ob man eine SSW in der Wohnung abfeuern sollte.

    Was die Wirksamkeit von Gas- oder Pfeffer betrifft, so sind herkömmliche Abwehrsprays den SSW bei Weitem überlegen. Aber das ist ein anderes Thema.

    Und die - wie in einer Antwort vermerkt - vermutlich fehlende Repetierfähigkeit ist natürlich ein No-Go!

    Wenn es sich um eine Pistole mit Magazin handelt, ist das sogar sicher. Sie kann damit gar nicht repetieren. Pistolen repetieren meist schon nicht mit Subsonic und sicher nicht mit Z-Patronen.

    Nach dem Zweck wurde mehrfach gefragt: Ich prüfe den Einsatz für "Home Defense".

    Eine erlaubnispflichtige Waffe darfst du zu Hause nicht zur Selbstverteidigung bereit halten. Sie muss im Waffenschrank verwahrt werden.

    Besitzt du schon eine KK-Waffe? Weil zum Erwerb das nötige Bedürfnis Selbstverteidigung mit einer KK sicher nicht anerkannt wird.