Salutwaffen und WaffG

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 18.445 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2021 um 11:07) ist von pandur.

  • Guten Tag,

    kurze Frage, wurde bei Änderung des WaffG jetzt was mit Salutwaffen festgelegt? Im Gespräch bei den Entwürfe war es ja mal. Ich finde mal noch Salutwaffen zum kauf.
    Frage da mich eine Saltuflinte interessieren würde. Nur wäre dafür die Änderungen im WaffG als erstes mal interessant.

  • Hallo,
    ganz einfach, werden WBK Pflichtig mit Bedürfnis.

    Und sollte es ne Salut AK sein die mal Vollautomatisch war, wird die verboten.

    Bis zum 1.9. werden die noch über Egun angeboten.... die Preise sind von sehr billig bis irre teuer gerade.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Die Frage ist dann was wäre ein Bedürfnis bei Salutwaffe? Und wen man jetzt noch kaufen würde ob es dann wie damals bei den 4mm läuft dass Altbesitz eingetragen wird.

  • Nein,
    Einfach so wbk und Altbesitz wird es da nicht geben.

    Bedürfnis wäre nachzuweisen Theater, Film.... und vielleicht wird Reenacment anerkannt.

    Und jetzt noch kaufen, hmmm. Macht es noch schwieriger.

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  • Ich kann da nur vom Kauf abraten. Wie oben richtig beschrieben wird es nächste Woche nur noch zwei Klassen Salutwaffen geben:
    Erlaubnispflichtig oder Verboten - Punkt.
    Ab dem 01.09. müssen alle Salutwaffen der Behörde gemeldet werden. Die Frist zur Anmeldung endet zum 01.09.2021. War der Salutumbau vormals eine vollatomatische Waffe, wird diese eingezogen.
    Ist die Waffe mal ein Repetierer oder Einzellader gewesen, muss man ein Bedürfnis nachweisen. Bislang wurde offiziell nur Film und Theater genannt. Somit dürften das nur Personen mit gewerblichen Hintergrund glaubhaft anmelden können.
    Denkbar ist im Sinne einer Besitzstandwahrung und "retten" des Sachwertes auch ein Bedürfnis nach § 8 WaffG über das wirtschaftliche Interesse, was von Einigen hier auch angeführt wird. Ich glaube da nicht dran, weil man dann gleich den Altbesitz hätte dulden können. Aber das wird sich in einigen Monaten zeigen.
    Aber es dürfte sicher absehbar sein, dass für nun kürzliche angeschaffte Salutwaffen keine Ausnahmen geben wird.
    Stichtag zur letzten Meldung wird der 01.09.2021 sein. Danach sind alle (!) Salutwaffen eine illegale Waffe, wenn man diese nicht angemeldet hat.

    Wer allerdings ein Bedürfnis glaubhaft machen kann, benötigt dennoch keine WSK.

  • Nein,
    Einfach so wbk und Altbesitz wird es da nicht geben.

    Bedürfnis wäre nachzuweisen Theater, Film.... und vielleicht wird Reenacment anerkannt.

    Und jetzt noch kaufen, hmmm. Macht es noch schwieriger.

    Quelle?
    Theater und Film ist genauso Quatsch. Wer nimmt so einen Prügel für Filmaufnahmen? Ein Schuss mit dem Schloss zusammen reingefummelt. Ohne Handschutz und das Bumm kommt oben raus? Und der "Schauspieler" läuft mit dem gespannten Teil durch die Szene?
    Natürlich steht das im Gesetz. Aber wie es praktisch umgesetzt wird weiß noch niemand.

    Mit hätte, wäre und vielleicht die eigene Meinung als Gesetz zu verkaufen ist unseriös.

  • Bisher nennt das neue Gesetz drei Beispiele:

    1. Theateraufführungen

    2. Foto-Film- und Fernsehaufnahmen

    3. Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege.

    Das „insbesondere“ in der neuen Regelung sagt, dass auch weitere Bedürfnisse möglich sind. Allerdings bewegen sich die Beispiele im Bereich "Kultur" und "Öffentlichkeit/Publikum/Teilnahme an einer Veranstaltung".

    Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass sich Behörden und Gerichte zunächst an möglichen gemeinsamen „Grundgedanken“ dieser Beispiele orientieren. Wo ist es dabei erforderlich, dass die Waffe Platzpatronen verschießt, weil eine „stumme“ Deko nicht ausreicht?

    Für „Reenactment“ als „kulturelle Veranstaltung“ sehe ich da gute Chancen.

    Wirtschaftliches Interesse am Besitz oder der Wunsch, allein im schalldichten Keller zu knallen, würde nicht in ein solches „Schema“ passen.

    Inwieweit „Film- und Fernsehaufnahmen“ sich auf gewerbliche Nutzung beschränken, oder auch nichtkommerzielle Darstellungen auf z.B. YouTube einbeziehen, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Es gibt ja bereits unzählige Kurzfilme von WK II bis Western, die von laienhaft gespielt bis Semiprofessionell reichen.

