Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.773 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2022 um 11:14) ist von pandur.

  • Das sind aber leider keine Waffen, die dem Original weitgehend entsprechen. Sie sehen nur so aus wie die Originale - die Funktion ist ganz anders.

    Eine neue LEP-Waffe, die bis auf wenige Teile der scharfen Version entspricht, ist etwas ganz anderes.

    Nein kein Original, ich hatte das Ding schon mal in der Hand, sie ist von Gewicht & Material realistisch. Man würde den Unterschied nur merken wenn du abwechselnd die echte und den Nachbau in den Händen halten würdest.

    Rein aus technischer Sicht ist es möglich was du möchtest, du müsstest zu einem Büchsenmacher gehen und dem das beschreiben was du möchtest.

    Es wäre nur sehr teuer, du müsstest zum einen mal den Preis für die Ar-15 bezahlen + Materialkosten für den Umbau und Arbeitszeit vom Büchsenmacher. Vielleicht besteht die Möglichkeit Kosten zu sparen wenn der Büchsenmacher eine gebrauchte Ar-15 hat zum modifizierten.

  • Umbauten sind erlaubnispflichtig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Bis 2008 waren auch die Umbauten ("gekorene LEP Waffen") frei. Seitdem sind nur noch die von vornherein als LEP-Waffen hergestellten Modelle ("geborene LEP-Waffen") frei, die anderen erfordern eine WBK, werden wie scharfe Waffen behandelt.

    Allerdings sieht das Gesetz keine technischen Hürden für "geborene" LEP-Waffen vor. Sie können deshalb den "gekorenen" LEPs im Grunde zu 100% entsprechen, bis auf das "Fehlen" der originalen Beschussmarken und Kaliberangaben. Die Unterschiede zu den "scharfen" Modellen sind natürlich die Einrichtung für die LEP-Patrone (Lauf, Patronenlager, Stoßboden, Auszieher) und vielleicht den einen oder anderen gehärteten Bolzen + Ausfräsung, der verhindert, dass der Verschluss in eine scharfe Waffe passt.

  • Es gab da einen Händler der einfach nur ein kleines

    Läufchen eingeklebt hat und diese "Umbauten" dann

    als freie Waffen verkauft hat. Diese Stücke fanden im

    falschen Milieu reißenden Absatz und verursachten

    entsprechenden Schaden. Daher die Änderung von

    2008 im WaffG.

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  • Das hatte dann schon strafrechtliche Konsequenzen für den Händler oder? Sowas ist ja grob fahrlässig

  • Nein, das war damals ganz einfach eine Gesetzeslücke. Es gab (und gibt) extrem harte Vorschriften bzgl. des Deko-Umbaus einer scharfen Waffe, im Prinzip läuft es auf eine total zugeschweißte und aufgeschnittene Waffe hinaus. Noch strenger sind und waren die Regeln bzgl. des Umbaus einer scharfen Waffe in eine Schreckschusswaffe (im Prinzip war das schon ewig für Handfeuerwaffen nicht mehr möglich, seit einem Jahr sind auch Langwaffenumbauten in Salut WBK-pflichtig).

    Aber bezüglich eines Umbaus in eine Luftdruckwaffe gab es KEINE Vorschriften. Das ist noch immer so, der Gesetzgeber verlangt KEINE technische Hürde bzgl. des Umbaus einer freien Luftdruckwaffe in ein erlaubnispflichtiges Modell. Deshalb gibt es immer noch freie Waffen wie z.B. die Umarex HDR 68, die man mit einem Schraubendreher von 7,5 auf 16 Joule umbauen kann.

    Die LEP-Gesetzeslücke hat man geschlossen, ist aber wieder einmal stümperhaft vorgegangen. Statt einfach eine technische Hürde zu verlangen, wie das etwa bei den "unter 0,5 Joule" Softair-Waffen der Fall ist (diese dürfen nicht mit haushaltsüblichen Werkzeugen stärker machbar sein) hat der Gesetzgeber nur die aus scharfen Waffen umgebauten LEPs reglementiert.

    Wenn es denn hinreichend schwierig wäre, eine "gekorene" LEP Waffe wieder scharf zu machen, welches Problem hätten wir denn dann? Keines. Sooo einfach waren die Umbauten damals übrigens auch nicht "scharf" zu machen. Die Läufe waren ausgebohrt vor dem Einkleben der LEP-Läufchen und es gab gehärtete Stahlstifte, so dass man keine Teile einer scharfen Waffe einbauen konnte. Man hätte mindestens einen neuen, scharfen Lauf (WBK!) haben und dann dem Rahmen mit dem Winkelschleifer zu Leibe rücken müssen.

  • Sooo einfach waren die Umbauten damals übrigens auch nicht "scharf" zu machen.

    Die Umbauten von gewissenhaften Büchsenmachern nicht.

    Der spezielle Herr hat aber nur einen kleinen Lauf eingeklebt.

    Der ging mit einem Durchschlag wieder raus.

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  • Echt? Ich kenne nur die von Dewexco, und die waren alle ordentlich umgebaut. Ohne neuen Lauf wäre da nichts gegangen. Bei den verriegelten Waffen (1911, CZ75, Glock etc.) haben sie sogar die Schlitten geschwächt, die Verriegelungsnuten herausgefräst.

