Taschenmesser, Einhandmesser,... Ich blicke nicht durch.

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 15.872 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2021 um 05:50) ist von Nick_Nolte.

  • In allen Fällen sollte man aber unbedingt Kenntnis vom den §§ 42 und 42a haben, um dann auch eine denkbare Diskussion entgegentreten zu können.

    Für mich das Gesetz unverständlich, aber ich gehe davon aus das die zuständigen Ordnungskräfte am besten Bescheid wissen. So entfällt eine Diskussion.

  • Was ist denn für dich unverständlich?
    Alles was dazu bestimmt bzw. beworben wird jemanden durch Hieb oder Stoß zu verletzen ist Verboten zu Führen.
    Quasi alles zweischneidige. Wenn man sich was neues zum Führen sucht hilft dann noch sich BKA Fesstellungsbescheide anzusehen wo zb. Karambit Messer als Hieb und Stoß Waffe eingestuft werden trotz einschneidiger Klinge. Oder zb. das Leatherman Multitool als Einhandmesser eingestuft wird.

    Erlaubt ist alles unter 12 cm Klingenlänge was halt nicht als Waffe eingestuft wird und alles was 2 Händig geöffnet werden muss und verriegelt wird oder aber einhändig geöffnet wird aber keine Verriegelung besitzt.
    Da ist dann auch keine Längenbegrenzung vorgesehen.

    Wenn die Ordnungskräfte dich erstmal kontrollieren ist es zu spät da Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. :rolleyes:

    Hoffe aber immernoch aufgeklärt zu werden was sich denn nun geändert haben soll?

  • Offensichtlich lassen sich "von oben" bürgerliche Freiheiten aller Art, nicht nur im Waffenbereich, immer weiter einschraenken, ohne das es zu Reaktionen kommt.

    Bis Anfang der 2000er Jahre dürften SSW und Messer aller Arten, selbst Blankwaffen und Schlagwaffen, problemlos geführt werden. Ausser auf öffentlichen Veranstaltungen oder auf dem Weg dahin. Es genügte über 18 zu sein und den Ausweis dabei zu haben.
    In jener Zeit hatte ich oft ein Fairbairn Sykes dabei, oder ein Gerber Mark 1,
    nicht weil ich es brauchte, sondern weil ich es durfte.
    Die Messer habe ich noch, allerdings sind wir schon lange nicht mehr zusammen ausgegangen :)

    Seid jener Zeit gab es gesetzliche Verbote des Messerfuehrens.
    Allerdings sind in der heutigen Zeit sicherlich mehr Menschen durch kriminelle Messerstecher zu Schaden gekommen als in Zeiten liberaler Gesetzgebung. Wo die wahren Ursachen liegen ist für jeden zu sehen, der die sehen will. Ich erspare mir die zu beschreiben.

    Und anfang der 70er konnte sich jeder über 18 auch noch ein KK Gewehr kaufen ;) oder wie wär es mit einem Jagtgewehr *lol*

    http://meinungsterror.de/?p=333

  • @Maze55

    und ich wiederhole hier noch mal:

    Das was sie hier schreiben hat mehr mit ihrer Fantasie zu tun und weniger mit deutscher Gesetzgebung.
    Wo ist denn die Messertrageerlaubnis für Einhandmesser von ihrer Waffenbehoerde? Wir warten....

    Zu ihrem Segelboot. Jemand hatte ein Einhandmesser im Auto mit der Begruendung im Fall eines Unfalls damit den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können. Wurde vom Gericht verurteilt, mit exakt der gleichen Begruendung: Es sei dazu kein Einhandmesser erforderlich sondern ein Gurtschneider oder ein erlaubtes Messer. Denken Sie, sie wuerden anders behandelt werden?

    Ohnehin:
    Jemand, der den Begriff "...amerikanische Verhältnisse..." überhaupt, noch dazu in einem Waffenforum benutzt zeigt leider, das er sich nicht adäquat damit beschäftigt hat. Das ist ein reiner Kampfbegriff der benutzt wird um Diskussionen abzuwürgen.

  • Wobei wenn man sich die gesetze von früher anschaut man da ja eher "Amerikanische Verhältnisse " hatte .

    Auf heute übertragen würde das bedeuten ab zum BüMä Remington 700 und 200Schuss kaufen ,Perso vorzeigen ,alles in den Kofferraum werfen und zuhause über den Kamin hängen und kein Mensch hat es gejuckt.

  • Früher was hast du für eine Maschine ,wieviel PS ,schon ausgefahren....

    Heute das ist aber gefährlich ,da kann man sich tot fahren,vor allem die Umweltverschmutzung....