    Leider ist nicht zu erwarten, dass erste Gerichtsurteile vorliegen, bevor die Anmeldefristen an. 21. September 2021 enden.

    Der entsprechende Paragraf lautet ab 1.September 2020:


    § 39b WaffG - Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen

    (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 ist insbesondere anzuerkennen, wenn der Antragsteller die Salutwaffen für 1. Theateraufführungen, 2. Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder 3. für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege benötigt.

    (2) Ein Nachweis der Sachkunde nach § 7 ist für die Erteilung der Erlaubnis nicht erforderlich.

    (3) § 36 Absatz 3, 4 und 6 ist auf Salutwaffen nicht anzuwenden. Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln


  • Theater und Film ist genauso Quatsch. Wer nimmt so einen Prügel für Filmaufnahmen? Ein Schuss mit dem Schloss zusammen reingefummelt. Ohne Handschutz und das Bumm kommt oben raus? Und der "Schauspieler" läuft mit dem gespannten Teil durch die Szene?

    Filmaufnahmen haben den Vorteil, dass Szenen geschnitten werden und Kameraperspektiven beliebig sind. Da kann munter von Deko/Prop auf Salut gewechselt werden. Wobei Mündungsfeuer uws. heute problemlos in der Nachbearbeitung hinzugefügt werden.

    Klassiker aus Hollywood: In "Starship Troopers" (1997) hatte selbst die "Mobile Infanterie" nur wenige "schussfähige" Waffen. Die Trooper in der zweiten Reihe hielten nur Dummies Richtung "Bugs". :D

  • Und wozu brauchst dann die Salut? Das hat jemand mit Null Ahnung ins Gesetz geschrieben. Solange die einzelnen Behörden vor Ort auch nichts wissen bringen Spekulationen nichts....

  • Quelle?
    Theater und Film ist genauso Quatsch. Wer nimmt so einen Prügel für Filmaufnahmen?

    In einem Entwurf zu dieser 3. Waffenrechtsänderung wurde genau dieses Bedürfnis genannt.
    Aber klar macht das Sinn. Eben weil die Benutzung von scharfen Waffen bei Film und Theater problematisch ist, wird ja - zwangsweise - auf SSW, Deko- und Saltutwaffen ausgewichen wird, ist dieser Bedürfnisgrund schon einleuchtend.

  • Auch gibt es Bürgergarden die bei diversen veranstaltungen aufmaschieren .

    Diese haben auch Salutgewehre um eben Salut schiessen zu können ,ist man in so einem Verein hat man auch glück .

    Und das andere ist eben so ,entweder WBK mit Bedürfnis oder aber Illegal wie ehemals Vollautomaten dann auch .

    Ist nicht das erste und wird auch nicht das letzte sein was verboten wird .

  • Ich habe zwar keine Saluts mehr gehe aber schwer davon aus das für Altbesitz eine WBK ausgestellt wird. Die Aufbewahrung in einem entsprechenden Tresor wird sicherlich aufs Auge gedrückt, da wird sich so manch einer vielleicht überlegen ob sich dieser Kostenaufwand lohnt.

    Bei den LEP's war damals bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes auch nichts bezüglich des Altbesitzes geregelt.

    Als ich meine LEP's dann damals pünktlich bei der Behörde gemeldet hatte war es für den Sachbearbeiter vollkommen selbstverständlich das ich eine entsprechende WBK bekommen würde und er hat mir alle Unterlagen zugeschickt. Seine Aussage war damals "Solange es sich laut neuem Gesetz nicht um einen verbotenen Gegenstand handelt wird es nicht so einfach möglich sein den Besitzer zu enteignen."

    Die Altbesitz WBK hat für die Behörden außerdem den großen Vorteil das sie Bescheid wissen wo sich die Waffen befinden und diese quasi nun unverkäuflich sind. Sollte eine Enteignung, in welcher Form auch immer,doch im Raum stehen dann werden viele der Salutwaffen unangemeldet still und heimlich im Keller ,oder wer weiß wo ,verschwinden oder anonym unter der Ladentheke gehandelt. Das kann nicht im Sinne der Behörden sein.

    Gruß,
    René

  • Wir werden sehen, welche Bedürfnisbegründungen für Salut anerkannt werden.
    Mit der Anerkennung von Altbesitz ergibt sich ja noch eine besondere Frage. Da nun dür Salut im Gegensatz zu Altdeko kein offizielles Bedürfnis für den Altbesitz gibt und auch die üblichen Bedürfnisse, wie:
    § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger
    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen
    § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
    § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
    § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
    § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
    § 21 Waffenhandel und -Herstellung
    § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal

    nicht zuständig sind, bleibt nur der § 8. Dazu findet sich in der WaffVwV folgendes:


    Zitat von WaffVwV

    Zu § 8: Bedürfnis:

    ...
    8.1 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und Munition kann nach § 8 anerkannt werden, wenn von der Rechtsordnung gebilligte persönliche oder wirtschaftliche Interessen bestehen.

    ...


