Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 10.908 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2022 um 20:29) ist von Delphin.

  • Meine Excali Assassin steht zerlegt im mitgelieferten Explorer Case im Schrank. Das ist eine große Umhängetasche aus Nylon, bei der sich an den Enden der Reißverschlüsse Ringe befinden, die ich mit einem kleinen Vorhängeschloss zusammen halte.

    Die Tasche lässt sich entweder mit dem Schlüssel öffnen, oder man schneidet die Ringe an den Reißverschlüssen mit einer Schere durch. Man kann sie auch einfach mitnehmen. Immerhin weist der Patch von Excalibur auf den Inhalt hin.

    Der Schrank steht in einer verschlossenen Wohnung, in der keine Minderjährigen leben und die in meiner Abwesenheit von meinem Schäferhund bewacht wird.

    Wenn ich das Schloss an der Tasche entfernen würde, hätte das faktisch keinerlei Einfluss auf das Risiko, dass sich Unberechtigte der AB bemächtigen könnten. Insofern ist die Forderung nach einem verschlossenen Behältnis völliger Nonsens.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Eigentlich hatte der TE eine technische Frage, aber jetzt kommen wieder wie üblich nur noch juristische Spitzfindigkeiten.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Technisch war die Frage doch beantwortet. Eine AB mit einem Gewicht von 3-4 kg am Fußbügel an die Wand zu hängen ist unbedenklich.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Als Kind hatte ich mal im Kleiderschrank meiner Eltern eine Blechdose mit Flobert-Patronen gefunden. Kam aber zum Glück nicht auf die Idee, dass es dazu auch ein passendes Gewehr geben könnte. Irgendwann war die Dose dann weg. Meine Mutte hatte mir vor Jahren mal erzählt, das mein Vater das Gewehr an einen Mann im Nachbarort verkauft hatte, weil es ihm wegen uns Heranwachsenden wohl zu gefährlich wurde.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Übrigens genügt für die AB auch eine verschraubte Wandhalterung, also etwa ein Haken, der mit einem Vorhängeschloss gesichert ist.

    Aus der AWaffVwV:

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

    Nur was ist eine „abschließbare Wandhalterung“

    bitte genau ???

    Hier mal ein Beispiel zu einer solchen für Fahrräder:

    Ist allerdings viel zu teuer für diesen Zweck !

    Wäre denn auch so etwas möglich ?

    Allerdings ist dann die Halterung vom Schloss getrennt !

    3 Mal editiert, zuletzt von Delphin (13. November 2021 um 18:42)

  • Ich plane, mir mal eine Halterung zu bauen, die ein Fingerabdruck-Schloss mit einem Schwenkriegel kombiniert. Ein Druck auf das Schloss und der Riegel schnappt auf, gewissermaßen mit einer einzigen Handbewegung. Wenn das klappt, dann ist die AB für MICH virtuell frei zugänglich. Nur nicht für andere.

  • Ich erinnere mich, genau SO etwas vor einiger Zeit schon mal bei FB gesehen zu haben - ist allerdings schon etliche Monate her - muss / werde mich mal danach auf die Suche begeben !

    Die Halterung war auf einer Art beweglicher Schiene an der Wand befestigt, gesichert durch ein Fingersensor / biometrisches Schloss.

    Bei der gesicherten AB handelte es sich sogar um eine Cobra R9 ;)


    PS:

    Eine Art Schwenk-Riegel mit einem Federmechanismus wäre auch eine feine Sache !

    Insgesamt wird so eine Konstruktion aber relativ gesehen, wohl leider viel zu teuer sein / werden, um damit mehrer AB‘s auszustatten bzw. jede einzeln …

  • Da bin ich optimistisch - mit einem 25 Euro Fingerabdruck-Schloss aus China und Baumarkt-Teilen für vielleicht nochmal nen Zehner sollte man schon was Gutes basteln können.

  • Mich würde stören, dabei auf Batterien und komplizierte Technik angewiesen zu sein. Ob es wohl ausreichen würde - als Alternative zum Bindfaden - das gute Stück mit einem Klettband an einer Wandhalterung festzubinden?!

