Handböller-Eigenbau: Wie ist der rechtliche Rahmen?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.191 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2022 um 11:01) ist von Floppyk.

  • Ähem, der Beschuss einer Schusswaffe ist er zwingend, wenn der Büma sein Werk in den Handel bringt. Er darf keine unbeschossene Waffen verkaufen. Die Privatperson darf gar keine unbeschossenen Schusswaffen besitzen, wenn diese beschusspflichtig sind.

    Beim Böller bedarf es keinen Büma

    Das wollte ich ja auch ausdrücken.

    Es ging darum, dass er den Böller von einem Büchsenmacher testen lassen wollte, bevor er ihn amtlich beschießen lässt.

    Und ich kenne keinen Büchsenmacher, der sich darauf einlassen würde oder an seinem Teststand, soweit vorhanden, einen Schwarzpulverböller testen würde (schon gar nicht mit einer Beschussladung).


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Und ich kenne keinen Büchsenmacher, der sich darauf einlassen würde oder an seinem Teststand, soweit vorhanden, einen Schwarzpulverböller testen würde (schon gar nicht mit einer Beschussladung).

    Das ist der Punkt. Die meisten Büchsenmacher benutzen zum Einschießen auf gewöhnliche , meist jagdliche Schießstände. Ich mutmaße mal, dass die Meisten auch gar keinen eigenen Erprobungsschießstand haben.

    Allerdings ist ein Böller keine Waffe und da wäre es die grundsätzliche Frage, ob es dazu überhaupt eines Schießstandes bedarf. Weiterhin die Frage, was denn ein Test bei einem Büma aussagen soll.

    Da ich mal meinen Böller zum Beschuss eingeschickt habe, hatte ich vorab ein nettes Telefonat mit einem Sachbearbeiter eines Beschussamtes. Ab Kal. 20 mm benutzen die einen Steinbruch. Deswegen auch die deutlich höheren Beschusskosten von damals 130 € plus PP.

    Glaub mir, wenn Du Dich an die Vorgaben des Beschußamtes hältst, ist der Beschuß kein Thema.

    Das kann man wohl voraussetzen, aber hier ging es ja um einen Fantasiebau. Ist aber auch egal. Als Grundlage den Bauvorschlag nehmen, nach eigenen Vorstellungen optisch modifizieren, dann sollte das auch klappen. Auf jeden Fall mit den verschiedenen Beschussämtern telefonieren. Dann wird man schon erfahren, was da eine reale Chance auf Beschuss hat.

    Übrigens - wir haben mehrere Beschussämter in Deutschland. Nicht alle können Böller prüfen. Wenn man denn kein BA in (Auto-)Reichweite hat und muss folglich versenden, ist es völlig egal, wohin man das Teil verschickt.