Vielleicht muss ich mir doch einen BüMa als Partner suchen, denn ich würde schon ganz gern sichergehen, dass die Endversion beim Beschussamt nicht in tausend Stücke zerspringt. Ich sehe keine andere Möglichkeit, Tests legal durchzuführen, bevor der Beschuss erfolgt ist.
Ein Büchsenmacher darf (und wird) auch keine Tests durchführen, bevor der Beschuss erfolgt ist.
Es soll eine einfache, dreischüssige Konstruktion werden mit Inline-Perkussionsschlössern
Bekommst du da Sicherheitsrasten unter? Ansonsten wird das kritisch mit dem Beschuss.
Zeig doch bitte mal in den Gesetzen die Rechtsgrundlage für deine Behauptung, dass ein Büchsenmacher keinen Testbeschuss durchführen darf.