Der Aufwand dürfte den allermeisten Salutbesitzern zu groß sein.
Das ist der Punkt. So ein Gutachten dürfte an die tausend Euro gekostet haben. Dazu addieren sich Waffenschrank, WSK und die hohen Gebühren der Roten. Das dürften schon zu Beginn rundweg 2 k€ sein. Und das für deaktivierte, nutzlose Waffen, die man niemals wieder zu Geld machen kann. Da gibt es spannendere Sammelthemen für scharfe Waffen, wo der Aufwand exakt gleich ist.
Ich habe die Kosten für das Gutachten als sehr human empfunden, mit allen Gebühren (allein die WBK kostet mehrere hundert €) lag ich bei etwa 1k€. Das war aber dann auch kein rundum sorglos Paket sondern erforderte eine eigene Vorarbeit, was meiner Meinung nach auch so sein sollte. Aus Zeitgründen habe ich meine Ausführung hauptsächlich über die Weihnachtsferien und anschließend über mehrere Wochen Nachts geschrieben und trotzdem viel Freude dabei. Der Aufwand war ja dann nicht nur dafür, dass ich die Salutwaffen behalten darf sondern dass ich die bestehende Sammlung an erwerbsscheinfreien, ehemaligen Waffen mit scharfen Exemplaren fortführen und ausbauen kann. Wenn der Gesetzgeber jetzt der Meinung ist, ich soll lieber scharfe Waffen sammeln, soll mir das Recht sein.
Abgesehen davon sind alle meine Waffen (auch die neuen, scharfen) meines Erachtens nach zunächst einmal nutzlos, da nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck sinnvoll verwendbar. Bei einer nicht-technischen Sammlung liegt der Wert nicht nur in der reinen Funktion, aber da drüber kann man sich trefflich streiten.
Klar kommt die Beantragung einer roten WBK nicht für jeden (und vor allem nicht in jeder Lebenssituation) in Frage, ich kann nur jeden ermutigen es zu versuchen, der schon einmal ernsthaft mit dem Gedanken gespielt hat.
Ich würde aber auch allen anderen empfehlen, die (Salut-)Flinte nicht gleich ins Korn zu werfen sondern das Gespräch mit dem SB zu suchen. Mit etwas Glück wird es für unterschiedliche Fälle unterschiedliche Lösungen geben. Floppyk's Ausführungen mögen rechtlich einwandfrei sein und so vor Gericht Bestand haben. Aber solange man noch nicht vor Gericht ist, gibt es einen gewissen Handlungsspielraum. Soweit ich weiß, gibt es bisher nur den Gesetzestext und keine exakten Vorschriften zur Umsetzung. Der Gesetzgeber räumt ja bei den Aufbewahrungsvorschriften selbst ein, dass von Salutwaffen eine äußerst reduzierte Gefährdung ausgeht. Ich hoffe dass es da dem einen oder anderen SB leichter fällt, seinen Handlungsspielraum zu nutzen. Gerade bei anderweitigen Legalwaffenbesitzern ist die Wahrscheinlichkeit wirklich Null, dass sie ausgerechnet mit einer Salutwaffe etwas anstellen.
Ich drücke auf jeden Fall JMBFan und allen anderen, die auch legal bleiben wollen, die Daumen.