Und, der TS macht sich vor Lachen in ne Buchse.
Schreckschusswaffe nachts am Bett?
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wann kommen endlich die Wildschweine. Der Thread braucht unbedingt Wildschweine
75 Schafe durch Wildschweine getötet – Vorfall wirft Fragen auf
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Wenn jemand ungebetenen ins Haus oder Wohnung einsteigt dann verteidigt man sich mit allen Mitteln .
Oder etwa nicht ?
Hauptsache die Familie kommt gut aus der Sache heraus. -
Wenn jemand ungebetenen ins Haus oder Wohnung einsteigt dann verteidigt man sich mit allen Mitteln .
Oder etwa nicht ?
Hauptsache die Familie kommt gut aus der Sache heraus.Ja und wie verhält man sich in diesem Fall richtig?
Wenn man wirklich bemerken sollte, das ein Einbrecher im Haus ist und man selbst und die Familie anwesend ist, ruft man als allererstes den Notruf an. Dann versucht man keinen Kontakt mit dem Einbrecher zu bekommen.
Es gibt zwei Sorten von Einbrecher:1. Einbrecher die nur einsteigen, wenn niemand zuhause ist und falls ausversehen doch jemand anwesend ist, schnell das weite suchen.
2. Einbrecher die so dreist sind und einsteigen auch wenn die Bewohner anwesend sind und schlafen, die dadurch und bewusst das Risiko eingehen mit den Bewohner(n) in Kontakt zu kommen und die sind für sowas auch dementsprechend vorbereitet.( In Deutschland eher weniger)
Also was soll man tun
Sein Haus so gut wie möglich zu sichern, wie z.b. Alarmanlage,Kameras, einen Hund usw. und bei bemerken eines Einbrechers als erstes den Notruf wählen und möglichst versuchen keinen Kontakt zu bekommen. Falls das mit dem Kontakt nicht zu umgehen ist, dann ist aber eine „Provokation“ mit einer SSW nicht das Klügste, da ist ein z.B. Baseballschläger effektiver.
Das gleiche gilt übrigens für draußen, die mit einer SSW sich zu sehr sicher fühlen, kennt ihr die 7m Regel? Wer sie nicht kennt, wann ist man mit einer Schusswaffe (im holster) bevorteilt gegenüber einem Messer.. Alles über 7m ist eine Schusswaffe im Vorteil (die noch gezogen werden muss) alles ab 7m und drunter hat man gegen einen Messerangriff schlechte Karten. Und da reden wir von einer Schusswaffe.. Wie es jetzt mit einer SRS Waffe aussieht, kann man sich ja denken.
Der letzte Absatz soll kein neuer Diskussionstoff werden, sondern nur auch mal deutlich zeigen, das man sich mit einer SSW nicht zu sicher fühlen sollte.
Grüße
Mike
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Richtiger Weise, denn im Schlaf hat niemand Einfluss auf die eigene Aufmerksamkeit.
Jau. Deswegen auch müssen ALLE die eine generelle Führungserlaubnis (für scharfe Waffen) besitzen, sie vor jedem Nickerchen entladen und in den Panzerschrank wegschließen...
Grüße - Bernhard
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Also was soll man tun
Kooperativ sein und dem Dieb helfen einzupacken und rauszutragen. Das wirklich wertvolle wird es wohl kaum sein...
Grüße - Bernhard
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Also was soll man tun
Auswandern zum Nordpol. Da gibt es keine Einbrecher, weil ihnen die diebischen Finger abfrieren.
Findet sich denn kein Mod der das Thema endlich abschließt ? -
Sein Haus so gut wie möglich zu sichern, wie z.b. Alarmanlage,Kameras, einen Hund usw. und bei bemerken eines Einbrechers als erstes den Notruf wählen und möglichst versuchen keinen Kontakt zu bekommen. Falls das mit dem Kontakt nicht zu umgehen ist, dann ist aber eine „Provokation“ mit einer SSW nicht das Klügste, da ist ein z.B. Baseballschläger effektiver.
So in etwa sehe ich das auch. Erst die Polizei rufen, anschließend den Einbrecher vor dem Hund retten und gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Alternativ dazu sich im Bett umdrehen und dem Hund die Angelegenheit überlassen. Der bekommt am nächsten Tag dann aber nichts mehr zu fressen.
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... ich schlafe Nachts auf 'ner Luftmatratze, gilt das
Geschriebe hier dann auch... -
Bitte beim KWS auf den Kreis achten. Gilt, wie wir bereits diskutierten, dann nur im Landkreis und nicht z.B. am Urlaubsort. Wenn dort geschlafen werden sollte, sind andere Maßnahmen zu treffen.
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Die lag bei uns im Urlaub 14 tage im Auto, was solls.
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Bitte beim KWS auf den Kreis achten.
Hä ?
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Ich schätze mal er meint den Landkreis.
Meiner ist jedenfalls nicht auf mein Kreisgebiet beschränkt.
Was wurd da denn bitte Diskutiert? -
Jetzt gallopiert der Dummfug - der KWS ist bundesweit gültig. Aus, Ende - keine Diskussion.
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Ich zumindest denke das nur weil die Waffe am Mann ist, man schlafend nicht die Gewalt über die Waffe ausübt.
Wenn man mal nur das Waffenrecht betrachtet, und darum geht es ja hier, liegst du falsch. Denn die tatsächliche Gewalt über eine Waffe spielt im Zusammenhang mit Erwerb, Besitz und Überlassen eine Rolle.