    Bei der Anerkennung wirtschaftlicher Interessen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Betreiber kommerzieller Schießstätten sollen Art und Anzahl der vorgehaltenen Waffen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begrenzt werden. Unter dem Gesichtspunkt der Deliktrelevanz sollten keine Waffen in größerer Zahl dort angehäuft werden.

    Die im § 8 aufgeführte Liste ist nicht abschließend. Es wird auch darauf verwiesen, dass auch andere Bedürfnisse angebracht werden können. Meiner Meinung ist das aber schwer auf ein Bedürfnis im Sinne einer Werterhaltung eines privaten Altbestandes abzuleiten. Wie schon gesagt hätte der Gesetzgeber dann einfach einen Altbestand als Bedürfnis anerkennen können, wie er das ja bei Deko gemacht hat. Nun mit gleicher Begründung den § 8 dafür hernehmen zu wollen, wird spannend, insbesondere weil das "wirtschaftliche Interesse" eher im gewerblichen Sinne anzusehen ist.
    Zwar wird sich der eine oder andere Sachbearbeiter vielleicht bequatschen lassen, aber eine offizielle Regelung diesbezüglich sehe ich nicht. Da sehe ich eher Chancen das über dem Reenacment zu versuchen, was aber die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein voraussetzen würde. Ansonsten könnte man ein solches Interesse immer als Begründung anführen, was natürlich substanzlos ist. Ein Bedürfnis muss schon als Beleg in jedem Fall nachprüfbar sein.

    Daher müssen wir das abwarten. Alles ist im Moment nur reine Spekulation.

  • Auch ein Waffensammler braucht eine WBK ;)

    Und die bekommt man nicht so einfach.

    Du musst z.b. begründen welche Marke du sammelst, oder ein spezielles Gebiet.

    Einfach Waffen sammeln geht da nicht.

    Nehmen wir an du bist Röhm Sammler.

    Du musst dann erstmal alle freien Waffen sammeln, dazu Prospekte usw... und kannst dann glaubhaft machen, das du eine Sammler WBK brauchst, um die WBK pflichtigen Röhm Waffen zu bekommen.

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  • Um es kurz zu machen...

    Vergesse Salutwaffen! Die Zeit ist einfach vorbei.

    Es gibt viele nette Airsoft Pumpguns die dank Gasbetrieb auch knallen, und man trifft auch was ;)

    Ich hatte mal ne tolle Baikal Salutflinte, PTB 123... war schonend umgebaut.

    Trotzdem verstaubte das Ding, an der Mündung kam nicht mehr viel Peng raus :D

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  • Um den "Tresor" geht es dabei ja eigentlich nicht, der wäre bei mir auch schon vorhanden, wenn ich son Salut Dingends haben wollte, könnte ich die auch einfach auf Gelb nehmen.
    Es geht ja eher um die, die so'n Salut Dingends haben und jetzt begründen müssen, warum sie dafür eine WBK bekommen müssen.
    Ich halte diese neue Vorschrift sowieso für Schwachsinn, dann müsste normalerweise auch jede SSW auf eine WBK, mehr ist son Salut ja auch nicht. Für mich hat so eine kaputt gebohrte/gefräste und zugeschweißte Waffe sowieso keinen wirklichen Wert mehr, an die Wand als Deko hängen ist ja auch nicht mehr erlaubt.
    Aber es gibt ja nun auch Leute die Sowas sammeln.

  • Um den "Tresor" geht es dabei ja eigentlich nicht, der wäre bei mir auch schon vorhanden, wenn ich son Salut Dingends haben wollte, könnte ich die auch einfach auf Gelb nehmen.

    Wie willst du das anstellen?
    Auch wenn du keinen Einzelbedürfnisnachweis auf Gelb benötigst, brauchst du doch ein grundsätzliches Bedürfnis und eine passende Disziplin und das hast du als Sportschütze nicht für Salut.
    Das wird schon beim Versuch der Eintragung auffallen.

    Ich halte diese neue Vorschrift sowieso für Schwachsinn, dann müsste normalerweise auch jede SSW auf eine WBK, mehr ist son Salut ja auch nicht. Für mich hat so eine kaputt gebohrte/gefräste und zugeschweißte Waffe sowieso keinen wirklichen Wert mehr, an die Wand als Deko hängen ist ja auch nicht mehr erlaubt.

    Eine SSW ist aber konstruktiv nicht darauf ausgelegt, scharfe Munition zu verschiessen.
    Das Bundeslagebild Schusswaffenkriminalität des BKA spricht seit mindestens 2015 von oft organisiertem Rückbau ehemaliger Salut- und Dekowaffen in scharfe Waffen.
    2013 war davon im Lagebild noch nichts zu lesen.
    Anfangs war von Umbauten aus ausländischen, nicht nach deutschem Recht deaktivierten Waffen die Rede, dieser Aspekt ist aber spätestens seit Charlie Hebdo nicht mehr relevant.
    Übrigens wurden im aktuellen Bundeslagebild 2019 ausdrücklich türkische SSW als häufige Umbaugrundlage genannt...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson