In allen Fällen sollte man aber unbedingt Kenntnis vom den §§ 42 und 42a haben, um dann auch eine denkbare Diskussion entgegentreten zu können.
Für mich das Gesetz unverständlich, aber ich gehe davon aus das die zuständigen Ordnungskräfte am besten Bescheid wissen. So entfällt eine Diskussion.