Deko-Waffe in die schwarze Tonne oder in den gelben Sack?

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 15.103 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2022 um 14:41) ist von Nick_Nolte.

  • Hallo,

    eine Familie aus meinem Bekanntenkreis hat ein altes Deko-Gewehr geerbt, und da man sich nicht damit auskennt, hat man sich an mich gewendet.

    Erst dachte ich, ich frag hier mal nach, ob das einen Wert hätte, oder auf welcher Plattform man das am besten anbietet (ich habe von Dekowaffen auch überhaupt keine Ahnung, aber da ich Armbrust, Bogen und SSW habe, bin ich halt der Experte ;) ). Dann habe ich mich aber in dem Thread "Wo kauft ihr eure Dekowaffen" eingelesen und herausgefunden, dass man diese seit irgendeiner Gesetzesänderung nochmal umbauen und zertifizieren lassen muss, und dass sich das wohl kaum lohnt!?

    Also diese Waffe ist ein Schießprügel, der für mich aussieht, als könnte er aus der Zeit eines der Weltkriege stammen, der Zustand wirkt gut. Material Holz und Metall, Einzellader-Gewehr. Der Umbau zur Dekowaffe wurde in der Form vorgenommen, dass das Patronenlager (ich hoffe das ist das richtige Wort) metallisch verschlossen wurde. Der Repetierhebel ist aber z.B. beweglich... der Umbau ist vermutlich schon vor vielen Jahrzehnten vorgenommen worden, und das Gewehr liegt schon ewig im Schrank.

    Laut Wikipedia ist eine Dekowaffe nur erlaubt, wenn sie an den neusten Stand angepasst ist("EU-Deko"). Da es angeblich so ist, dass sowas nicht mehr gehandelt wird gehe ich davon aus, dass die Zertifizierung zu aufwendig/teuer ist, gehe ich recht in der Annahme?

    Falls das so wäre, müsste die Waffe wohl zerstört werden, aber vor diesem Schritt wollte ich nochmal sichergehen, dass das so korrekt ist.

    Ist die Legalität wiederhergestellt wenn man das Gewehr in 2/3/x gleichgroße Teile zersägt?

  • Moin,

    Als erstes wären evtl. Bilder hilfreich, um die Waffe näher einsortieren zu können.

    Kannst du da etwas organisieren?

    Ansonsten, wenn es tatsächlich eine Altdekowaffe ist, bleiben nicht viele Alternativen.

    Verkauf fällt weg.

    Möglich wäre, wenn lohnend, Anbauteile wie den Schaft oder Visierung abzubauen und separat zu verkaufen.

    Die waffenrechtlich relevanten Teile vielleicht bei einem Büchsenmacher anbieten, ob der dafür Verwendung hat oder schlimmstenfalls der Waffenbehörde melden.

    Aber hier würde ich nicht persönlich mit der Waffe vorbeifahren, sondern um Abholung bitten, um eventuellen Problemen durch den privaten Transport vorzubeugen.

    Ob das Behalten der geerbten Waffe okay ist, weiß ich nicht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Moin,

    immer langsam... erstmal feststellen um was es sich genau handelt.

    Da das Patronenlager verschlossen ist, gehe ich von Deko oder Altdeko aus. Deko bzw. Altdeko hat Besitzstandswahrung d.h. Du darfst sie behalten. Nur bei Verkauf muss nach aktueller Gesetzgebung abgeändert werden. Alternativ könntest du die freien Teile wie Schaft, Ladestock, Schrauben etc verkaufen und den Rest zur Vernichtung abgeben. Vielleicht könntest du mal ein Bild der Systemhülse einstellen, daran kann man einiges erkennen.

    Gruß Michael

  • Als erstes wären evtl. Bilder hilfreich, um die Waffe näher einsortieren zu können.

    Kannst du da etwas organisieren?

    Ich habe die Bezeichnung gefunden: "Repetierbüchse DEUTSCHE WAFFEN- UND MUNITIONSFABRIKEN BERLIN DWM Mod.1908 im Kal.7x57 Brasilien", bzw. unter diesem Titel findet man ältere Angebote in diversen Secondhand-Shops.

    Vielleicht versuche ich mal, ob ich Schrauben lösen kann, damit weniger gesägt werden muss...

  • Moin,

    immer langsam... erstmal feststellen um was es sich genau handelt.

