Hallo zusammen,
ich bin seit Kurzem Besitzer des kleinen Waffenscheins, ausgestellt vom Wetteraukreis in Hessen. Nun musste ich feststellen, dass auf dem Waffenschein steht, dass dieser nur zum Führen im eigenen Kreis berechtigt.
Hat hierzu jemand Erfahrungen? Ist das so überhaupt im Einklang mit dem deutschen Waffengesetz? Der kleine Waffenschein müsste doch normalerweise für ganz Deutschland gelten. Ich bin nun etwas verunsichert, nur im einen Kreis bringt mir das nämlich gar nichts, das hätte ich mir an der Stelle auch sparen können.
Danke euch