Wie gesagt, man kann die Waffe während des Schlafs so absichern, dass sie nicht ohne Weiteres von Dritten entwendet oder benutzt werden kann, ohne dass sie aber entladen und verschlossen (korrekte Bezeichnung "gelagert") werden muss.
Wahrscheinlich gut gedacht, aber waffenrechtlich Unsinn. Denn zu Hause kann man nicht führen, sondern nur Aufbewahrung oder Umgang, wie schießen, bearbeiten (und Putzen). Sobald diese geladen ist, ist sie auch schussbereit. Dann entfällt schon einmal die Verwahrung, wo das nicht zulässig ist.
Bis über besagte Sicherung im Schlaf kein gültiges Gerichtsurteil vorliegt aber alles Hypothetisch ohne Gesetzesgrundlage.
Nein. Denn die meisten Gerichtsurteile sind Einzelfallentscheidungen. Für weitere Wirkung müssen Grundsatzurteile gesprochen werden. Aber doch ein Ja, weil sich manche Richter an vorangegangenen Urteilen orientieren, insbesondere wenn mehrere Gerichte in einer Richtung geurteilt haben.
Dennoch kann man bei "einfachen" Urteilen nicht zwingend ein Gesetz dahingehend so auslegen.Im Streitfall wird man dann aber erfahren, wie der Begriff "Führen" auch auf eigene Innernräume ausgeweitet werden kann und wird.
Das bezweifele ich stark, weil der waffenrechtliche Begriff "Führen" zweifelsfrei und eindeutig definiert ist. Das bedeutet aber nicht, dass man eine Waffe zugriffbereit auf dem Nachttisch liegen lassen darf. Das müssen dann die Gerichte entscheiden, ob das gegen der Aufbewahrungspflicht verstoßen wurde. Aber "zu Hause geführt" wäre schon im Gesetz widersinnig und kann nicht bestraft werden.
Mehr noch, innerhalb eigener Räumlichkeiten darf man mit der Waffe sogar mehr anstellen als nur "Führen" (wie außerhalb), solange es keine gesetzeswidrige Handlung ist.
Richtig, z.B. Schießen. Das darf man in der Öffentlichkeit nicht, bzw. benötigt dafür eine (Schieß-)Erlaubnis. Aber das ist es nicht was du meinst. Was wäre denn genau der Umgang, den man zu Hause darf und - mit Erlaubnis - dem Führen außerhalb nicht?
Mir fällt da jetzt nichts ein. Um da die Luft herauszunehmen, hat der Gesetzgeber alle möglichen Umgangsformen, die waffenrechtlich eine Bedeutung haben, definiert:Zitat von WaffG §1
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat
auch, wer diese unbrauchbar macht.Somit kann man im waffenrechtlichen Sinne nichts anderes mit einer Waffe tun!
So in etwa sehe ich das auch. Erst die Polizei rufen,
So ist das richtig. Denn das Recht geht vom Staat aus und damit ist Selbstjustiz verboten. Das geht in einer Demokratie auch nicht anders. Die Frage wäre allenfalls, inwieweit eine Selbstverteidigung zulässig ist.
Wäre Selbstjustiz geduldet, würden wir wie die allseits bekannten Clans handeln. Das will ja auch keiner. Damit würde ein unreglementiertes Parallelrecht entstehen, welches mal so und mal so richtet. Aus diesem gutem Grund ist die bei uns geltende Gewaltenteilung auch elementar im Grundrecht verankert. -
Ich schätze mal er meint den Landkreis.
Meiner ist jedenfalls nicht auf mein Kreisgebiet beschränkt.
Was wurd da denn bitte Diskutiert? -
Der KWS ist wie jede waffenrechtliche Erlaubnis bundesweit anerkannt und gültig. Beschränkungen auf eine Örtlichkeit gibt es nur bei einer Schießgenehmigung und ähnlich. Vielleicht ist das mit Auflagen eines großen WS verwechselt worden, die immer individuell des Inhabers erfolgen. WS für Bewacher nur für dienstl. Tätigkeit...
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Aber "zu Hause geführt" wäre schon im Gesetz widersinnig und kann nicht bestraft werden.
So ist es und darauf wollte ich hinaus. Dass der genaue Begriff "Führen" hier nicht angewendet wird, ist mir klar. Wer aber mit einer Waffe zu hause genau so umgeht, als würde er sie draußen führen (wenn er es darf), kann und wird nicht bestraft werden.
Ob er bestraft werden kann und wird, weil er dabei ein Nickerchen macht, muss dann wohl ein Gericht entscheiden, wenn es diesbezüglich einen Kläger geben sollte.Grüße - Bernhard
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Ich habe das Thema schon längere Zeit verfolgt, aber bin mir unsicher ob und wie es jetzt erlaubt oder verboten ist, eine
Schreckschusswaffe nachts am Bett?
zu haben.
Also nochmal ganz konkret. Was darf man:
1. SSW geladen auf dem Nachttisch?
2. SSW ungeladen auf dem Nachttisch?
3. SSW geladen in einem verschlossenem Behältnis auf dem Nachttisch?
4. SSW ungeladen in einem verschlossenem Behältnis auf dem Nachttisch?
5. nichts davon? -
Lisastar2000
Nimm die Nummer 4 und alles ist gut.
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