Hallo Zusammen,
es geht wieder mal um das Thema " Pyrotechnik mit SSW und das Verlassen der Grundstücksgrenze"
also ich habe wirklich versucht mich intensiv in das Thema einzulesen (verschiedenste Quellen). Damit komme ich erst mal zu folgender Interpretation.
Wenn man an Sylvester legal mit einer SSW übliche Pyromunition schießen will, und keinerlei besondere Lizenz/Berechtigung/Genehmigung hat, dann geht das vermutlich nur wenn man dies von einem befriedeten Grundstück aus macht, das bei Windstille nach jeder Seite mindestens 300-400 Meter hat (je nach Pyromunition). --> 90.000qm Grundstück.
Warum komme ich darauf:
In WaffG § 12 Absatz 4 Nummer 1 steht:
"Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"
Das bedeutet doch bei ganz enger Auslegung: Es muss in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass das Geschoss das Grundstück verlassen könnte. Also auch für den Fall, dass ich nicht senkrecht nach oben schieße oder dass bei einer Fehlfunktion die Pyromunition nur zündet diese aber nicht hoch genug kommt, etc.
Insbesondere, da ich das "Verhalten" der verschiedenen Pyromunitionen ja nicht genau kenne, kann ich eigentlich den Sicherheitsabstand den ich zu meiner Grundstückgrenze benötigen würde vor dem ersten Schuss überhaupt nicht sicher abschätzen. Ja nach Verhalten der Pyromunition könnten das wenige 100 Meter sein, oder aber auch leicht mal 300 -400 Meter.
Und wenn man es ganz genau nimmt, kann es selbst dann illegal sein wenn wenn die konkret abgeschossenen Pyromunition das Grundstück tatsächlich nicht verlassen hat.
Denn sobald ich schieße muss ich ja vorher sicher sein, dass das Geschoß das Grundstück nicht verlassen hätte können. Also hätte ich gar nicht schießen dürfen.
--> Situation: Ich schieße mit Pyromunition von meinem befriedeten Gelände und alles kommt komplett in meinem Garten wieder runter. Die Polizei steht daneben, sammelt die Reste ein und vor Gericht kommt ein Sachverständiger zum Ergebnis, dass es eben nicht ausgeschlossen war, dass diese Pyromunition über meine Grundstücksgrenze hätte fliegen können.
--> illegal, Verstoß gegen WaffG --> größere Probleme.
Mit dieser Auslegung, bräuchte man eben ein sehr sehr großes befriedetes Grundstück ( mind. 90.000 qm) und damit wäre bis auf ganz wenig Ausnahmefälle ein legales Abfeuern von Pyromunition mit einer SSW ohne besondere Lizenz faktisch nicht möglich.
Liege ich so falsch mit meiner Vermutung ?
Gibt es eventuell konkrete Fälle die euch bekannt sind, bei denen es mal um das Thema gegangen ist.
Wollte nur noch mal sicher sein, da in den meisten Infos im Internet immer nur der Satz zitiert wird, dass die Geschosse das Gelände nicht verlassen dürfen, aber die Konsequenz nicht beschrieben wird : "Es ist praktisch fast nicht möglich Pyromunition legal zu verschießen"