Laberthread für Schreckschusswaffen aller Art

Es gibt 3.854 Antworten in diesem Thema, welches 433.293 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Mai 2022 um 11:51) ist von src1973.

  • Einfach mal lesen und schlau machen.

    Ein Auszug aus dem Waffengesetz

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    "1.3

    Schreckschuss-, Reizstoff- und

    Signalwaffen,

    a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder

    b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

    "

    Der Link zur Quelle:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

  • Von Behördenseite kannst du noch 100 Jahre warten bis du das Ok bekommst.

    Ich glaube wohl kaum das einer seine Jagderlaubnis für eine einfache SSW aufs Spiel setzt die er im Ausland gekauft hat.

  • Na, das WaffG ist ansich auch eindeutig in anderen belangen, trotzdem gibt es zb. ergänzend die AWaffV die wiederum Sachen anders benennt und in den entsprechenden § im WaffG nicht genannt wird.

    Warum DSB/GRA/DSB etc. sowie Visier und A4S sich zu sowas rechtssicher bemühen sollten?

    Na weil das ihre Lebensgrundlage ist sich mit den Thema Waffenrecht auseinanderzusetzen.

  • Davon möchte es sich sicher keiner mit den deutschen Herstellern und Händlern verderben.

    Die einzigen die davon erwas haben sind die Kunden und die Hersteller bzw. Händler im Ausland.

  • Davon möchte es sich sicher keiner mit den deutschen Herstellern und Händlern verderben.

    Die einzigen die davon erwas haben sind die Kunden und die Hersteller bzw. Händler im Ausland.

    Hmm das ist nun ein spannendes Thema.

    Paramags , Old_Surehand ?

    Als Admins habt ihr doch bestimmt auch Kontakte zu Visier. Wäre es da nichtmal möglich eine Spezialausgabe zum WaffG im Bezug zu der Gesetzesänderung 2019 im Bereich SSW anzuregen?

    Wenn ich Bedenke das es damals auch bei unserem Verlag einen vorgestellten Testbericht gab, zu einem Modell welches der unbekannte Sachverständige vor kurzen als Illegal deklariert hat, fände ich es schon schön wenn das Thema Rechtssicherheit mal ein wenig in den Vordergrund rückt. 😕

  • ich es selber im WaffG nachgelesen habe

    Lesen und verstehen sind zwei paar Schuhe.

    Und das Verstehen üben wir noch, gell. 8)

    TacDad: Ambivalent bis heftige Bauchschmerzen.

    Einige Beiträge sind gut recherchiert, anderes nur dahingeschlampt.

    Für mich nicht die erste Adresse in Rechtsfragen (siehe Disclaimer).

    Bisher die einzige? Quelle in der Importfrage. :/

  • Jesse McCoy

    Welche SSW (und von wo ausserhalb DE) hattest du dir denn besorgt um sie auf deinem KWS eingetragen zu lassen ?

    Einfach so rein interessenhalber...

    Keine, ich wollte das nur Pro Forma machen, weil es im letzen Jahr hieß, dass ich mir SSW in der EU kaufen und besitzen darf. Aber es tut sich seitdem nichts mehr. Theoretisch kann ich losgehen und mir in Tschechin eine SSW kaufen und diese mit nach D zu nehmen. Aber ich will nicht wissen, mit was für Ausreden die Polizei dann bei einer Kontrolle reagiert. Die haben selbst nicht mal Kenntnis vom Ganzen.

    Ich frage bei meiner Behörde nach, mal sehen was dann kommt

  • Sooo....habe jetzt den HW37 aus gefühlt 1.000.000 Teilen zusammen gebaut, auch das Timing stimmt jetzt. Die Federn hatte ich damals verwechselt, nun sitzen sie richtig und der Schlossgang ist butterweich.

    Jetzt habe ich noch ein Problem. Wie bekomme ich den Spannstift vorn an der Trommelarretierung in den Rahmen??? Er ist für meine bodschadn Hände (Gr.8) einfach zu klein um ihn festhalten zu können. Auch mit einer Pinzette geht es nicht. Selbst mit einer abgeklebten Zange, welcher ich die Backen abgeklebt habe und ich den Stift ins weiche "Futter" gedrückt habe, damit er hält, geht es nicht.

    Hat das schonmal einer von Euch gemacht? Gibt es da einen Trick? Oder muss ich wegen so einem Ministift extra zum Büchsenmacher gehen.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Ich frage bei meiner Behörde nach, mal sehen was dann kommt

    Antwort aus der Hauptstadt bekommen:

    "...gemäß Anlage 2 zum Waffengesetz darf man Gas- und Schreckschusswaffen aus anderen EU-Staaten in Deutschland erwerben und besitzen, die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Diese Mitteilung hat, soweit es mein Kenntnisstand ist, noch kein anderes EU-Land gemacht. Von daher gelten ausländische SRS-Waffen in Deutschland weiterhin als erlaubnispflichtig und Sie würden, wenn Sie eine solche Waffe nach Deutschland verbringen, mehrere Straftaten begehen.

    Darüber hinaus werden SRS-Waffen nicht in den Kleinen Waffenschein eingetragen, da der Kleine Waffenschein keine individuelle Erlaubnis für eine bestimmte Waffe ist, sondern das Führen von SRS-Waffen mit PTB-Zeichen generell erlaubt, egal welche."

  • Ok, ich habe es geschafft. Der HW37 ist fertig und schnurrt wira Katzerl. Den Spannstift habe ich rein bekommen, wie, dies bleibt mein Geheimnis ^^

    Die Teile und die Innereinen, die ich ja schon seit guten drei Jahren habe, und den neuen Rahmen haben mich zusammen ca 90€ gekostet. Plus a bissl Arbeit :)

    Alles in allem a sauberes Stück :):):)

    Ok, die Erma Griffschalen für nen 20er kommen noch dazu....also 110€

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Ich kann mir das nicht vorstellen, dass seit zwei Jahren sich noch kein EU Land bereit erklärt hat, nach EU Richtlinien zu produzieren....niemals....never....

    A grad des Ausland ist an mehr Umsatz interessiert....an den Deutschen....

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • leuss

    Schaue mal hier rein:

    es ist die Situation in meiner Stadt. So sieht es meine Behörde.

    in meinem KWS steht eigentlich auch nichts darüber.

    Sonst ist meine Hauptfrage beantwortet - momentan kann ich leider keine SSW aus dem EU Ausland (ich hab die Slowakei gemeint) legal kaufen und in DE besitzen. Wenigstens in meiner Stadt. Hoffentlich wird es eines Tages anders geregelt, hoffentlich bald... Vielleicht verstehen es Behörden aus anderen Städten anders.

  • Du gibst aber schnell auf such doch Mal paar Quellen mit Ländern die EU Richtlinie gemeldet haben raus.

    Standen doch zumindest welche in der Visier drin.

    Mal sehen was deine Behörde dazu meint. Wenn was gemeldet und umgesetzt werden muss dann kannst du ja auch nur was verkaufen was legal ist und die Slowakei war dachte eins der ersten Länder die das Gemeldet und umgesetzt haben.

  • Und Österreich mit Sicherheit auch.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Falsch.

    So sieht es allein deine Behörde.

    Ob diese Einschätzung juristisch korrekt ist, steht auf einem anderen Blatt. Gleichwohl kann ich verstehen, wenn man kein Risiko eingehen will.

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