Kleiner Waffenschein - nur im Landkreis gültig!?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.418 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. September 2020 um 20:27) ist von Iseethat93.

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit Kurzem Besitzer des kleinen Waffenscheins, ausgestellt vom Wetteraukreis in Hessen. Nun musste ich feststellen, dass auf dem Waffenschein steht, dass dieser nur zum Führen im eigenen Kreis berechtigt.

    Hat hierzu jemand Erfahrungen? Ist das so überhaupt im Einklang mit dem deutschen Waffengesetz? Der kleine Waffenschein müsste doch normalerweise für ganz Deutschland gelten. Ich bin nun etwas verunsichert, nur im einen Kreis bringt mir das nämlich gar nichts, das hätte ich mir an der Stelle auch sparen können.

    Danke euch :)

  • Nein, sei nicht albern. Das bedeutet nur, dass du die Waffen nicht auf gerader Linie führen darfst, sondern nur im Kreis.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich habe ein Deja vu, glaub ich.
    Die selbe Frage kam schon mal auf.
    Hat ein bißchen gedauert, bis die Aufklärung kam, dass mit Kreis der Kreis um das PTB-Symbol gemeint ist und nicht der Landkreis.
    Insofern würde ich sagen, einige hier glauben nicht so ganz dran, dass deine Frage ernst gemeint ist...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ohje, jetzt hat‘s Klick gemacht. Danke für die Aufklärung - gut, dass wir darüber gesprochen haben. War tatsächlich mein Ernst, entschuldigt die dumme Frage.

  • Das Problem ist, dass es auch ein PTB-Zeichen im Viereck gibt.
    Und Waffen damit sind nicht führfähig mit KWS. Einsteckläufe z.B.
    Darum wohl die Anmerkung "im Kreis".

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Gilt das mit dem "PTB im Kreis" eigentlich auch nach dem neuen Waffengesetz, bzw. kann man diesen Zusatz jetzt von der Behörde streichen lassen?

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:
    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen,a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretensdieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder
    b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss-und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

  • ...entschuldigt die dumme Frage.

    Wirklich dumme Fragen gibt es nicht, da man dabei ja vom
    Fragenden ausgehen muß, und nicht vom Antwortenden.

    Jetzt weißt Du aber, welcher Kreis gemeint ist, und daß es
    auch ein Viereck gibt. Da hat sich Deine Frage doch mehr
    als gelohnt.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Gilt das mit dem "PTB im Kreis" eigentlich auch nach dem neuen Waffengesetz, bzw. kann man diesen Zusatz jetzt von der Behörde streichen lassen?

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:
    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen,a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretensdieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder
    b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss-und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

    Nein. du darfst weiterhin nur die mit PTB im Kreis führen. Du darfst nun vielleicht andere besitzen

  • Aber mal ganz ehrlich, ich möchte nicht wissen wie viele Behörden diesem dummen Fehler auch machen würden... :P