Der Einsatz einer SSW bei einem Angriff mit einer Holzlatte ist mit einiger Sicherheit gerechtfertigt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Einsatz einer scharfen Waffe gegen einen Messerangreifer i. d. R. rechtens ist, scheint hier die Verhältnismäßigkeit gegeben zu sein.
Nur mal ein Beispiel dazu, aus der Realität, wie Richter das sehen.
Ein 40 Jähriger greift einen 20 Jährigen (Das alter stimmt nicht genau, aber der Altersunterschied waren 20 Jahre.), nach einem Streit mit einem Messer an.
Der 20 Jährige verteidigt sich und verletzt den 40 Jährigen dabei so, das dieser ambulant behandelt werden muss.
Der 20 Jährige hat keine Waffen oder Gegenstände benutzt und ist kein Kampfsportler, auch er wurde bei dem Kampf leicht verletzt.
Das Urteil: In anbetracht des Altersunterschiedes hat der 20 Jährige unverhältnissmäßig reagiert. Ihm war von vornherein klar das er dem Angreifer überlegen ist, und hat deshalb mit Vorsatz gehandelt. Der Messerangriff des 40 Jährigen war vor Gericht gegenstandslos.
Die Folgen des Urteils: Verurteilung des 20 Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die Kosten des Verfahrens- Schmerzensgeld- Anwaltskosten der Gegenpartei- der eigene Anwalt, hatte der 20 Jährige zu tragen. In der Summe etwa 25.000 DM (Ja war noch zu DM Zeiten.)
Soviel zur Verhätnismäßigkeit in der Realität.