    Am Beispiel vom Böker SX und UKPK kann man auch sehen das jeder Richter die Gesetze auslegen kann wie er denkt,deshalb sind gesetze immer so schwammig geschrieben ,genau wie es von der Politik immer schwammige Aussagen gibt.

    Da kann man sich drüber aufregen aber es bringt einem gar nichts,jede Zeit hat eben seine Gesetze,etwas worüber sich 100 Jahre kein Mensch aufgeregt hat ist auf einmal eine Sünde hoch 10 .

    Z.b. so https://www.focus.de/finanzen/boers…d_12323815.html über so einen Mist hätte sich vor 30 Jahren noch kein Mensch nur ansatzweiße gedanken gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (21. August 2020 um 16:11)


  • 1.
    dass kann ich dir nicht sagen, da bei mir noch kein Verlangen nach einem genehmigungspflichtigen Messer bestand und mein altes Einhandmesser (Ü20J)(jetzt genehmigungspflichtig) in meiner verschlossenen Giftkiste liegt. :D

    2.
    womit das Gericht ja auch Recht hat
    Ja, das denke ich wirklich und ich weiß nicht ob du schon einmal auf einem sich auf und ab schaukelndem Boot warst, möchte da ungern mit beiden Händen ein Messer öffnen und schon gar nicht mit einer >immer offenen<, festen Klinge arbeiten, ich denke, dass würde das Gericht verstehen und akzeptieren. Ich könnte dir jetzt den Nutzen des Einhandmesser und den sicheren Gebrauch das es bietet noch einiges schreiben, was eine 10 cm feste Klinge noch anrichten kann, wenn das Messer nicht mehr gebraucht wird, kannst du dir wohl selber denken.
    Wie ich weiter oben schon geschrieben habe: kann man glaubhaft begründen warum man etwas, dass auf der schwarzen Liste steht, oder einen Berechtigungsnachweis z.b Schusswaffe braucht, sollte dies möglich sein, vorausgesetzt vom Kopf her stimmt alles.

    3.
    Wenn dem, was du hier geschrieben hast über 50 % der Forums User zustimmen würden, dann wäre ich wohl wirklich falsch hier und ich habe auch nicht das Gefühl, eine Diskussionen abzuwürgen, im Gegenteil


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)

  • Zu
    1. Verstaendlich, denn sie möchten nicht die Waffenbehoerde zum Lachen bringen indem sie Genehmigungen beantragen, die nicht existieren.

    Zu
    2. Ein Fall von "was ich mache ist legal - wenn ein anderer etwas ähnliches macht aber nicht" ? :)
    Verstehen sie doch, was sie auf ihrem Segelboot machen, oder auch nicht ist nicht wichtig.
    Es geht nur darum warum man so was rechtlich untersagt, ja überhaupt reguliert. Würde es nicht genügen nur Personen die bereits auffällig geworden sind gewisse Rechte zu beschneiden? Den normalen Buergern hingegen nicht voller Misstrauen zu begegnen? Welches Menschenbild steht dahinter?
    Nur weil ich ein Messer habe, muss ich es auch missbräuchlich einsetzen?
    Sind Menschen oder Dinge für Taten verantwortlich?


    Zu
    3.Damit sie verstehen. Ein Kampfbegriff ist in einer Diskussion das, was ein KO - Schlag in einem Boxkampf. Er soll denn Gegner schlagartig aus dem Kampf nehmen. Eine Argumentation dagegen soll nicht mehr möglich sein. "Amerikanische Verhaeltnisse" wird in polemischer Weise von Leuten benutzt, die uns nicht Wohlgesonnen sind. Das ist ein Begriff, aus dem Sprachschatz von Personen die am liebsten, aus ideologischen Gruenden, alle Waffen in der Bevoelkerung verbieten möchten.
    Sollen wir uns derer Begrifflichkeiten bedienen?

  • Sind die Straftaten mit Messern tatsächlich so deutlich gestiegen? Gefühlt definitiv und ich persönlich denke ja. Aber: Es gibt keine wirklichen Statistiken darüber.
    Ja, in den Medien liest man täglich mehrfach darüber, aber heute verbreiten sich Nachrichten viel viel schneller und in einem größeren Personenkreis als vor 15 Jahren.
    Vor 10 Minuten ist etwas passiert und schon läuft es als Breaking News auf so ziemlich allen Nachrichtenseiten. Auf Twitter ist es meist noch schneller.
    Diverse Polizeibehörden twittern selbst im "Minutentakt". Man bekommt Straftaten aus der hintersten Ecke Deutschlands mit. Das war früher unmöglich. Man las die regionalen Straftaten aus der Zeitung und sah die überregional wichtigen in den Nachrichten im TV. Insgesamt nur ein Bruchteil von dem was man heute mitbekommt.