  • Ein biometrisches Schloss am Waffenschrank kann ich ja noch nachvollziehen, aber wozu bei einer AB-Halterung - damit die schneller zugriffsbereit ist?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Mich würde stören, dabei auf Batterien und komplizierte Technik angewiesen zu sein. Ob es wohl ausreichen würde - als Alternative zum Bindfaden - das gute Stück mit einem Klettband an einer Wandhalterung festzubinden?!

    Eher nicht, das ist ja nicht "verschlossen" - sondern höchsten "abgeschlossen". Die AWaffVwV formuliert das so:

    "aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen"

    Ein Klettband ist wohl kaum als "gleichwertig" zu einer fest verschraubten Sicherung anzusehen.

    Ein biometrisches Schloss am Waffenschrank kann ich ja noch nachvollziehen, aber wozu bei einer AB-Halterung - damit die schneller zugriffsbereit ist?

    Also, ich finde meine Armbrüste im Hobbyzimmer dekorativ und würde sie gern wieder an der Wand haben, so wie früher. Ich nehme meine Sammelobjekte gern mal in die Hand und bewundere sie. Ich zeige sie auch öfters mal Besuchern (wenn die sich dafür interessieren). Wenn ich zum Öffnen des Schlosses nur meinen Finger benötige, dann entfällt das Gefummele mit den Schlüsseln, die man ja dann wieder irgendwo verstecken muss.

  • Mit dem dekorativ stimme ich dir zu. Ich denke seit geraumer Zeit auch über eine rechtssichere Wandhalterung zur Präsentation von VL Langwaffen nach, bzw. über einen Gewehrständer, weil ich mir nicht sicher bin, wie tragfähig meine Neubauwände sind. Aber out-of-the-box scheint es da nichts im Handel zu geben.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Leider finde ich das YT ? oder FB ? Video mit der Wandhalterung nicht mehr, die ich meine … dabei war eine Cobra R9/RX senkrecht an der Wand an / in einer Halterung befestigt.

    Dabei war die Wandhalterung mit „eingelagerter“ AB per Fingerabdrucksensor gesichert, konnte dann entsichert werden, wobei dann die AB auf / an einer Art Schlitten quasi herunter gezogen und dadurch sowohl oben als auch unten aus einer „ausklappenden“ Schnapp-Halterung genommen werden konnte.

    Das Ganze sah recht futuristisch aus !

    Wobei ich mir jetzt gar nicht mehr so sicher bin, ob die Halterung tatsächlich mit einem Fingerprint / biometrischem Sensor gesichert war ??? oder ob dies nur dabei geschrieben stand und angedeutet war …

    Auf jeden Fall wurde der Mechanismus bzw. die Entsperrung durch einen solchen USB „Panik-Knopf“ ausgelöst, der sich seitlich daneben befand ;)

    Vielleicht kennt ja jemand das Video, welches ich meine ?

    Dann postet das bitte 👍🏻

    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (14. November 2021 um 19:06)

  • Was ja bereits bekannt sein sollte ist solch eine Sicherung in einer Art Schrank aus dem Slingshot-Channel

    Sowas triggert bei mir Abwehrreflexe. Eine hässliche DIY Kiste, um darin ein 30J Spielzeug für "Home Defense" zu lagern. :rolleyes:

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Was ja bereits bekannt sein sollte ist solch eine Sicherung in einer Art Schrank aus dem Slingshot-Channel

    Sowas triggert bei mir Abwehrreflexe. Eine hässliche DIY Kiste, um darin ein 30J Spielzeug für "Home Defense" zu lagern. :rolleyes:

    Keine Frage !

    Toll ist und finde ich so etwas auch überhaupt nicht … auch entgeht mir der Sinn in gewisser Hinsicht völlig 🤬

    Bei Schusswaffen und scharfen Gegenständen ist das schon deutlich anders gelagert !

    Aber bei so manchen Gesetzen und Verordnungen nach dem Sinn zu fragen dürfte leider nicht sehr sinnvoll sein ;)

  • Eher nicht, das ist ja nicht "verschlossen" - sondern höchsten "abgeschlossen". Die AWaffVwV formuliert das so:

    "aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen"

    Ein Klettband ist wohl kaum als "gleichwertig" zu einer fest verschraubten Sicherung anzusehen.