    Da das Patronenlager verschlossen ist, gehe ich von Deko oder Altdeko aus. Deko bzw. Altdeko hat Besitzstandswahrung d.h. Du darfst sie behalten. Nur bei Verkauf muss nach aktueller Gesetzgebung abgeändert werden. Alternativ könntest du die freien Teile wie Schaft, Ladestock, Schrauben etc verkaufen und den Rest zur Vernichtung abgeben. Vielleicht könntest du mal ein Bild der Systemhülse einstellen, daran kann man einiges erkennen.

    Gruß Michael

    Auf Wikipedia steht dieser Satz: "Wer vor einer Waffengesetzänderung legal eine Waffe erworben hat, die durch die Änderung verboten wurde, besitzt eine illegale Waffe." Ist das nicht korrekt? Oder ist es in dem Fall erlaubt, illegale Waffen zu besitzen?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenhandel#Illegale_Waffen

  • .... Wikipedia ist nicht immer die beste Wahl bei solchen Sachen. Es verhält sich so wie oben geschrieben. Schick mir bitte ein Bild der Systemhülse...dann kann ich Dir weitere Informationen geben.

    Gruß Michael

  • .... Wikipedia ist nicht immer die beste Wahl bei solchen Sachen. Es verhält sich so wie oben geschrieben. Schick mir bitte ein Bild der Systemhülse...dann kann ich Dir weitere Informationen geben.

    Gruß Michael

    Ich weiß nicht ob du meinen zweiten Beitrag in diesem Thread gesehen hast, den habe ich vermutlich gleichzeitig mit deinem geschrieben... darin habe ich den genauen Namen der Waffe geschrieben. Sind das die Informationen, die du an der Hülse ablesen wolltest? Es sieht wirklich genauso aus, wie die Bilder, die man mit dem Begriff bei google finden kann.

  • ah ok, ja hat sich überschnitten. Ist also ein Brasilien Mauser in Deko oder Altdeko. Du kannst ihn entweder behalten oder alles abschrauben und die freien Teile verkaufen und den Rest zur Vernichtung geben. Schon vor der Gesetzesänderung war der Deko Karabiner nicht sehr wertvoll aber für Schaft etc. lassen sind paar Euro erzielen. Das alles natürlich nur wenn Patronenlager verschlossen und kein BKA Stempel auf der Systemhülse.

    Gruß Michael

  • Bei Altbestand an Altdeko ist der Besitz noch legal, nur keine Weitergabe mehr möglich.

    Aber nach dem, was man auf die Schnelle so liest, ist ein DWM Mauser 1908 Brasilien ein feines Teil.

    Da könnte ein Versuch, das Teil an einen Büchsenmacher zu veräußern sich rentieren.

    Falls es ein sehr alter Dekoumbau ist, lässt sich evtl. noch einiges damit machen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • ah ok, ja hat sich überschnitten. Ist also ein Brasilien Mauser in Deko oder Altdeko. Du kannst ihn entweder behalten oder alles abschrauben und die freien Teile verkaufen und den Rest zur Vernichtung geben. Schon vor der Gesetzesänderung war der Deko Karabiner nicht sehr wertvoll aber für Schaft etc. lassen sind paar Euro erzielen. Das alles natürlich nur wenn Patronenlager verschlossen und kein BKA Stempel auf der Systemhülse.

    Gruß Michael

    Ich weiß garnicht ob wir das Auseinandernehmen schaffen würden, vermutlich braucht man spezielles Werkzeug (der Bolzen der seitlich durch die Systemhülse geht hat keinen gewöhnlichen Schraubenkopf)... wir haben schonmal das untere Teil um den Abzug herum abgeschraubt, in der Tat sind das ziemlich interessante Schrauben.

    Könntest du abschätzen, wieviele Euro das wären? Und wer braucht sowas überhaupt, wenn die Hälfte der Teile fehlt?

    Einen BKA-Stempel habe nicht gefunden, welche Bedeutung hätte der denn?


    Bei Altbestand an Altdeko ist der Besitz noch legal, nur keine Weitergabe mehr möglich.

    Aber nach dem, was man auf die Schnelle so liest, ist ein DWM Mauser 1908 Brasilien ein feines Teil.

    Da könnte ein Versuch, das Teil an einen Büchsenmacher zu veräußern sich rentieren.

    Falls es ein sehr alter Dekoumbau ist, lässt sich evtl. noch einiges damit machen.

    Den weiterhin zu besitzen ist wohl nicht wirklich gewünscht, da wie gesagt niemand eine Beziehung zu Waffen hat und man vermutlich immer ein ungutes Gefühl dabei hätte, etwas fast-illegales zu haben. Selbst der frühere Besitzer war kein Waffensammler... Auch wenn ich mich dann dazu bereit erklären sollte, das bei einem Büchsenmacher anzubieten, wäre dann mit Unbehagen verbunden.