    :thumbsup:

  • Dazu sei gesagt dass sich die Messerangriffe in England häufen seit dort Messer in der Öffentlichkeit verboten sind.

    So ähnlich wird es in Deutschland auch sein. Daran sieht man doch recht deutlich dass solche Gesetze nicht den gewünschten Erfolg haben.

  • Ich weiß jetzt nicht, ob du das nicht verstehst, oder verstehen willst, aber es ist ein Leichtes, sich mal kurz bei der hiesigen Polizei zu informieren, wenn ich so ein Messer bei mir haben möchte, oder bei der zuständigen Waffenbehörde.
    Sollte da eine Schmunzeln oder Lachen, würde ich ihn fragen, ob er den § 42a kennt.

    „Ein Fall von "was ich mache ist legal - wenn ein anderer etwas ähnliches macht aber nicht" ?

    Nee, Äpfel sollte man nicht mit Birnen vergleichen, ich möchte jetzt nicht auf dem Segler rumreiten, aber das fällt unter Sportart und ist speziell, nicht mit einem Auto im öffentlichen Verkehr zu vergleichen. Somit fällt es unter Sport und hätte seine Berechtigung als Werkzeug, es ist aber müßig speziell darüber zu diskutieren.

    „wird in polemischer Weise von Leuten benutzt, die uns nicht Wohlgesonnen sind“

    Du bist also so einer, der hier die Vorgaben einer Wortwahl vorgibt und deren Bedeutung. Bullshit,ich hab ne Meinung und Interessen und mag meine F Waffen.

    Ich stelle fest: du bist uns, was bin ich dann?

    Hier noch ein gutes Video, den Link zum § findest du bestimmt selber Hier

    Bin dann mal raus!

    LG Matze


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)

  • Naja da ich ein 12cm Feststehendes Messer mindestens genausoschnell griffbereit habe keinen einleuchtenden aber ich denke mal das die Einhandmesser bei Straftaten einfach dominiert haben und so verboten wurde.Für mich ist es aber weniger Wichtig welchen Sinn die Gesetze haben sondern zu wissen was ich darf.
    Wurde im 4ten Post in diesem Beitrag auch schon erklärt.
    Links legal zu Führen, Rechts Illegal und die Mitte?

    Spoiler anzeigen

    2 Händig zu öffnen und selbst das 47 cm Messer dürfte geführt werden.

    Ob die was sagen wenn ich morgen so zum Fleischer gehe :D


    :P

  • Letztmalig zu Matze:

    Haben Sie behauptet es gebe eine Erlaubnis zum Fuehren von Paragraph 42 Messern, die man bei einer Waffenbehoerde beantragen kann?

    ja oder nein?

    Das ist natürlich sachlich falsch und für jeden zu sehen.

    Ich kenne die entsprechenden Gesetze und brauche mich Daher nicht durch irgendwelche Youtube Videos informieren zu lassen, da ich, vermutlich im Gegensatz zu ihnen, im Waffenrechtlichem Sinn Sachkundig bin und mich laufend mit den Gesetzen und Urteilen beschäftigen muss um auf dem Laufenden zu sein.

    Jemand, der den Begriff " Amerikanische Verhaeltnisse" benutzt, dazu als Waffenbesitzer, hat sich in meinem Augen nur oberflächlich mit dem Thema befasst. Und dann auf Nachfrage weiter darauf zu beharren, das ist mehr als als nur starrsinnig.

    Frage: Sollen wir hier, nicht als Scherz, sondern mit seinem ganzen negativen Konotat auch den Begriff "Waffennarr" benutzen? Ich entscheide nicht ueber die Wortwahl. Ich kann nur darauf hinweisen, was der Gebrauch mancher Begriffe im Hintergrund ausdrueckt.

  • Back to Topic? :huh:
    Wobei ich ein Feststehendes Messer auf dem Boot auch als Sicherer empfinden würde.
    Eine vernünftige Scheide ist min. genauso Sicher wie ein zugeklapptes Messer und wenn es gebraucht wird kann man auch sicher sein das keine Fussel sich ins Messer verlaufen haben und die Arretierung verhindern.

    Da mir seit 2 Tagen allerdings immer noch nicht erklärt werden konnte was sich an den Gesetzen zu Messern nun geändert haben soll welche eure Freiheit einschränken geh ich somit davon aus das es hier nur um den seit 2008 bestehenden §42a ging welcher nun hoffentlich von jedem verstanden wurde. :pinch:

  • Und das ist mein Messerchen.. Ob Schneide oder Rücken dann kann man mit der Hand drüberfahren da passiert nix. Ist wie zu sehen nur mal so zum trennen von Wurst oder ein Brötchen aufrubbeln :P:D Ich hoffe doch das der Gesetzgeber das mir erlaubt