Ähem, der Beschuss einer Schusswaffe ist er zwingend, wenn der Büma sein Werk in den Handel bringt. Er darf keine unbeschossene Waffen verkaufen. Die Privatperson darf gar keine unbeschossenen Schusswaffen besitzen, wenn diese beschusspflichtig sind.
Beim Böller bedarf es keinen Büma
Das wollte ich ja auch ausdrücken.
Es ging darum, dass er den Böller von einem Büchsenmacher testen lassen wollte, bevor er ihn amtlich beschießen lässt.
Und ich kenne keinen Büchsenmacher, der sich darauf einlassen würde oder an seinem Teststand, soweit vorhanden, einen Schwarzpulverböller testen würde (schon gar nicht mit einer Beschussladung).