  • ....da sieht man mal wie verunsichert die Leute sind... bis vor kurzem konnte man die Dekos kaufen und sich zur Verschönerung über den Kamin hängen. So ändern sich die Zeiten...Kamin böse wegen Abgase, Deko böse wegen EU. Eine Armbrust ist gefährlicher als eine Deko Flinte von wegen schlechtem Gefühl. ;)

    Dieser "Bolzen" braucht nicht entfernt zu werden. Aber ich möchte hier keine Zerlegeanleitung posten... das sollte man auch so hinbekommen.

    Was bringen die freien Teile? Ohne in Glaskugel lesen zu können, ich denke mal zwischen 20 und 70 Euro sollte drin sein....aber alles ist besser als wenn man ein 115 Jahre altes Kulturgut zerschneidet....wo sind wir bloß gelandet? Kopfschüttel....

    Gruß Michael

  • Die Querverschraubung im Schaft ist ein Rückstoßstollen, der zur Schonung des Schaftholzes verbaut ist.

    Der hat keine Verbindung zum System.

    Ansonsten sollten bei Waffen aus der Zeit alle Schrauben Schlitzschrauben sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Bei Altbestand an Altdeko ist der Besitz noch legal, nur keine Weitergabe mehr möglich.

    Aber nach dem, was man auf die Schnelle so liest, ist ein DWM Mauser 1908 Brasilien ein feines Teil.

    Da könnte ein Versuch, das Teil an einen Büchsenmacher zu veräußern sich rentieren.

    Falls es ein sehr alter Dekoumbau ist, lässt sich evtl. noch einiges damit machen.

    Den weiterhin zu besitzen ist wohl nicht wirklich gewünscht, da wie gesagt niemand eine Beziehung zu Waffen hat und man vermutlich immer ein ungutes Gefühl dabei hätte, etwas fast-illegales zu haben. Selbst der frühere Besitzer war kein Waffensammler... Auch wenn ich mich dann dazu bereit erklären sollte, das bei einem Büchsenmacher anzubieten, wäre dann mit Unbehagen verbunden.

    Warum sollte die Weitergabe an einen Berechtigten Unbehagen bereiten?

    Da besteht kein Grund zur Sorge. Schließlich darf ein Büchsenmacher Waffen ganz offiziell selber herstellen.

    Beim zersägen in mehrere Teile und entsorgen über die Mülltonne hätte ich erheblich mehr Bauchschmerzen!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • ....da sieht man mal wie verunsichert die Leute sind... bis vor kurzem konnte man die Dekos kaufen und sich zur Verschönerung über den Kamin hängen. So ändern sich die Zeiten...Kamin böse wegen Abgase, Deko böse wegen EU. Eine Armbrust ist gefährlicher als eine Deko Flinte von wegen schlechtem Gefühl. ;)

    Dieser "Bolzen" braucht nicht entfernt zu werden. Aber ich möchte hier keine Zerlegeanleitung posten... das sollte man auch so hinbekommen.

    Was bringen die freien Teile? Ohne in Glaskugel lesen zu können, ich denke mal zwischen 20 und 70 Euro sollte drin sein....aber alles ist besser als wenn man ein 115 Jahre altes Kulturgut zerschneidet....wo sind wir bloß gelandet? Kopfschüttel....

    Gruß Michael

    Es ist ein Unterschied, ob man ein ungutes Gefühl hat weil eine Gefahr von einem Gegenstand ausgeht, oder ob es sich um rechtliche Gefahren handelt. Ich lese immer wieder irgendwas ist illegal ("illegale Waffe", "Pfeilabschussgerät", "illegaler Laser an der Armbrust"), aber ich kann überhaupt nicht abschätzen, welche Konsequenzen es hätte, würde das auffallen. 10 Jahre Knast, oder nur 100 Euro Strafzahlung? Man rechnet immer mit dem schlimmsten und reagiert deshalb fast panisch...

    Das mit dem Bolzen ist mir zwar völlig unklar, aber bei deiner Wertschätzung lohnt sich das sowieso kaum, da noch Stunden reinzustecken (inkl. Anmeldung auf Verkaufsplattformen usw).


    Bei der Zerstörung von Kulturgut bin ich ganz auf deiner Seite, das tut mir fast in der Seele weh, wie die Geschichte in diesem Land verdrängt wird.

  • Warum sollte die Weitergabe an einen Berechtigten Unbehagen bereiten?