  • Das war auch so ok und hätte keine Probleme gemacht.

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  • Hallo

    Bin zwar nicht an einen AR 15 als LEP interessiert aber finde die Einzelanfertigung eines LEP Gewehr wäre eigentlich mal eine gute Idee.

    Wollte mal fragen ob eine LEP in Einzelanfertigung schon mal hergestellt wurde und dieser die Zulassung bekommen hat.

    Gerade da dies ja verdammt teuer ist.

  • Es gibt keine Zulassung für Luftpumpen, nur

    eine Anzeigepflicht.

    Der Büchsenmacher stempelt das F und fertig.

    Einzelstücke sind nicht anzeigepflichtig.

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  • Also könnte der Büchsenmacher z.B. die Einzelteile eines Rolling Block Baby Carbine (.357Mag) von Pedersoli kaufen (Teile die noch keine Waffe sind also kein Beschuss/Kaliberangabe)

    Dann in den Lauf (ggf auch ohne Züge) einen Futterlauf im Kaliber 4,5 mit Patronenlager für die Standard LEP Patronen einlöten.

    Eventuell noch Lauf und System dauerhaft miteinander verbinden und den Lauf mit einen Langloch schwächen.

    Wenn die Waffe mit einen ≈5" Futterlauf die 7,5 Joule mit Standard Flachkopf Diabolo bei 200 Bar nicht überschreiten tut, könnte er einfach ein F und die Kaliberangabe einschlagen und es wäre alles rechtens?

  • Ja, das geht. Allerdings wird der Lauf von Pedersoli bereits
    beschossen sein, dann wäre das ein Umbau und der
    unterliegt den gleichen Erwerbsvoraussetzungen wie das
    scharfe Modell. Einen Laufrohling oder ein beliebiges Rohr

    darf er verwenden. Der Laufrohling könnte auch gleich im
    passenden Kaliber bezogen werden.

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  • Es ist übrigens NICHT erforderlich Lauf und System zu verbinden und/oder eine Schwächung vorzusehen. Es genügt, wenn NUR die LEP-Kartusche passt. Es gibt auch LEP-Patronen in .22 und .25.

    Ungeklärt ist die Frage, inwieweit die wesentlichen Teile der Waffe inkompatibel mit der scharfen Version sein müssen. Der Lauf ist ohnehin anders, das ist klar. Aber muss der Verschluss und der Rahmen so gebaut werden, dass sie NICHT an die scharfe Waffe passen? Eigentlich nicht, denn die wesentlichen Teile einer Waffe werden rechtlich wie die Waffe selbst betrachtet. Wesentliche Teile einer freien Waffe sind ebenfalls frei. Es gibt keine explizite gesetzliche Regel für diesen Fall.

    Möglicherweise wäre es hier so wie bei den ">10 / <21 Schuss" Magazinen, die sowohl und Kurzwaffen als auch in Langwaffen passen. Hier ist das Magazin NUR frei bzw. nicht verboten, wenn der Besitzer KEINE passende Langwaffe dafür besitzt (weil Kurzwaffenmagazine bis zu 20 Schuss fassen dürfen). Das würde dann bedeuten: Wenn ich eine scharfe AR 15 besitze (WBK), dann darf ich KEINE LEP-Version mit austauschbaren Teilen besitzen.

    Pervers, das deutsche Waffenrecht.

  • Ungeklärt ist die Frage, inwieweit die wesentlichen Teile der Waffe inkompatibel mit der scharfen Version sein müssen.

    Nein, es ist nicht ungeklärt. Verwendet der Hersteller die

    Teile für eine freie Waffe sind Sie frei. Stammen die Teile

    von einer scharfen Waffe sind Sie erlaubnispflichtig. Daß
    man die nicht unterscheiden kann ändert daran nichts.

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  • So sehe ich das auch, kann es aber eigentlich kaum glauben. Die Gesetzeslücke ist so groß wie ein Scheunentor, insbesondere wenn man bedenkt dass dies auch für Kurzwaffen gilt und sogar die ganz ordentlich gegen Manipulationen gesicherten Salut-Langwaffen mittlerweile WBK-pflichtig sind.

  • Da gibt es größere Lücken!

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  • Ich würde es trotzdem eher so bauen lassen das ein Umbau ausgeschlossen ist da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen.

    Naja zumindest wäre ein Rolling Block System recht einfach (umzu)bauen da ja nur der Lauf geändert werden muss damit es funktioniert.

    Die Einzelteile würden denke so etwa 1200€ kosten und mit Umbau vielleicht so 2000€ was in Ordnung wäre.

    Bei einer Automatikwaffe (wie das AR 15) müsste sehr viel geändert werden was dementsprechend teuer wäre und eventuell nicht sonderlich gut funktioniert.

    Also auf die Rand LEP Patronen oder man lässt sich spezielle LEP Patronen bauen (Aufbau etwa der original Patronen) um weniger an der Waffe ändern zu müssen.

  • Ich würde auf die vorhandenen Patronen setzen.

    Dann ist auch das Zubehör nicht so ein Problem.

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