    Ich verstehe die Begriffe leider kaum, habe nach "aufschraubbare Wandhalterung" gesucht und komme damit auf Halterungen, die an der Wand festgeschraubt sind. Ob die Waffe dann aber an der Halterung einfach aufliegt (durch die Höhe kommen Minderjährige dann nicht dran ;) ) oder weiter befestigt werden muss, ist mir unklar.

    Oder versteht man unter einer "verschraubten Sicherung" (deine Worte) einen Mechanismus wie den, mit den man typischerweise Fahrräder auf einem Fahrradträger anbringt, indem die Greifer durch eine Drehbewegung geschlossen werden?

    Vor einiger Zeit hatte ich gehört, es wäre ausreichend wenn man den Abzug sichert, egal ob mit einem Zahlenschloss, einem Kabelbinder oder einem leicht zerreißbarem Bindfaden. Das hat sicher aber mitlerweile geändert?!

    Meine AB ist in einem Schrank, der zwar ein Schloss hat, das aber so locker befestigt ist, dass man die Tür vielleicht einfach aufreißen könnte...

    Ein Luftgewehr befindet sich hier in einem dafür vorgesehenen Stoffbeutel, die beiden Reißverschluss-Schiebergriffe habe ich mit einem Kabelbinder zusammengebunden, so dass man es nicht öffnen kann. Ist das so okay?


    Verschlossen vs abgeschlossen... auch die Begriffe verstehe ich nicht. Das erste Ergebnis bei Google ist der Ansicht "verschlossen" könnte auch "geschlossen" bedeuten, also z.B. eine Tür, die zugedrückt aber nicht mit einem Schlüssel gesichert ist, so dass man sie mit der Klinke öffnen könnte.

    Bei abgeschlossen ist der Schlüssel gedreht.

    Das entspricht auf jeden Fall nicht meiner Definition von verschlossen, für mich bedeutet beides (in den meisten Situationen) dasselbe.

  • Einzig wichtig sind NUR & IMMER die gesetzlichen Definitionen bzw. die juristischen Kommentare zu den jeweiligen Begriffen und Paragraphen sowie die höchstrichterlichen Entscheidungen auf die verwiesen wird bzw. werden kann !

    Google, Foren und Freunde & Co. helfen zwar weiter, aber leider meist nur durch gefährliches Halbwissen 😁🤥🙄

  • Ich verstehe die Begriffe leider kaum,

    Meine AB ist in einem Schrank, der zwar ein Schloss hat, das aber so locker befestigt ist, dass man die Tür vielleicht einfach aufreißen könnte...

    Ein Luftgewehr befindet sich hier in einem dafür vorgesehenen Stoffbeutel, die beiden Reißverschluss-Schiebergriffe habe ich mit einem Kabelbinder zusammengebunden, so dass man es nicht öffnen kann. Ist das so okay?

    Ich kann Dir nur sagen, was im Gesetz bzw. in den Verordnungen steht, und wie die Gerichte entscheiden.

    Eine Wandhalterung mit Schloss wird akzeptiert, eine Abzugssicherung ALLEIN nicht. Besondere Anforderungen an ein Schloss sind nicht definiert, aber wenn man es mit Leichtigkeit und ohne Werkzeug knacken kann, dann wird manch ein Richter wohl eher abwinken.

  • Hier nun die von mir zuvor angesprochene „coole“ Wandhalterung (gibt es bei FB wohl auch ein Video zu).

    Ein Freund, der bei Facebook ist, war so nett, für mich den Link nebst Fotos & Infos zu suchen und vor allem auch zu finden - Danke 👍🏻


    „Erfinder“ ist ebenfalls ein Facebook-User:


    https://www.amazon.de/CUHAWUDBA-Inte…07YZ3ML6J&psc=1


    Ist aus der „Cobra, Adder, Fenris, etc.“ Gruppe

    (man muss wohl dort Gruppen-Mitglied sein, um den Link direkt öffnen zu können)

    https://www.facebook.com/groups/6958087…76524592889329/

    2 Mal editiert, zuletzt von Delphin (16. November 2021 um 07:54)