    Da besteht kein Grund zur Sorge. Schließlich darf ein Büchsenmacher Waffen ganz offiziell selber herstellen.

    Beim zersägen in mehrere Teile und entsorgen über die Mülltonne hätte ich erheblich mehr Bauchschmerzen!

    Naja, weil man verschiedene Meinungen zum Thema Legalität hat. Ist das Vererben Altbestand oder schon ein Weitergeben usw. ? Dann steht man vielleicht vor einem Büchsenmacher und der kann wieder etwas anderes erzählen...

    Worin siehst du das Problem bei der Mülltonne?

  • Ob das Vererben zulässig ist, wird dir am besten ein Fachanwalt sagen können.

    Ausschließen würde ich es nicht, da nach Waffenrecht sogar die Möglichkeit besteht, eine geerbte illegale Waffe zu legalisieren und einzutragen.

    Aber ist in diesem Fall ja nicht relevant.

    Mit der Mülltonne hätte ich das Problem, dass das Risiko, dass Waffenteile in falsche Hände gelangen, größer ist, als bei der Abgabe an einen Büchsenmacher, der als Fachmann legal mit Waffen arbeiten darf.

    Der könnte unter Umständen Teile der Waffe sinnvoll weiterverwenden und am Berechtigte abgeben.

    Sollte der Aufwand für die Waffe nicht lohnen, ist der sicherste un einfachste Weg, bei der Waffenbehörde die Erbwaffe zu melden und um Abholung zu bitten.

    Dann wird die Waffe der Vernichtung zugeführt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Bei Altbestand an Altdeko ist der Besitz noch legal, nur keine Weitergabe mehr möglich.

    Wenn sich da seit 2020 nichts an der Rechtslage geändert hat, gilt immer noch:

    RE: Dekowaffen und deren Teile letzter Absatz

    Kurz:


    Anzuzeigen bei der Behörde ist


    Erwerb (egal ob Geschenk, Kauf oder Fund)
    Überlassen
    Verlust oder Vernichtung der Waffe, dann mit Abgabe einer Deaktiverungsbescheinigung, falls EU-Deko
    Verlust der Deaktivierungsbescheinigung

    Alles ohne Gewähr, aber nach gründlicher Recherche.

    Heißt:

    - aktueller Besitzer muss gar nix tun, ausser im verschlossenen Behältnis aufbewahren

    Überlassen + Erwerb nur mit Anzeige des Vorgangs von beiden Beteiligten bei der Behörde (also aufpassen, wer obengenannter Besitzer ist). Geschenkt oder geliehen ist auch schon anzeigepflichtige Überlassung....

    Beim Besitzwechsel gibts eine bedürfnisfreie Erlaubnis, heißt aber: Papierkram, Kosten, Zeitaufwand.
    Was im Detail abgeht, kann Dir Deine Behörde sagen. Solange kein Besitzwechsel stattgefunden hat + der aktuelle Besitzer Ü18 ist, seid Ihr safe.

    Die Erteilung einer Erlaubnis ist auch kein Ermessensvorgang, wenn kein Strafregister oder Sucht oder ähnliches des Erwerbers vorliegt.

    BITTE diese Angaben nochmal selbst recherchieren. Das ist keine Rechtsberatung. (Wikipedia auch nicht ;) )

    Edit: Mülltonne wirklich nur, wenn Du Dir sicher bist, das alle erlaubnispflichtigen Bestandteile rigoros zerstört sind. Ein doppelt kaliberlanger Laufabschnitt sollte nicht dabei sein. Weggeschlossen frisst das Teil doch auch kein Brot.

    Andreas

  • Okay, also wir haben das Rohr jetzt ab, das war fast wie Lego, sehr interessant wie das aufgebaut ist...

    Jetzt geht es mit dem Holzteil nicht weiter, das um die verstellbare Kimme herum ist: Um das Holz abnehmen zu können, müssen wir vermutlich die Kimme abbauen, da das verschiebbare Teil auf der Stange breiter ist als die Öffnung im Holz. Den Stift im Gelenk haben wir entfernt und nahmen an, dass man die gerippte Metallstange mit dem Schieber irgendwie rausnehmen können müsste, aber da bewegt sich nichts. Gibt es da üblicherweise einen Trick - das scheinen ja fast Standard-Bauteile zu sein...?

  • Moin!

    Eigentlich nur hochklappen und dann hochgeklappt Richtung Feder reindrücken.

    Dann nach hinten ziehen. Dadurch rutscht die Kimme unter den Haltenasen raus und ist somit entfernt.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)